67/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Hübner, Mag. Grossmann, Glaser. Bucher und weiterer Abgeordneter

betreffend die gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als EU-Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 „1. Erklärungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gem. § 19 Abs. 2 GOG zur österreichischen EU-Politik samt Debatte" in der 10. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 21. Jänner 2009

Die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft drängte im Jahr 2007 völlig zu Recht darauf, dass Deutsch wieder stärker als Verfahrenssprache im Amtsverkehr der Europäischen Union verwendet wird. Mit rund 100 Millionen Menschen haben in der Europäischen Union die meisten Bürger Deutsch als Muttersprache - dies sollte entsprechende Berücksichtigung finden.

Der Umstand, dass Deutsch selbstverständlich als eine der 23 EU-Amtssprachen im Sinne der kulturellen Vielfalt Europas ohnehin entsprechend gleichberechtigt ist, ist dabei hervorzukehren.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch einzusetzen."