230/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 29.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen aufgrund der laufenden Debatte über inakzeptable
Aussagen des Dritten Präsidenten des Nationalrates

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das
Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 - BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)

In einem Kommentar, erschienen in der „Neuen Freien Zeitung" am 21. Mai 2009,
tätigt der Dritte Präsident des Nationalrates, Dr. Martin Graf, unter anderem folgende
Aussagen: „Verlängerter Arm des Herrn Muzicant (Anm.: Dr. Ariel Muzicant ist
Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich) ist der gewalttätige linke
Mob auf den Straßen." und „Mit seinen Beschimpfungen schafft der Präsident der
Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Brutalität, weswegen sich
schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des antifaschistischen
Linksterrorismus bezeichnet werden sollte.".

Drei Parlamentsparteien (SPÖ, ÖVP, Grüne) haben das in einer Erklärung vom
27. Mai 2009 nachhaltig verurteilt, weil sie sich auf das Schärfste von allen
politischen Äußerungen, die dazu geeignet sind, Menschen mit unterschiedlicher
religiöser Orientierung oder unterschiedlichem ethnischen Hintergrund
gegeneinander aufzubringen, distanzieren. Angesichts der Tendenz der Aussagen
Grafs ist von Bedeutung, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH die
„kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal
der wiedererstandenen Republik" ist (VfGH 6. März 2008, B 225/07 mwN).

Präsident Graf hat es bis dato verabsäumt, sich von seinen Äußerungen, die einen
Rücktritt von seinem verantwortungsvollen Staatsamt rechtfertigen würden, glaubhaft
zu distanzieren.

Im Zuge der Debatte um die Äußerungen von Präsident Graf ist es zu weiteren
Wortmeldungen aus verschiedenen Bereichen des politischen Spektrums
gekommen, die inakzeptable persönliche und pauschale Unterstellungen,
Beschimpfungen und Verhöhnungen darstellen und der Ernsthaftigkeit der
Angelegenheit und ihrem historischen Gewicht nicht gerecht werden. Diese
Wortmeldungen laufen auch der dringend gebotenen und von vielen geforderten
verbalen Mäßigung zuwider. Sie sind auch nicht durch einen Hinweis auf den
laufenden Wahlkampf zu relativieren.

Viele Aspekte der Debatte konterkarieren überdies die seit vielen Jahren laufenden
Bemühungen, die Jugend Österreichs gegen extremistisches Gedankengut immun
zu machen und können aufgrund der Berichterstattung das Bild Österreichs im
Ausland zu seinem Nachteil verzerren.

Neben Repräsentanten des Parlaments haben auch der Bundeskanzler und der
Vizekanzler deutliche Worte der Verurteilung zu diesen Äußerungen und deren
Unvereinbarkeit mit seiner Funktion als Dritter Nationalratspräsident gefunden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

Maßnahmen weiterzuführen, die geeignet sind, eine nicht wieder gutzumachende
Beeinträchtigung des Ansehens Österreichs im Ausland durch solche
unverantwortlichen Äußerungen hintanzuhalten, insbesondere indem die dazu
berufenen Behörden und Ministerien in Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung
den Entwicklungen im Bereich des politischen Extremismus nachhaltig größtes
Augenmerk zuwenden,

und darüber hinaus

im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Jugendpolitik Initiativen zu ergreifen, die
der Jugend Österreichs den Wert von Toleranz und Respekt vor anderen Religionen
und Ethnien zu vermitteln geeignet sind und sie darin bestärkt, jedwede Form des
Extremismus und des Antisemitismus zurückzuweisen.