216/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 29.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gahr, Mag. Gisela Wurm,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der fremden- und kriminalpolizeilichen Situation iZm der sogenannten Nordafrikanerszene in Innsbruck".

eingebracht im Zuge der Budgetdebatte zur UG 11 (Inneres)

In Zusammenhang mit der nunmehr seit Jahren andauernden fremden- und kriminalpolizeilichen Problemstellung durch illegal aufhältige Nordafrikaner in Innsbruck haben die Parlamentsparteien bereits mehrfach Entschließungsanträge und parlamentarische Anfragen gestellt.

Ausschlaggebend für diese Anträge und Anfragen war eine Verunsicherung der Tiroler Bevölkerung durch konzentriert auftretende Personen primär aus dem nordafrikanischen Raum in einzelnen Stadtteilen von Innsbruck und in Parkanlagen. Strafrechtlich relevantes Verhalten dieser sogenannten „Nordafrikanerszene" vor allem im Bereich von Suchtgift- und Körperverletzungsdelikten aber auch von Eigentumsdelikten und die damit einhergehende Berichterstattung trugen zur subjektiven Verunsicherung weiter bei.

Derzeit geht man davon aus, dass sich ca. 50 Personen aus der Nordafrikanerszene in Innsbruck aufhalten. Bei der Hälfte dieser Personen wurde das Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen. Sie halten sich illegal in Österreich auf. Weiters ist festzustellen, dass gerichtlich verurteilte Personen nach Abbüßung der Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen werden, und sich unmittelbar wieder in der Szene etablieren.

Im Bereich der Polizeiarbeit wurden im Jahr 2009 deutliche Akzente gesetzt, die zu einer merkbaren Erhöhung der polizeilichen Präsenz und zu einer augenscheinlichen Verbesserung der vorliegenden Problemstellung geführt haben. Wie in den Medien mehrfach berichtet wurde, führt die Tiroler Polizei seit Februar 2009 monatlich mehrfach spezifische Schwerpunktaktionen durch und hat mit unterschiedlichen Maßnahmen sowie erhöhtem Personaleinsatz den Kontrolldruck erhöht. Neben der Einrichtung von Schutzzonen im Bereich Sillpark und Rapoldipark sowie Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz und in der Bogenmeile wurden vom Landespolizeikommando für Tirol nunmehr mit 1. Mai 2009 organisatorische und personelle Vorkehrungen getroffen, die der Problemstellung in Innsbruck dauerhaft Rechnung tragen sollen. Insbesondere der Installierung einer Fachinspektion für Ausgleichsmaßnahmen in der Kaiserjägerstraße mit einer deutlichen Verstärkung von 20 auf 34 Polizistinnen und Polizisten kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Durch diese Fachinspektion kann einerseits in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden die fremdenpolizeiliche Arbeit in Innsbruck wesentlich professionalisiert und andererseits die uniformierte Präsenz an neuralgischen Punkten (sog. Hot-Spots) spürbar erhöht werden. Ebenfalls sehr positiv ist der Umstand, dass die hier eingesetzten Exekutivbeamten eine Einsatzreserve und -Unterstützung für die Polizeiinspektionen in Innsbruck zum Aufgabeninhalt haben.

Die seit Februar anhaltenden Maßnahmen im Bereich der Tiroler Bundespolizei tragen wesentlich dazu bei, dass sich die Szene von öffentlichen Orten in Wohnungen und andere

Objekte zurückgezogen hat und für die Bevölkerung deutlich weniger wahrnehmbar konzentriert auftritt. Ebenso ist positiv zu werten, dass im Stadtgebiet von Innsbruck die Klärung von Fällen laut Kriminalstatistik deutlich zugenommen hat (lt. Kriminalstatistik im Vergleichszeitraum Jänner bis April 2008/2009 +18,6 %).

Die positive Arbeit der Polizei in Tirol kann aber letzten Endes nicht darüber hinwegtäuschen, dass das eigentliche Problem, illegal aufhältige Personen außer Landes zu bringen, nach wie vor unverändert gegeben ist und einer dringenden Lösung bedarf. Es ist für niemanden verständlich, dass sich Personen nach Abschluss eines aufwändigen rechtstaatlichen (Asyl)Verfahrens und selbst nach Abbüßung einer gerichtlichen Freiheitsstrafe weiter illegal und uneingeschränkt in Österreich aufhalten und in kriminellen Machenschaften die einzige Möglichkeit haben, ihr Leben zu finanzieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, in Fortsetzung zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Stadt Innsbruck dafür Sorge zu tragen, dass in Tirol, insbesondere in der Stadt Innsbruck, der vorhandene Personalstand dem vorgesehenen Personalstand entspricht.

Insbesondere möge faktische und rechtliche Vorsorge getroffen werden, um die unverzögerte Abschiebung von illegal aufhältigen Personen zu erwirken, die Möglichkeiten zur Schubhaftnahme zu erweitern und die Umgehung von angeordneter Schubhaft im Wege der Haftunfähigkeit einzudämmen."