68/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Vilimsky, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen

betreffend eine vergünstigte Ausstellung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter
12 Jahren nach Änderung der diesbezüglichen EU-Verordnung

eingebracht im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichtes des Ausschusses für innere
Angelegenheiten über den Antrag 269/A der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das
Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz geändert werden (42 d.B.)

Im Europäischen Parlament wurde am 14. Jänner 2009 eine Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 2252/2004 behandelt, die in den nächsten Wochen vom Rat beschlossen werden kann. Die
Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 in der derzeit geltenden Fassung berücksichtigt in keiner
Weise, dass das Einbringen biometrischer Merkmale auf einem Chip in den Reisepass im
Hinblick auf Kinder besonderer Regelungen bedarf. Aus diesem Grund eröffnet derzeit das
österreichische Passgesetz die Möglichkeit mittels Verordnungsermächtigung, für Kinder und
Jugendliche unter 12 Jahren auch einen Reisepass zu beantragen, der über keinen Chip
verfügt und daher für eine niedrige Gebühr in der Höhe von € 26,30 ausgegeben werden kann.

Mit dem vorliegenden Entwurf der EU-Verordnung aus dem Europäischen Parlament einer
Änderung der Verordnung wird nunmehr klargestellt, dass in jeden Reisepass - auch in den
eines Kindes - ein Chip einzubringen ist. Dieser Chip soll für Kinder jedoch lediglich ein
digitalisiertes Lichtbild enthalten, nicht jedoch Papillarlinienabdrücke, weil sich diese, wie
sich auch aus der Stellungnahme des Europäischen Parlaments ergibt, rasch ändern und daher
zur Identifizierung nicht geeignet sind. Im Hinblick auf diese Rechtslage wären Familien
nach Inkrafttreten der EU-Verordnung gezwungen, auch für Kinder Reisepässe zu beantragen,
die mit Chip versehen sind und daher genauso zu vergebühren sind, wie jene für Erwachsene,
nämlich mit € 69,90.

Diese Situation wird insoweit verschärft, als mit dieser EU-Verordnungsänderung auch
klargestellt wird, dass Miteintragungen nur noch bis zu Ablauf von drei Jahren nach ihrem
Inkrafttreten zulässig sein sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht die notwendigen Schritte zu setzen, damit
auch weiterhin die Ausstellung von vergünstigten Reisepässen für Kinder und Jugendliche
unter 12 Jahren möglich ist.“