279/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 24.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Petition Nr. 181 betreffend „Verpflichtende Aufnahme der Geschichte der Heimatvertriebenen in die Lehrpläne der Pflichtschulen und in die Schulbücher“; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Petition Nr. 181 betreffend „Verpflichtende Aufnahme der Geschichte der Heimatvertriebenen in die Lehrpläne der Pflichtschulen und in die Schulbücher“ wie folgt Stellung zu nehmen:

Was die „Lehrpläne des Geschichtsunterrichts an den Pflichtschulen“ anbelangt so wäre darauf hinzuweisen, dass es sich aufgrund der Konstruktion der österreichischen Lehrpläne grund­sätzlich um Rahmenlehrpläne handelt. Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung der Ausbildung der einschlägigen Lehrkräfte davon ausgegangen werden kann, dass im Rahmen der Geschichtsvermittlung etwa im Unterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen aber auch an AHS-Unterstufen bei der Behandlung der Themenblöcke „- Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, National­sozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems - Ideologie, Propaganda, Mobili­sierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand. - Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich - Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit. - Erinnerungskulturen und deren Wandel;“ sowie „Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945“ und „Österreich - die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel“ altersadäquat auch die Thematik der Vertreibungen behandelt wird. In der AHS-Oberstufe ist das Thema „Vertreibungen“ sogar dezidiert in der 7. Klasse im entsprechenden Lehrplan genannt. Unterrichtsmaterialien, die beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Eignungserklärung eingereicht werden, werden auf Basis der geltenden Lehrpläne seitens der zuständigen Gutachterkommissionen begutachtet.

 

Es würde grundsätzlich dieser Lehrplanarchitektur widersprechen, zu einzelnen Themenblöcken noch weitere Präzisierungen hinzuzufügen. Es darf darauf verwiesen werden, dass seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowohl ein Unterrichtsfilm als auch dazugehörendes Unterrichtsmaterial zum Thema erstellt wurde und in zahlreichen Schulbibliotheken für den Unterricht zur Verfügung steht. Eine weitergehende Aktualisierung oder Präzisierung der entsprechenden Lehrpläne ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Aussicht genommen.

Wien, 23. April 2013

Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller

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