294/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 15.07.2013
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
An die
Parlamentsdirektion
per E-Mail:
NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at
GZ: BMASK-10001/0230-I/A/4/2013 Wien, 09.07.2013
Betreff: |
Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu den parlamentarischen Petitionen · Nr. 200/PET „Bundeseinheitliche Regelungen für das Wettwesen (Bundeswettengesetz)“, · Nr. 206/PET „Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionsbezieher insbesondere für Witwen- und Waisenrentner“ · Nr. 214/PET „Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionisten/innen sowie Bezieher/innen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“ |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz teilt mit Bezug auf die E-Mail vom 20. Juni 2013, GZ Zl.: 17010.0020/46-L1.3/2013, das Folgende mit:
Die Petition Nr. 200/PET
betrifft Fragen des Glückspiels und der Wetten. Wenngleich der
grundsätzlichen Stoßrichtung zugestimmt werden kann, ist das Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz weder für die Ausarbeitung
des
geforderten Gesetzes noch für die Einwirkung auf die Bundesländer
hinsichtlich des Vollzuges der Landesgesetze zuständig.
Die in den Petitionen Nr. 206/PET und 214/PET geforderte Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages stellt keine Frage der gesetzlichen Sozialversicherung dar, sondern fällt als Angelegenheit des Pensionsrechts in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst bzw. - soweit es die Beamten der ÖBB betrifft - der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht daher um Verständnis, dass von einer inhaltlichen Stellungnahme abgesehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Ing. Mag. Andreas Thaller
Elektronisch gefertigt.