55/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bartenstein, Katzian, Ing. Schultes, Petra Bayr Kolleginnen und Kollegen

betreffend eine energiepolitische Gesamtstrategie

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig-Piescek, Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Versagen und Orientierungslosigkeit der Bundesregierung in der Energiepolitik.steigende Abhängigkeit zu reduzieren.

Österreich war auf die aktuelle Gaskrise – soweit die möglich war – gut vorbereitet, da aus der Gaskrise 2006 Lehren gezogen wurden. Die Novelle zum Energieeinlenkungsgesetz erleichtert die Planung und Beherrschung allfälliger Versorgungsunterbrechungen. Die letzten Wochen haben gezeigt, das das Krisenmanagement in Österreich funktioniert

Die Entscheidung Österreichs, alternative Gastransportrouten und Gasspeicher zu erschließen, hat sich als richtig erwiesen. Die Realisierung prioritärer Projekte wie Nabucco, South Stream, von LNG- Terminals, und der Ausbau von weiteren Speicherkapazitäten, muss deshalb unbedingt vorangetrieben werden, um so die steigende Abhängigkeit zu reduzieren

Die Entwicklung einer energiepolitischen Gesamtstrategie zur Realisierung nachhaltiger Energieversorgungssysteme ist unabdingbar. Dazu sind Versorgungssicherheit und somit die Diversifizierung von Energieträgern und Rohstofflieferanten, die Steigerung der Energieeffizienz auf allen Stufen der Energiebereitstellung und –nutzung und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energiequellen notwendig.

Ausgehend von den energiepolitischen Zielen der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 20% ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Das Ziel Österreichs, 34% Anteil erneuerbarer Energieträger zu erreichen, ist auch für die Versorgungssicherheit wesentlich. Alle zur Verfügung stehenden Potenziale an Energieeffizienz und erneuerbarer Energiequellen sind auszuschöpfen.


Die günstige geografische Situation Österreichs ermöglicht seit langem, Wasserkraft intensiv zu nutzen. Diese muss unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit weiter ausgebaut werden, damit der Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Energieerzeugung deutlich steigen kann.

 

Bei der Energieversorgung der Zukunft darf Kernenergie jedenfalls keine Rolle spielen, da sie aus österreichischer Sicht weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,

          sich auf EU-Ebene weiterhin für die Stärkung der Energieversorgungssicherheit einzusetzen;

          alle notwendigen Schritte zur Verringerung der Abhängigkeit der österreichischen Energieversorgung von  Lieferungen fossiler Brennstoffe aus  Drittstaaten zu setzen;

          die Erforschung, Nutzbarmachung und Produktion erneuerbarer Energieformen zu forcieren und zu fördern;

          sich auf europäischer und internationaler Ebene intensiv beim Wissensaustausch über neueste Forschungsergebnisse im Bereich erneuerbarer Energieformen zu beteiligen und diesen Wissensaustausch zu forcieren;

          alle zur Verfügung stehenden Potenziale in den Bereichen der Energieeffizienz, des Energiesparens und beim Ausbau der erneuerbaren Energiequellen zu nutzen, um die Verpflichtung des Anteils von 34% erneuerbarer Energieträger zu erreichen, sowie alle anderen europäischen Energieziele zu erreichen;

          die Erschließung neuer Gasrouten und Gaslieferquellen (Nabucco, South Stream, LNG)  voranzutreiben  auch   um   die  Versorgungssicherheit  in   Zentral-  und Osteuropa zu erhöhen;

          die   Entwicklung   einer  energiepolitischen   Gesamtstrategie  zur  Realisierung nachhaltiger  Energieversorgungssysteme,  welche Versorgungssicherheit und somit  die   Diversifizierung  von   Energieträgern   und   Rohstofflieferanten,   die Steigerung der Energieeffizienz auf allen Stufen der Energiebereitstellung und -nutzung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen beinhaltet, intensiv weiter zu verfolgen;


          insbesondere den nachhaltigen Ausbau der Wasserkraft nach dem Masterplan Wasserkraft voranzutreiben;

          an der klaren Ablehnung der Kernenergie festzuhalten und jedweder direkten oder indirekten  Förderung  oder Bevorzugung  der Kernenergie entschieden entgegenzutreten;

          sich für den Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren  der  Kernenergie  mit  allen  zu  Gebote  stehenden   Mitteln  weiter einzusetzen - u.a. durch die Forderung nach hohen und verbindlichen Sicherheitsstandards für Nuklearanlagen auf europäischer und internationaler Ebene und auf der Einhaltung von Schließungsverpflichtungen für Kernkraftwerke zu beharren;

          die Bemühungen zur Reform des Euratom-Vertrages fortsetzen, insbesondere um den Förderzweck zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen Wettbewerb der Energieträger herzustellen und die Entscheidungsprozesse zu demokratisieren;

          Bewusstseinsbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Energiesparen und Klimarelevanz verstärkt durchzuführen