50/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Lunacek, Bayr, Stummvoll, Weinzinger, Bucher, Freundinnen und
Freunde

betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der
Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird

Durch die Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und dann
auf globaler Ebene würde ein wichtiger Schritt zu einer Dämpfung der übermäßigen
Liquidität auf den Finanzmärkten und der damit verbundenen starken Preisschwankungen
gesetzt. Bereits eine minimale Besteuerung aller Arten von Finanztransaktionen würde
kurzfristig-spekulative Transaktionen, insbesondere mit Derivaten, verteuern und so einen
Beitrag zur Stabilisierung der Finanzmärkte leisten. Der Steuersatz, der auf jede Transaktion
entrichtet werden muss, könnte zwischen 0,01 und 0,1 % liegen. Basis dafür ist der Wert der
Transaktion. Nach den Berechnungen von Schulmeister et al, die eine Studie für das
Ökosoziale Forum erstellt haben
[1], ist mit folgendem Aufkommen zu rechnen:

          Bei einem Steuersatz von 0,1% beträgt das Steueraufkommen in Österreich 0,62%
des BIP (= 1,6 Mrd   ), für die EU-27 inkl Schweiz und Norwegen: 2,2% des gesamten
BIP (ca. 240 Mrd.   )

          Bei einem Steuersatz von 0,01 % beträgt das Steueraufkommen in Österreich 0,21 %
des BIP (= 0,7 Mrd   ), für die EU-27 inkl Schweiz und Norwegen: 0,7% des gesamten
BIP (ca. 80 Mrd.   )

Nach Ansicht der StudienautorInnen ist eine weltweite Einführung zwar wünschenswert, aber
als erster Schritt ist auch eine EU-weite Einführung möglich. Das Problem der Verlagerung
existiert zwar, aber es wird argumentiert, dass

          andere Finanzplätze in anderen Zeitzonen wären. Dadurch könnte man nur nachts
handeln, was die Kosten erhöht.

          Finanzplätze werden nicht nur aus Kostengründen ausgesucht, sondern auch, weil
sich dort Know how und Netzwerke angesammelt haben.

Zentraler Bestandteil der Einigung der Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat
in Brüssel vom 15. und 16.12.2005 betreffend die finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 ist
die Review-Klausel, die eine umfassende Neubeurteilung des EU-Finanzrahmens vorsieht.
Dabei wird auch über neue EU-weite Einnahmenquellen verhandelt. Eine solche
Einnahmequelle wäre die Finanztransaktionssteuer.

Mit diesen Mitteln könnten dann allgemeine soziale und ökologische Maßnahmen sowie die
Entwicklungszusammenarbeit (zur Erreichung der UNO Millenniumsziele) finanziert und
damit weltweite Ungleichgewichte besser in den Griff bekommen werden. Genauso wie die
Ausfuhrfinanzierungsförderung einen Beitrag zur Erfüllung entwicklungspolitischer Ziele
leistet und leisten muss, ist sicherzustellen, dass Mittel aus der Finanztransaktionssteuer
auch für die Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden
können.

 

Beim kommenden Europäischen Rat wird die Umsetzung der beim jüngsten G20-Gipfel in
Washington am 15./16. November 2008 erzielten Übereinkünfte Thema sein. Auf EU-Ebene
sollen schon beim nächsten Europäischen Rat am 10./11. Dezember 2008 die ersten
Weichen für die Umsetzung beschlossen werden. Damit könnte die EU mit gutem Beispiel in
Richtung zum nächsten Weltfinanzgipfel Ende April 2009 vorangehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Finanzminister werden aufgefordert, sich für
einheitliche Umsetzungsschritte einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und auf
internationaler Ebene einzusetzen, insbesondere für folgende Punkte:

         In einem ersten Schritt eine verbindliche Einführung einer allgemeinen
Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und Vereinbarung von einheitlichen
Umsetzungsschritten.

         In einem zweiten Schritt soll die EU die Einführung einer allgemeinen
Finanztransaktionssteuer in ganz Europa, insbesondere auch in der Schweiz,
fordern, dafür sollen einheitliche Umsetzungsschritte vereinbart werden;

         die EU soll auf internationaler Ebene die Einführung einer weltweiten
Finanztransaktionssteuer fordern und einen globalen Umsetzungsplan
vorschlagen.

Der Finanzminister wird aufgefordert, dem Finanzausschuss des Nationalrats im Rahmen
seiner Aussprachen auch über die österreichischen Bemühungen dazu zu berichten.



[1] Stephan Schulmeister, Margit Schratzenstaller, Oliver Picek (2008) A General Financial Transaction Tax

- Motives, Revenues, Feasibility and Effects: WIFO Studie im Auftrag des ökosozialen Forums