256/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2013
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Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

 

Parlament

1017 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Edith Wanger
Telefon +43 1 51433 501161
Fax +43 1 51433 5901161
e-Mail Edith.Wanger@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-310212/0010-I/4/2012

 

 

 

 

Bezugnehmend auf das Schreiben vom 17. Dezember 2012, Zl. 17010.0020/118-L1.3/2012, Petition Nr. 175, betreffend Nein zum Fiskalpakt in dieser Form, wird Folgendes mitgeteilt:

 

Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ist vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und budgetären Entwicklungen eine notwendige Bedingung für das nachhaltige Funktionieren der Eurozone. Die Staatsschuldenkrisen in der Eurozone sind nicht ausschließlich das Resultat von Bankenpaketen und konjunkturellen Einbrüchen, sondern vor allem auch das Resultat einer unzureichenden präventiven Haushaltspolitik.

 

Um künftig die präventive Komponente der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Währungsunion zu stärken, definiert der EU-Fiskalpakt Zielvorgaben für die jährlichen öffentlichen Haushalte. Diese sehen das Erreichen eines ausgeglichenen Saldos vor. Der jährliche strukturelle Saldo (Maastricht-Defizit bereinigt um Konjunkturschwankungen und Einmalmaßnahmen) darf eine Grenze von minus 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht unterschreiten. Durch die Festlegung dieses präventiven Sparziels beschreitet der Fiskalpakt jedoch keine neuen Wege. Bereits im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt wurden Sparvorgaben in EU Sekundärrecht festgeschrieben. Auch wird durch diese Vorgabe der Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten und somit auch der österreichischen Bundesregierung letzten Endes nicht eingeschränkt, sondern durch künftig niedrigere Zinsbelastungen und Abgabendruck wieder wesentlich erhöht. Der Abbau von Schulden in konjunkturell guten Zeiten wird fiskalpolitischen Spielraum für künftige Herausforderungen wie die Bevölkerungsalterung schaffen und ein adäquates Gegensteuern in konjunkturell schlechten Zeiten ermöglichen.

 

Im Falle signifikanter Abweichungen von diesem Defizitpfad müssen die Mitgliedstaaten einen Korrekturmechanismus implementieren. Dieser Korrekturmechanismus kann jedoch von den Mitgliedstaaten eigenständig unter Einhaltung einiger qualitativer Grundsätze ausgestaltet werden. Der Korrekturmechanismus und letztlich die Korrekturmaßnahmen werden also von den Mitgliedstaaten eigenständig festgelegt und nicht durch die Europäische Kommission fremdbestimmt. Nach wie vor kann Österreich gegen geplante Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Rates eintreten.

 

Hinsichtlich der Forderungen zu einer Neuverhandlung des Fiskalpakts darf darauf hingewiesen werden, dass der Fiskalpakt am 4. Juli 2012 im österreichischen Parlament demokratisch beschlossen wurde und mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist. Österreich hat sich bzw. setzt sich auf europäischer Ebene für die genannten zusätzlichen Forderungen stets ein. Vorhaben auf EU-Ebene für eine umfassende Regulierung der Finanzmärkte, die Erhöhung der Transparenz auf den Finanzmärkten, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und den Abbau von schädlichem Steuerwettbewerb werden von der österreichischen Bundesregierung voll unterstützt. Zuletzt wird auf die Forderung den Fiskalpakt durch wachstumsfördernde Aspekte zu ergänzen auf die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 13./14 Dezember 2012 verwiesen, in denen sich die Staats- und Regierungschefs zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen bekennen.

21.01.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)