102/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Stummvoll, Krainer,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kundenschutz im WAG und BWG

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage 45 d.B. (XXIV. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt-aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberleitungsgesetz aufgehoben werden

Durch die internationale Finanzkrise sind auch viele KreditnehmerInnen von Fremdwährungskrediten in Schwierigkeiten gekommen. Es wird daher spätestens bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie auf Probleme dieser Finanzierungsform Bedacht zu nehmen sein.

Endfällige Fremdwährungskredite sind nur für VerbraucherInnen geeignet, die subjektiv bereit sind, die diesem Finanzierungsmodell zugrunde liegenden Risiken (Währungsrisiko, Zinsrisiko und Risiko aus dem Tilgungsträger) zu tragen und die auch objektiv in der Lage sind, diese Risiken im Fall ihres Eintretens finanziell zu verkraften. Es muss sich also um KonsumentInnen handeln, die bewusst spekulativ handeln wollen und über ausreichende finanzielle Reserven verfügen. Da im Regelfall ein Konsument, der zur Finanzierung des Ankaufs einer Wohnung oder eines Hauses einen Kredit aufnehmen muss, keine derartige Risikobereitschaft und objektive Risikofähigkeit aufweist, sind Fremdwährungskredite als Verbraucherverträge ungeeignet. Seitens der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank wurde daher bereits den Banken empfohlen, keine weiteren Fremdwährungskredite zu vergeben.


Im Bereich von Unternehmenskrediten ist zumindest die umfassende Information über die bestehenden Risiken von Fremdwährungskrediten zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie das Erfordernis gesetzlicher Regelungen über die beson­deren Kundenschutzaspekte bei Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern zu prüfen. Durch die Verpflichtung zu ausreichender Beratung und das Erfordernis einer Prüfung, ob ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, sollen sog. „Zwangs­konvertierungen" vermieden werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, zu überprüfen, ob Fremdwährungskredite grundsätzlich für Verbraucher­geschäfte geeignet sind.

Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dafür zu sorgen, dass in Zusammen­arbeit mit den Sozialpartnern eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, die im Bereich von Fremdwährungskrediten für Streitigkeiten insbesondere betreffend nachteilige Konvertierungen und für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tilgungsträgern zu­ständig ist, wobei hiefür entsprechende Leitlinien zu erarbeiten sind."