297/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Ökostromgesetzes bis September 2010

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 686/A der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromge- setz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 272 d.B.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 22.7.2009 zum Ökostromgesetz ist Anlass für eine Novellierung, die den Erwägungen der Kommission Rechnung trägt und den Aufbringungsme- chanismus zur Förderung von Ökostrom neu gestaltet.

Ziel einer solchen Novelle ist die Schaffung einer transparenten, am Stromverbrauch anknüpfenden Finanzierungsgrundlage für die Förderung von Ökostrom, die die notwendige Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe nach dem Vorbild des § 22c in der Fassung der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 gewährleistet sowie eine faire Kostenaufteilung zwischen allen Stromverbrauchern garantiert.

Unter der Federführung des BMWFJ ist daher eine Arbeitsgruppe einzurichten, in welcher Vorschläge ausgearbeitet werden, wie der Aufbringungsmechanismus unter Berücksichtigung der gemeinschafts- rechtlichen Vorgaben neu gestaltet und sowohl für die Investoren- als auch die Zahlerseite Rechtssi- cherheit garantiert werden kann. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sind bis Mai 2010 einem allge- meinen Begutachtungsverfahren zu unterziehen.

Zur Verbesserung der Markttransparenz ist festzulegen, dass die Stromhändler auf den Endverbrau- cherrechnungen ihre Ökostromaufwendungen auszuweisen haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Sep- tember 2010 einen Novellierungsentwurf zur Finanzierung der Förderung erneuerbaren Stroms unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:

1)              Neugestaltung   des   Aufbringungsmechanismus   unter   Berücksichtigung   der   gemeinschafts- rechtlichen Vorgaben

2)      Verbrauchsabhängige Finanzierungsgrundlage bei fairer und transparenter Kostenverteilung zwi- schen allen Stromverbrauchern;

3)              Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen mit regelmäßig wiederkehrendem Monito- ring der Effizienz dieser Maßnahme. Die Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe inner- halb dieses Konzepts soll gleichwertige Rahmenbedingungen bieten wie § 22c in der Fassung der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 bzw Kostenbegrenzungen in anderen EU-Staaten.

4)      Transparente Endverbraucherrechnungen mit Ausweispflicht für Ökostromaufwendungen."