294/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 15.07.2013
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Stellungnahme zu Petition

 

An die
Parlamentsdirektion

per E-Mail:

  NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

GZ: BMASK-10001/0230-I/A/4/2013                                          Wien, 09.07.2013

Betreff:

Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu den parlamentarischen Petitionen

·         Nr. 200/PET „Bundeseinheitliche Regelungen für das Wettwesen (Bundeswettengesetz)“,

·         Nr. 206/PET „Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionsbezieher insbesondere für Witwen- und Waisenrentner“

·         Nr. 214/PET „Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionisten/innen sowie Bezieher/innen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz teilt mit Bezug auf die E-Mail vom 20. Juni 2013, GZ Zl.: 17010.0020/46-L1.3/2013, das Folgende mit:


Die Petition Nr. 200/PET betrifft Fragen des Glückspiels und der Wetten. Wenngleich der grundsätzlichen Stoßrichtung zugestimmt werden kann, ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz weder für die Ausarbeitung des
geforderten Gesetzes noch für die Einwirkung auf die Bundesländer hinsichtlich des Vollzuges der Landesgesetze zuständig.

Die in den Petitionen Nr. 206/PET und 214/PET geforderte Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages stellt keine Frage der gesetzlichen Sozialversicherung dar, sondern fällt als Angelegenheit des Pensionsrechts in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst bzw. - soweit es die Beamten der ÖBB betrifft - der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht daher um Verständnis, dass von einer inhaltlichen Stellungnahme abgesehen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Ing. Mag. Andreas Thaller

Elektronisch gefertigt.