132/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon MBA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausarbeitung eines objektiven, transparenten und mit dem bestehenden

Regelschulwesen vergleichbaren Evaluationskonzepts zu den Modellversuchen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über
die Regierungsvorlage (105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations-
gesetz geändert wird (169 d.B.
(XXIV. GP))

Einhergehend mit der Flexibilisierung der Obergrenze der Anzahl der Klassen, die an
Modellschulversuchen nach § 7a SchOG eingerichtet sind, wonach für Pflichtschulen die
Möglichkeit besteht, die 10% der Anzahl der Klassen an öffentlichen Pflichtschulen im
jeweiligen Bundesland zu überschreiten, wenn dadurch 10% der Anzahl der Klassen an
öffentlichen Pflichtschulen im Bundesgebiet nicht überschritten wird, haben die Anträge für
Modellversuche, die ab dem Schuljahr 2010/11 begonnen werden sollen, bereits
Ausführungen über eine festzulegende wissenschaftliche Begleitung zu enthalten.

Um diese nun auch gesetzlich vorgesehene Begleitung zu präzisieren, treten die
unterfertigten Abgeordneten für die Ausarbeitung eines objektiven, transparenten und vor
allem mit dem bestehenden Regelschulwesen vergleichbaren Evaluationskonzepts zur
festgelegten wissenschaftlichen Begleitung der Modellversuche nach § 7a SchOG ein, das
pädagogisch inhaltliche Kriterien und die Qualität des Unterrichts entsprechend abbildet
sowie einen möglichen unterschiedlichen Ressourcen-Einsatz berücksichtigt.

Ein fundiert ausgearbeitetes, wissenschaftlichen Qualitätserfordernissen entsprechendes
Evaluationskonzept hat folgende zentrale Elemente zu enthalten, um einerseits
bestmögliche wissenschaftliche Begleitung zu gewährleisten und andererseits die erzielten
Ergebnisse mit dem bestehenden Regelschulwesen objektiv vergleichen zu können:

          Um die wissenschaftliche Begleitung optimal gewährleisten zu können, bedarf es einer
Einreichung und Begutachtung des Evaluationsplans beim wissenschaftlichen Beirat
des BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des
österreichischen Schulwesens).

          Es ist auf die Ausgewogenheit der Vergleichsinstrumente (Noten und andere
Bewertungen) zu achten, um eine optimale und aufschlussreiche Aussagekraft im
Vergleich der Klassen von Modellschulversuchen mit Klassen aus dem
Regelschulwesen der Sekundarstufe
I zu erreichen. Das (summative)
Evaluationskonzept muss Schülerleistungen mit den Testinstrumenten der
Bildungsstandards der 8. Schulstufe messen. Auf diese Weise können
Leistungsvergleiche mit allen Schultypen in allen Standorten gezogen werden.


          Darstellung der Entwicklung der Modellschulversuche im Vergleich zum
Regelschulwesen. Der gegebenenfalls unterschiedliche Ressourceneinsatz soll
getrennt vom Evaluationskonzept administrativ erhoben werden.

          Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen AHS-/
Hauptschullehrer/innen in den Klassen der Modellschulversuche und an den
jeweiligen Standorten sowie die Analyse des Kooperationsklimas und der
Kooperationserfahrungen.

          Gewährleistung eines umfassenden Informationsflusses an alle Schulpartner über
den Ablauf, die Folgen und Konsequenzen des Evaluationsprojekts.

•      Vorlage des Evaluierungsberichts an den Nationalrat

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, unter Berücksichtigung
folgender Punkte ein umfassendes Evaluationskonzept zu den Modellversuchen
auszuarbeiten:

         Begleitung durch den wissenschaftlichen Beirat des BIFIE;

         Beachtung der Ausgewogenheit der Vergleichsinstrumente, etwa Bildungsstandards;

         Darstellung der Entwicklung der Modellschulversuche im Vergleich zum
Regelschulwesen. Der gegebenenfalls unterschiedliche Ressourceneinsatz soll
getrennt vom Evaluationskonzept administrativ erhoben werden;

         Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen AHS-/
Hauptschullehrer/innen in den Klassen der Modellschulversuche und an den
jeweiligen Standorten sowie die Analyse des Kooperationsklimas und der
Kooperationserfahrungen;

         Gewährleistung eines umfassenden Informationsflusses an die Schulpartner.

Weiters wird die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ersucht, den gemäß
§ 7a Abs. 4 SchOG zu erstellenden Ergebnisbericht dem Nationalrat vorzulegen."