291/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger, Mag. Schatz

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend Inhaltsstoffe in Babyschnullern (Bisphenol A)

 

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Steuererhöhungen statt zukunftsweisender Gesundheitsreform“

 

 

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist nicht nur – wie in der vorliegenden dringlichen Anfrage thematisiert – für die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmitteln zuständig, sondern auch für die Produktsicherheit von Babyschnullern und Babyfläschchen.

Mitte September 2009 veröffentlichte die Umweltorganisation Global 2000 eine Studie, die nachweist, dass in Babyschnullern, Babyflaschen und Spielzeug der hormonell wirksame Inhaltsstoff Bisphenol A enthalten ist. Migrationswerte hat Global 2000 leider nicht vorgelegt. Es bleibt daher unklar, ob diese Substanz auch tatsächlich migriert d.h. von Kindern, die diese Schnuller in den Mund nehmen, auch tatsächlich in gesundheitsschädlicher Dosis aufgenommen werden.  

 

Die folgende mediale Berichterstattung bewirkte eine Verunsicherung bei den KonsumentInnen, da nicht bekannt ist, welche am Markt befindlichen Produkte belastet sind und welche nicht.

 

Bisphenol A ist ein Hauptbestandteil bei der Herstellung des Kunststoffs Polycarbonat. Bei Bisphenol A handelt es sich um eine hormonell wirksame Chemikalie, solche Stoffe werden auch als „Endokrin wirksame Substanzen“ (endocrine disrupting chemicals) bezeichnet. Es besteht der Verdacht, dass diese Substanzen das Hormonsystem stören können und mit der Zunahme von Prostata- und Brustkrebs, Diabetes Typ 2, Abnahme der Spermienzahl, Übergewicht oder verfrühter Geschlechtsreife bei Mädchen in Zusammenhang stehen. Auch laut Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien handelt es sich bei Bisphenol A um eine Substanz, die die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann.

 

Die Verwendung von Bisphenol A ist auf europäischer Ebene geregelt: Kunststoffe, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, unterliegen den Regeln der Europäischen Plastic Directive, die durch die Kunststoffverordnung BGBl. II Nr. 476/2003 in nationales Recht umgesetzt wurde. Bisphenol A stellt dort einen zugelassenen Ausgangsstoff dar, für den bestimmte Grenzwerte festgesetzt sind.

Im Gegensatz dazu enthält aber die Europäische Norm „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder“ (EN 1400) keine Anforderung hinsichtlich Bisphenol A.

 

Wenn man davon ausgeht, dass gesundheitsschädliche Wirkungen des Stoffes Bisphenol A wissenschaftlich nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist dafür Sorge zu tragen, dass dieser zumindest in Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder nicht mehr enthalten ist. Als erster Schritt soll daher auf nationaler Ebene zunächst überprüft werden, inwieweit in Babyschnullern bzw. in den Saugteilen tatsächlich Bisphenol A enthalten ist und in wie weit eine Migration stattfindet. In weiterer Folge haben die KonsumentInnen ein Recht darauf, über bedenkliche Inhaltsstoffe informiert zu werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht,

 

1.      im Rahmen einer Schwerpunktaktion eine Untersuchung von am Markt befindlichen Babyschnullern auf den Stoff Bisphenol A zu veranlassen, entsprechende Migrationswerte zu überprüfen und eine Risikobewertung durch die AGES durchzuführen;

 

2.      einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse dieser Untersuchungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen;

 

3.      aufgrund der Ergebnisse zielführende Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere wenn die Untersuchung gesundheitsgefährdende Elemente nicht ausschließen kann.”