132/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 21.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon MBA
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausarbeitung eines objektiven, transparenten und mit dem bestehenden
Regelschulwesen vergleichbaren Evaluationskonzepts zu den Modellversuchen
eingebracht im Zuge der Debatte
über den Bericht des Unterrichtsausschusses über
die Regierungsvorlage (105 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations-
gesetz geändert wird (169 d.B. (XXIV. GP))
Einhergehend mit der
Flexibilisierung der Obergrenze der Anzahl der Klassen, die an
Modellschulversuchen nach § 7a SchOG eingerichtet sind, wonach für
Pflichtschulen die
Möglichkeit besteht, die 10% der Anzahl der Klassen an öffentlichen
Pflichtschulen im
jeweiligen Bundesland zu überschreiten,
wenn dadurch 10% der Anzahl der Klassen an
öffentlichen Pflichtschulen im Bundesgebiet nicht
überschritten wird, haben die Anträge für
Modellversuche, die ab dem Schuljahr 2010/11 begonnen werden sollen, bereits
Ausführungen über eine
festzulegende wissenschaftliche Begleitung zu enthalten.
Um diese nun auch gesetzlich
vorgesehene Begleitung zu präzisieren, treten die
unterfertigten Abgeordneten für die
Ausarbeitung eines objektiven, transparenten und vor
allem mit dem bestehenden Regelschulwesen vergleichbaren Evaluationskonzepts
zur
festgelegten wissenschaftlichen Begleitung der Modellversuche nach
§ 7a SchOG ein, das
pädagogisch inhaltliche Kriterien und
die Qualität des Unterrichts entsprechend abbildet
sowie einen möglichen unterschiedlichen Ressourcen-Einsatz
berücksichtigt.
Ein
fundiert ausgearbeitetes, wissenschaftlichen Qualitätserfordernissen
entsprechendes
Evaluationskonzept hat folgende zentrale Elemente zu enthalten, um
einerseits
bestmögliche
wissenschaftliche Begleitung zu gewährleisten und andererseits die
erzielten
Ergebnisse mit dem bestehenden
Regelschulwesen objektiv vergleichen zu können:
•
Um die
wissenschaftliche Begleitung optimal gewährleisten zu können, bedarf
es einer
Einreichung und Begutachtung des Evaluationsplans beim wissenschaftlichen
Beirat
des BIFIE (Bundesinstitut für
Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des
österreichischen Schulwesens).
•
Es ist auf die
Ausgewogenheit der Vergleichsinstrumente (Noten und andere
Bewertungen) zu achten, um eine optimale
und aufschlussreiche Aussagekraft im
Vergleich der Klassen von
Modellschulversuchen mit Klassen aus dem
Regelschulwesen der Sekundarstufe I zu erreichen. Das (summative)
Evaluationskonzept muss
Schülerleistungen mit den Testinstrumenten der
Bildungsstandards der 8. Schulstufe messen. Auf diese Weise können
Leistungsvergleiche mit allen Schultypen in allen Standorten gezogen
werden.
•
Darstellung der Entwicklung der Modellschulversuche im Vergleich zum
Regelschulwesen. Der gegebenenfalls unterschiedliche Ressourceneinsatz
soll
getrennt vom Evaluationskonzept administrativ erhoben werden.
•
Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen
AHS-/
Hauptschullehrer/innen
in den Klassen
der Modellschulversuche und an den
jeweiligen Standorten sowie die Analyse
des Kooperationsklimas und der
Kooperationserfahrungen.
•
Gewährleistung
eines umfassenden Informationsflusses an alle Schulpartner über
den Ablauf, die Folgen und Konsequenzen des
Evaluationsprojekts.
• Vorlage des Evaluierungsberichts an den Nationalrat
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, unter
Berücksichtigung
folgender Punkte ein
umfassendes Evaluationskonzept zu den Modellversuchen
auszuarbeiten:
• Begleitung durch den wissenschaftlichen Beirat des BIFIE;
• Beachtung der Ausgewogenheit der Vergleichsinstrumente, etwa Bildungsstandards;
•
Darstellung
der Entwicklung der Modellschulversuche im Vergleich zum
Regelschulwesen. Der gegebenenfalls
unterschiedliche Ressourceneinsatz soll
getrennt vom Evaluationskonzept administrativ erhoben werden;
•
Entwicklung
des zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen AHS-/
Hauptschullehrer/innen in den Klassen der
Modellschulversuche und an den
jeweiligen Standorten sowie die
Analyse des Kooperationsklimas und der
Kooperationserfahrungen;
• Gewährleistung eines umfassenden Informationsflusses an die Schulpartner.
Weiters wird die Bundesministerin
für Unterricht, Kunst und Kultur ersucht, den gemäß
§ 7a Abs. 4 SchOG zu erstellenden Ergebnisbericht dem Nationalrat
vorzulegen."