279/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Dr. Maier, Prähauser, Schittenhelm,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einsatz gegen die Zulassung von „Gigalinern“ auf europäischer Ebene

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 26.) Bericht des Rechnungshofausschusses
betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 5 -
WIEDERVORLAGE (III-20/266 d.B.)

Seit einiger Zeit laufen auf europäischer Ebene Lobbying-Aktivitäten zur Einführung einer
neuen Generation von Lkw: überschwere (bis zu 60 Tonnen) und überlange (bis zu 25,25
Meter) Lastkraftwagen sollen - so die Befürworter - die Kosten im Straßenverkehr um bis zu
einem Drittel senken, die Straßen entlasten und gleichzeitig den Schadstoffausstoß um ein
Viertel senken. Selbst wenn Österreich diese nicht zulassen würde, könnten wir verpflichtet
werden, im Ausland zugelassenen Fahrzeugen die Benützung Österreichs Straßen zu
gestatten.

Das heimische, wie der Großteil des europäischen Straßennetzes, ist auf die heute üblichen
Lkw-Dimensionen ausgelegt. Kurvenradien, Pannenbuchten, Leitschienen, Brücken,
Tunnels, Abstellplätze entsprechen nicht den Anforderungen der Gigaliner und müssten um
teures Geld adaptiert werden bzw. sind Änderungen baulich gar nicht möglich.

Für Pkw-Lenker bedeuten diese Fahrzeuge Sichtbeeinträchtigungen und längere
Überholwege, das kann daher zu einem Sicherheitsrisiko führen. Im Falle eines Unfalles ist
eine erhöhte Unfallschwere möglich. Abseits der Autobahnen (Freiland, städtischer Bereich)
ist ein Betrieb dieser Fahrzeuge nur eingeschränkt möglich und erzwingt Umladevorgänge
und einen Aufbau der hierfür nötigen Infrastruktur.

Ist andererseits der Einsatz in erster Linie für Hauptverkehrsachsen gedacht, so ist einer
Verlagerung auf andere Verkehrsträger der Vorzug zu geben.

Studien gehen auch davon aus, dass es durch die Einführung von Gigalinern nicht oder
kaum zu Reduktionen bei den CO2-Emissionen kommen wird. Im Gegenteil, der
Rückverlagerungseffekt zieht einen erhöhten CO2 Ausstoß mit sich. Dies widerspricht
eindeutig nicht nur dem verkehrspolitischen Ziel einer Verlagerung, sondern auch dem
Kyoto-Ziel.

Wie bereits erwähnt, ist auch die Straßeninfrastruktur in Österreich für Gigaliner nicht
eingerichtet: Auf Autobahnen sind Brücken, Kurvenradien, Autobahnrastplätze, Auf- und
Abfahrten sowie Autobahnkreuze generell nicht auf eine Gesamtlänge von 25,25 Meter und
60 Tonnen Gewicht ausgelegt. Abseits der Autobahnen sind Abbiegespuren, Kreisverkehre
und Kurvenradien teils unüberwindliche Hindernisse. Österreichs hochrangiges Straßennetz
besteht auf Grund seiner Topographie zu knapp 15% aus Kunstbauten (Tunnel, Brücken).
Ausbau und Straßenerhalt würden sich erheblich verteuern.


Für Österreich besteht dringender Handlungsbedarf: Zwar könnte es sein, dass ohne die
Zustimmung Österreichs eine Einführung von Gigalinern auf dem österreichischen
Straßennetz nicht möglich ist. Wenn die Nachbarländer Gigaliner zulassen, könnte es in
Österreich zu einer Zunahme des Straßenverkehres kommen, da mit der Anwendung des
sogenannten „modularen Konzepts" Gigaliner an Österreichs Grenze geteilt werden müssten
und von mehreren Lkw getrennt weitergeführt werden.

Eine nachhaltige Senkung der Stau-, Lärm- und Umweltbelastung und eine nachhaltige
Stärkung von Europas Bahnen ist nur möglich, wenn entsprechende Initiativen zur Qualitäts-
und Angebotsverbesserung im Bahnbereich auf Initiative der EU hin europaweit gefördert
werden. Diese europäischen Initiativen sollten, insbesondere im Bereich der
Anschlussbahnen, konventionellen Wagenverkehr und kombinierten Verkehr, der
Erneuerung des rollenden Materials und der Beseitigung der „Flaschenhälse" der Bahn-
Infrastruktur angesiedelt sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sich auf
europäischer Ebene, insbesondere durch ihren Einfluss auf die EU-Kommission und im Rat,
im Gleichklang mit anderen europäischen Staaten nachhaltig und entschieden gegen eine
Änderung der Richtlinie 96/53/EG im Sinne einer für Österreich verpflichtenden Einführung
von Gigalinern einzusetzen und sich statt dessen für eine prononcierte Stärkung von
Europas Bahnen einzusetzen, insbesondere durch europäische Initiativen zur Förderung von
Anschlussbahnen, konventionellen Wagenverkehr und kombinierten Verkehr, der
Erneuerung des rollenden Materials und der Infrastruktur.“