74/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Cap, Kopf, Stefan, Petzner

betreffend eines freiwilligen Verzichts auf Unterbrecherwerbung der Privatfernseh-

und Privatradiobetreiber bei Kindersendungen und Kinderfilmen

eingebracht im Zuge der Debatte TOP 2 über Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage 19 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (40 d.B.)

Mit der Änderung des Privatfernsehgesetzes und des Privatradiogesetzes wird die Richtlinie 2007/65/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Mediendiensterichtlinie) umgesetzt.

Vorgesehen ist eine Anpassung der restriktiveren österreichischen Gesetzeslage im Bereich der Fernsehwerbung und des Teleshoppings. Damit soll auch die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Anbieter gegenüber den stark konkurrierenden, vor allem von Deutschland aus betriebenen Werbefenstern gestärkt werden.

Kinder haben bei Werbung ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Ein Verzicht der österreichischen Anbieter auf Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen und Kinderfilmen wäre wünschenswert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, mit den Betreibern von Privatfernseh- und Privatradioanstalten in Gespräche einzutreten, um einen freiwilligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung bei Kindersendungen und Kinderfilmen unabhängig von der Dauer zu erreichen.