62/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Maga. Elisabeth Grossmann, Dr. Ursula Plassnik, Herbert Scheibner, Maga. Ulrike Lunacek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Situation im Nahen Osten nach Beginn der Waffenruhe am 18.1.2009

 

eingebracht im Zuge der Erklärungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur österreichischen EU-Politik (Top 2, der 10. NR-Sitzung am 21. Jänner 2009)

 

 

Mit großer Betroffenheit hat die internationale Staatengemeinschaft die israelische Militäroffensive im Gaza-Streifen verfolgt, die  mehr als tausend Tote und viele Verletzte, darunter viele Kinder und Zivilpersonen, gefordert und Schäden von rd. 1,5 Mrd. Euro verursacht hat.

 

Am 8. Jänner 2009 forderte der UNO-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1860 u.a. auf Betreiben Österreichs, eine sofortige, dauerhafte und voll respektierte Waffenruhe in Gaza mit dem Ziel des vollen Rückzugs der israelischen Truppen und verurteilte in diesem Zusammenhang jegliche Gewalt und Kampfhandlungen gegen Zivilpersonen und alle terroristischen Handlungen.

 

Mittlerweile haben Israel und Hamas am 18. Jänner 2009 jeweils einseitig die Einstellung der Kampfhandlungen erklärt.


 

Oberste Priorität in der gegenwärtigen Lage ist ein Gewaltstopp und die Absicherung der Waffenruhe nach mehr als drei Wochen intensiver militärischer Auseinandersetzungen. Gleichzeitig muss in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen der internationalen Gemeinschaft, der Palestinian Authority und Israel sichergestellt werden, dass durch die dauerhafte Öffnung der Übergänge aus Israel und des Grenzübergangs nach Ägypten die verlässliche Versorgung der Bevölkerung des Gaza-Streifens in Zukunft gewährleistet wird.

 

Im Interesse der Sicherheit Israels und der Unterbindung der terroristischen Bedrohung durch Raketenangriffe aus Gaza muss in effektiver Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Parteien der Waffenschmuggel an militante Gruppen im Gaza-Streifen verhindert werden.

 

Der österreichische Nationalrat

o   bringt sein Mitgefühl für die von der Gewalt im Gaza-Streifen und in Südisrael betroffene Zivilbevölkerung zum Ausdruck;

o   bekundet sein Entsetzen über das Leiden der Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen;

o   verurteilt, dass bei den israelischen Angriffen zivile Ziele und Einrichtungen der Vereinten Nationen getroffen wurden, und dass Raketenangriffe aus Gaza auf Südisrael erfolgten;

o   begrüßt die momentane Waffenruhe als unabdingbaren ersten Schritt;

o   ruft – im Sinne der Resolution 1860 des UN-Sicherheitsrates – zu einem dauerhaften Waffenstillstand auf, der die Einstellung der Raketenangriffe der Hamas auf Israel und die Beendigung der Militäraktion Israels im Gaza-Streifen ebenso mit einschließt wie eine Unterbindung des Waffenschmuggels und eine dauerhafte Öffnung der Übergänge aus Israel und des Grenzübergangs nach Ägypten;

o    fordert eine von den Konfliktparteien unabhängige Untersuchung zur Aufklärung über die Berichte betreffend Verstöße gegen das Völkerrecht, bspw. den Einsatz verbotener Waffen, insbesondere Phosphorgranaten, sowie betreffend die Benützung ziviler Einrichtungen als Basis für Kampfhandlungen;

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, bilateral, im Rahmen der Europäischen Union und durch aktive Mitwirkung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

 

- sich weiterhin für einen dauerhaften Waffenstillstand, der zum vollständigen Rückzug der israelischen Truppen aus Gaza sowie zu einer dauerhaften Beendigung der Hamas-Raketenangriffe führt, einzusetzen; 

 

-  für rasche und zielgerichtete humanitäre Hilfe einzutreten und dazu beispielsweise in der medizinischen Unterstützung beizutragen;

 

-  eine angemessene österreichische Beteiligung an der Grenzassistenzmission EU-BAM Rafah in Aussicht zu nehmen;

 

- sich für eine dauerhafte Öffnung der Übergänge aus Israel und des Grenzübergangs nach Ägypten zur Sicherung einer verlässlichen Versorgung der Bevölkerung des Gaza-Streifens einzusetzen; 

 

-  sich weiterhin für eine gemeinsame Haltung der EU einzusetzen und mit der neuen amerikanischen Regierung und den anderen Mitgliedern des Nahost-Quartetts alle diplomatischen Anstrengungen zu unternehmen, um auf Basis der einschlägigen UNO-Resolutionen und der Verpflichtungen aus der „road-map“ sowie der arabischen Friedensinitiative eine dauerhafte und umfassende Lösung des Nahost-Konflikts im Sinne der Zwei-Staaten-Lösung mit Israel und Palästina in friedlicher Nachbarschaft und innerhalb anerkannter und sicherer Grenzen zu allen Nachbarstaaten zu erreichen;

 

- sich für eine substanzielle Verbesserung der Lage der Bevölkerung in Gaza und im Westjordanland als wichtige Frage im Zusammenhang mit einer dauerhaften Lösung des Konfliktes einzusetzen;

 

- in Zusammenarbeit mit der palästinensischen Autonomiebehörde und den arabischen Partnern  alle Bemühungen, den innerpalästinensischen Konflikt zu lösen zu unterstützen.