279/UEA XXIV. GP
Eingebracht am
10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Heinzl, Dr. Maier, Prähauser, Schittenhelm,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einsatz gegen die Zulassung von „Gigalinern“ auf europäischer Ebene
eingebracht im Zuge der Debatte zu
Top 26.) Bericht des Rechnungshofausschusses
betreffend den Bericht des Rechnungshofes,
Reihe Bund 2009/1; Band 5 -
WIEDERVORLAGE (III-20/266 d.B.)
Seit einiger
Zeit laufen auf europäischer Ebene Lobbying-Aktivitäten zur
Einführung einer
neuen Generation von Lkw: überschwere (bis zu 60 Tonnen) und
überlange (bis zu 25,25
Meter) Lastkraftwagen sollen - so die Befürworter - die Kosten im
Straßenverkehr um bis zu
einem Drittel senken, die Straßen entlasten und gleichzeitig den
Schadstoffausstoß um ein
Viertel senken. Selbst wenn Österreich diese nicht zulassen würde,
könnten wir verpflichtet
werden, im Ausland zugelassenen Fahrzeugen die Benützung Österreichs
Straßen zu
gestatten.
Das heimische, wie
der Großteil des europäischen Straßennetzes, ist auf die heute
üblichen
Lkw-Dimensionen ausgelegt. Kurvenradien,
Pannenbuchten, Leitschienen, Brücken,
Tunnels, Abstellplätze entsprechen nicht den Anforderungen der
Gigaliner und müssten um
teures Geld adaptiert werden bzw. sind
Änderungen baulich gar nicht möglich.
Für
Pkw-Lenker bedeuten diese Fahrzeuge Sichtbeeinträchtigungen und
längere
Überholwege, das
kann daher zu einem Sicherheitsrisiko führen. Im Falle eines Unfalles ist
eine erhöhte Unfallschwere möglich. Abseits der Autobahnen (Freiland,
städtischer Bereich)
ist ein Betrieb dieser Fahrzeuge nur
eingeschränkt möglich und erzwingt Umladevorgänge
und einen Aufbau der hierfür nötigen Infrastruktur.
Ist andererseits der
Einsatz in erster Linie für Hauptverkehrsachsen gedacht, so ist einer
Verlagerung auf andere Verkehrsträger
der Vorzug zu geben.
Studien gehen auch
davon aus, dass es durch die Einführung von Gigalinern nicht oder
kaum zu Reduktionen bei den CO2-Emissionen
kommen wird. Im Gegenteil, der
Rückverlagerungseffekt zieht einen erhöhten CO2
Ausstoß mit sich. Dies widerspricht
eindeutig nicht nur dem verkehrspolitischen
Ziel einer Verlagerung, sondern auch dem
Kyoto-Ziel.
Wie bereits
erwähnt, ist auch die Straßeninfrastruktur in Österreich
für Gigaliner nicht
eingerichtet: Auf Autobahnen sind Brücken, Kurvenradien,
Autobahnrastplätze, Auf- und
Abfahrten sowie
Autobahnkreuze generell nicht auf eine Gesamtlänge von 25,25 Meter und
60 Tonnen Gewicht ausgelegt. Abseits der Autobahnen sind Abbiegespuren,
Kreisverkehre
und Kurvenradien teils unüberwindliche Hindernisse. Österreichs
hochrangiges Straßennetz
besteht auf Grund seiner Topographie zu
knapp 15% aus Kunstbauten (Tunnel, Brücken).
Ausbau und Straßenerhalt würden sich erheblich verteuern.
Für
Österreich besteht dringender Handlungsbedarf: Zwar könnte es sein,
dass ohne die
Zustimmung Österreichs eine Einführung von Gigalinern auf dem
österreichischen
Straßennetz nicht möglich ist. Wenn die Nachbarländer Gigaliner
zulassen, könnte es in
Österreich zu einer Zunahme des Straßenverkehres kommen, da mit der
Anwendung des
sogenannten
„modularen Konzepts" Gigaliner an Österreichs Grenze geteilt
werden müssten
und von mehreren Lkw getrennt weitergeführt werden.
Eine nachhaltige
Senkung der Stau-, Lärm- und Umweltbelastung und eine nachhaltige
Stärkung von
Europas Bahnen ist nur möglich, wenn entsprechende Initiativen zur
Qualitäts-
und Angebotsverbesserung im Bahnbereich auf
Initiative der EU hin europaweit gefördert
werden. Diese europäischen Initiativen sollten, insbesondere im Bereich
der
Anschlussbahnen, konventionellen Wagenverkehr und kombinierten Verkehr, der
Erneuerung des rollenden Materials und der Beseitigung der
„Flaschenhälse" der Bahn-
Infrastruktur angesiedelt sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,
sich auf
europäischer
Ebene, insbesondere durch ihren Einfluss auf die EU-Kommission und im Rat,
im Gleichklang mit anderen europäischen
Staaten nachhaltig und entschieden gegen eine
Änderung der Richtlinie 96/53/EG im Sinne einer für Österreich
verpflichtenden Einführung
von Gigalinern einzusetzen und sich statt dessen für eine prononcierte
Stärkung von
Europas Bahnen einzusetzen, insbesondere durch europäische
Initiativen zur Förderung von
Anschlussbahnen, konventionellen
Wagenverkehr und kombinierten Verkehr, der
Erneuerung des rollenden Materials und der Infrastruktur.“