105/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Kurt Gartlehner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Medizinische Universität Linz

 

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies  („CEEPUS II“) (81 d.B.)

 

Generell lässt sich beobachten, dass die CEEPUS-Netzwerke an Größe (Anzahl der teilnehmenden Partner) wie auch an inhaltlicher Breite kontinuierlich zunehmen. Für Netzwerke mit medizinischen Themen gilt das im ganz besonderen Maß. Die Indexzahlen der letzten Jahre zeigen eine konstante Steigerung. Medizinische Fragestellungen und vor allem die medizinische Ausbildung erhalten immer mehr Gewicht. In der Antragsrunde für 2009/2010 sind bereits 11 Netzwerke von 61 mit medizinischen Fragen befasst (2008/2009 waren es 8 von 52 nach der Auswahl). Das zeigt einmal mehr, dass die medizinische Ausbildung und Forschung ein Bereich ist, der zunehmend grenzüberschreitend arbeitet.

 

Am 5. Oktober 2006 hat der Oberösterreichische Landtag in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, eine medizinische Universität in Oberösterreich zu gründen und zu errichten. Begründet wurde dies damit, dass die derzeitige Ausbildungssituation von Medizinerinnen und Medizinern in Österreich dadurch gekennzeichnet sei, dass in den letzten Jahren die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich reduziert wurde. Aufgrund der demographischen Entwicklung sei zu erwarten, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Medizinerinnen und Mediziner benötigt werden. In Oberösterreich wurden durch enge Kooperationen mit medizinischen Universitäten bereits schon jetzt zahlreiche Praktikumsplätze in akademischen Lehrkrankenhäusern geschaffen. Daher wäre es die logische Folge, die Zahl der Ausbildungsplätze und Ausbildungsstätten zu erweitern und als zusätzlichen Standort für eine eigene medizinische Universität das Bundesland Oberösterreich bzw. die Landeshauptstadt Linz zu berücksichtigen.


Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass im Sinne einer bedarfsgerechten Studienplatzentwicklung (§124b) in einem Stufenplan im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten sichergestellt werden soll, dass in den Studien Medizin und Zahnmedizin bis zum Wintersemester 2015 in Summe bis zu 2000 Studienanfänger/innen, im Studium der Veterinärmedizin in Summe bis zu 250 Studienanfänger/innen und im Studium der Psychologie in Summe bis zu 2300 Studienanfänger/innen die Aufnahme des Studiums möglich ist. Im Kontext des EU-Kommissions-Moratoriums soll dies in den Studien Medizin und Zahnmedizin unter der Maßgabe der Sicherstellung der Studienplätze für österreichische Studierende erfolgen.

 

Andererseits ist im Regierungsprogramm auch vorgesehen, dass in Zusammenhang mit der Verwaltungsreform etwa im Zuge des Österreichischen Hochschulplans als Gesamtkonzept zur Gestaltung des österreichischen Hochschulraums Standortoptimierungen (Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in Lehre und Forschung bis hin zur Zusammenlegung von Universitäten) vorgeschlagen werden.

 

An den drei Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien gibt es nach der aktuell zu Ende gegangenen Voranmelde-Frist für Studienplätze in der Human- und Zahnmedizin für das Wintersemester 2009/2010 jeweils um rund 15 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber als im Vorjahr. Insgesamt haben sich an den drei Standorten 10.735 Personen für ein Studium registriert (2008: rund 9.400). Knapp 40 Prozent davon kommen aus dem EU-Ausland, der Großteil davon sind Personen mit deutschem Reifeprüfungszeugnis. Die Bewerberinnen und Bewerber stehen im Wettbewerb um derzeit insgesamt 1.500 Anfängerplätze und müssen sich am 3. Juli 2009 den Aufnahme-Verfahren stellen.

2.053 Studierende haben im Jahr 2007/2008 an den Medizinuniversitäten in Graz, Innsbruck und Wien ihr Studium abgeschlossen.

 

Aus oberösterreichischer Sicht wäre eine solche Medizinuniversität am Standort zu begrüßen. Dabei sollten alle wichtigen Fragen wie etwa Bedarf an human- und zahnmedizinischen Studienplätzen, EU-rechtliche Implikationen, hochschulpolitische und gesundheitspolitische Planungen sowie alle Fragen von Verwaltung und Budgetpolitik eingehend überprüft werden.

 

So sollten etwa wissenschaftliche Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Studienplätze und Ausbildungskapazitäten (vorklinische Fächer, bed-side-teaching, klinisch-praktisches Jahr, Turnusplätze und Facharztausbildungsstellen etc.) sowie der Ärztebedarf Berücksichtigung finden.

 

Eine besondere Bedeutung hat, inwieweit die Errichtung einer vierten öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität mit der Position Österreichs gegenüber der EU im Bereich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) in Einklang gebracht werden kann.

 

Weiters sollte die Notwendigkeit und der grundsätzliche Bedarf für eine vierte öffentlich-rechtliche Medizinische Universität im Zuge der Erstellung des Österreichischen Hochschulplans, wie er dem Regierungsprogramm für die XXIV. Legislaturperiode entspricht, Berücksichtigung finden

.


Folgende weitere Aspekte von Planung in gesundheitspolitischer und hochschulpolitischer Hinsicht sollten Berücksichtigung finden:

 

 

Im Falle des Bedarfs eines weiteren Standorts einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität sollte die Bundesregierung in der Folge mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz in Verhandlungen treten.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung werden ersucht,

unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Studienplätze und Ausbildungskapazitäten sowie Ärztebedarf, unter Berücksichtigung der Sicherung der Position Österreichs gegenüber der EU im Bereich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) im Interesse der Studierenden mit österreichischen Reifeprüfungszeugnissen, unter Berücksichtigung der Erstellung des Österreichischen Hochschulplans und der als wesentlich erscheinenden Aspekte in gesundheitspolitischer Hinsicht die erforderliche Zahl an Studienanfänger-Plätzen in human- und zahnmedizinischen Studienrichtungen in Österreich bis zum Jahr 2025 zu erheben.

 

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, bei Notwendigkeit eines weiteren Standortes mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung in Verhandlungen zu treten.“