221/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 29.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grillitsch, Mag. Maier, Zanger, Pirklhuber, Huber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend eindeutiger Kennzeichnung von Imitaten oder Analogen zu Käse
eingebracht im Zuge der Budgetdebatte zu U 42 und 43 (Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)
„Analogkäse" oder „Kunstkäse" sind umgangssprachliche Bezeichnungen von Imitaten von Käse, die nicht oder nur zu einem geringen Anteil aus Milch hergestellt werden. Dabei werden Milchbestandteile durch andere meist pflanzliche Fette ersetzt. „Kunstkäse/Analogkäse" wird sehr oft aus Palmöl oder Sojaöl unter Zusatz von Pulvermischungen, Farb- und Geschmacksstoffen hergestellt. Ähnlich wird auch bei Milch-Speiseeis verfahren.
Laut einem Bericht des Zweiten Deutschen Fernsehens, ZDF, in der Sendung Frontal 21 vom 21. April 2009 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Verwendung von Käseersatz weit verbreitet. Deutsche Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich rund 100.000 Tonnen so genannter „Kunstkäse/Analogkäse" verwendet werden und so das Naturprodukt Käse verdrängen. Diese Menge ist immerhin der Gegenwert von einer Million Tonnen Milch. Auf Österreich umgelegt, hieße das laut grober Schätzung der Landwirtschaftskammer Österreich, dass immerhin rund 10 Millionen Kilogramm dieses künstlichen Imitats als Belag auf Pizzen, in Fertiggerichten oder in Mischungen mit echtem Käse am Teller landen. Die Tendenz ist steigend.
Aus Kostengründen wird vermehrt auf billige Ersatzstoffe mit der klaren Zielsetzung der Nachahmung der Eigenschaften echter Milchprodukte gesetzt. Aufgrund der einfachen Herstellung ist der „Kunstkäse/Analogkäse" um bis zu 30-40 % günstiger gegenüber echten Milchprodukten.
Es gibt traditionell eine hohe Erwartung der Verbraucher in Milchprodukte insbesondere Käse (Herstellung, Herkunft, Frische, ernährungsphysiologische Eigenschaften, Geschmack).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
• geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Ausdruck "Käse" ausschließlich Produkten aus Milch und Milcherzeugnissen vorzubehalten und das Verbot der Bezeichnung „Käse" bei „Käseimitaten" durchzusetzen, ausgenommen traditionelle Produkte, die eindeutig kein Milchprodukt sind und nicht damit verwechselt werden können (z.B. Leberkäse),
• umgehend dafür Sorge zu tragen, dass im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) klare Beurteilungsrichtlinien für Produkte mit dem Wort „Käse" in der Sachbezeichnung festgelegt werden, um auf „Käse" hinweisende Sachbezeichnungen für Käseimitate bzw. die Fehlinformation der Konsumenten durch Umschreibungen wie „Pizzabelag", „Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett" und dgl. bei Imitatprodukten zu unterbinden. Sämtliche in Österreich zum Verkauf angebotenen Lebensmittel, die „Kunstkäseprodukte" enthalten, sollen eindeutig als Imitatprodukte gekennzeichnet werden,
• in einer Informationskampagne den Konsumenten auf das Vorhandensein von „Kunstkäse/Analogkäse" und dessen Unterscheidungsmerkmale zu den traditionellen Milchprodukten hinzuweisen,
• durch verstärkte Kontrollen die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicherzustellen. z.B. durch die Lebensmittelinspektoren, damit im Sinne der Verbrauchererwartung keine Irreführung oder Täuschung der Konsumenten erfolgt." •