230/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 29.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen
aufgrund der laufenden Debatte über inakzeptable
Aussagen des Dritten
Präsidenten des Nationalrates
eingebracht im Zuge der Debatte über den
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz
über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das
Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 -
BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)
In einem Kommentar, erschienen in der „Neuen
Freien Zeitung" am 21. Mai 2009,
tätigt der Dritte Präsident des Nationalrates, Dr. Martin Graf, unter
anderem folgende
Aussagen: „Verlängerter Arm des
Herrn Muzicant (Anm.: Dr. Ariel Muzicant ist
Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich) ist
der gewalttätige linke
Mob auf den Straßen." und „Mit seinen Beschimpfungen schafft der
Präsident der
Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Brutalität,
weswegen sich
schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des
antifaschistischen
Linksterrorismus bezeichnet werden sollte.".
Drei Parlamentsparteien (SPÖ, ÖVP, Grüne)
haben das in einer Erklärung vom
27. Mai 2009 nachhaltig verurteilt, weil sie sich auf das Schärfste von
allen
politischen Äußerungen, die dazu
geeignet sind, Menschen mit unterschiedlicher
religiöser Orientierung oder unterschiedlichem ethnischen Hintergrund
gegeneinander aufzubringen, distanzieren.
Angesichts der Tendenz der Aussagen
Grafs ist von Bedeutung, dass nach der ständigen Rechtsprechung des
VfGH die
„kompromisslose Ablehnung des
Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal
der wiedererstandenen Republik" ist (VfGH 6. März 2008, B
225/07 mwN).
Präsident Graf hat es bis dato
verabsäumt, sich von seinen Äußerungen, die einen
Rücktritt von seinem verantwortungsvollen Staatsamt rechtfertigen
würden, glaubhaft
zu distanzieren.
Im Zuge der Debatte um die Äußerungen
von Präsident Graf ist es zu weiteren
Wortmeldungen aus verschiedenen Bereichen
des politischen Spektrums
gekommen, die inakzeptable persönliche und pauschale
Unterstellungen,
Beschimpfungen und Verhöhnungen
darstellen und der Ernsthaftigkeit der
Angelegenheit und ihrem historischen Gewicht nicht gerecht werden. Diese
Wortmeldungen laufen auch der dringend gebotenen und von vielen
geforderten
verbalen Mäßigung zuwider. Sie
sind auch nicht durch einen Hinweis auf den
laufenden Wahlkampf zu relativieren.
Viele Aspekte der Debatte
konterkarieren überdies die seit vielen Jahren laufenden
Bemühungen, die Jugend
Österreichs gegen extremistisches Gedankengut immun
zu machen und können aufgrund
der Berichterstattung das Bild Österreichs im
Ausland zu seinem Nachteil verzerren.
Neben
Repräsentanten des Parlaments haben auch der Bundeskanzler und der
Vizekanzler deutliche Worte der
Verurteilung zu diesen Äußerungen und deren
Unvereinbarkeit mit seiner Funktion als Dritter Nationalratspräsident
gefunden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
Maßnahmen weiterzuführen, die geeignet
sind, eine nicht wieder gutzumachende
Beeinträchtigung des Ansehens Österreichs im Ausland durch solche
unverantwortlichen Äußerungen hintanzuhalten, insbesondere indem die
dazu
berufenen Behörden und Ministerien in
Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung
den Entwicklungen im Bereich des politischen Extremismus nachhaltig
größtes
Augenmerk zuwenden,
und darüber hinaus
im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und
Jugendpolitik Initiativen zu ergreifen, die
der Jugend Österreichs den Wert von
Toleranz und Respekt vor anderen Religionen
und Ethnien zu vermitteln geeignet sind und sie darin bestärkt,
jedwede Form des
Extremismus und des Antisemitismus zurückzuweisen.