273/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2013
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Stellungnahme zu Petition

GZ. BMF-310212/0007-I/4/2013

Bezug nehmend auf die Note der Parlamentsdirektion vom 11. März 2013, GZ.17010.0020- L1.3/2013 und 17020.0025/13-L1-3/2013, mit welcher die Petition Nr. 186/PET vom 14. Dezember 2012 der Stadtgemeinde Tulln an der Donau betreffend „Erhöhung der Zinsaufschläge durch Kreditinstitute" übermittelt wurde, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen wie folgt Stellung zu nehmen:

Grundsätzlich handelt es sich bei einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Sollzinsen um eine Materie des privatrechtlichen Vertragsrechtes. Dafür ist das Bundesministerium für Finanzen nicht zuständig. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz fallende Verbraucherkreditgesetz zahlreiche Vorschriften zur Information und zum Schutz des Verbrauchers enthält.


Zur Forderung, Banken Spekulationsgeschäfte zu untersagen, ist anzumerken, dass die österreichischen Kreditinstitute als „Universalbanken" vorrangig die zitierten klassischen Bankgeschäfte, d.h. das Einlagen- und das Kreditgeschäft, betreiben. Ein grundsätzliches Verbot von Spekulationsgeschäften erscheint überschießend und in keinster Weise gerechtfertigt, da solche Geschäfte unter bestimmten Umständen und der entsprechenden Sorgfalt auch im Sinne des Unternehmens sein können. Von der Bundesregierung geplante Maßnahmen, wie bspw. das Bankeninterventions- und Bankenrestrukturierungsgesetz und auch das in Brüssel kurz vor der Beschlussfassung stehende „Basel-III-Paket" sollen des Weiteren dazu beitragen, dass die Kreditinstitute krisenfest werden und künftige „Rettungspakete" nicht mehr notwendig sein werden.

 

28.03.2013

Für die Bundesministerin:

Mag. Heidrun Zanetta

(elektronisch gefertigt)