321/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 22.10.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Konrad Steindl,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend weitere Sicherung der guten Rohstoffversorgung aus dem österreichischen Bergbau

 

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6): Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (313 d.B.) über die Regierungsvorlage (361 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Berg­bauabfallgesetz)

 

Basaltische Gesteine sind ein wichtiger Rohstoff für die österreichische Wirtschaft. Vorhan­dene Lagerstätten ermöglichen eine weitgehende Versorgung mit diesem Abbauprodukt. Wichtig ist dabei insbesondere Diabas.

 

Im Jahr 2008 wurden aus 7 Betriebsstätten insgesamt  2,280 Mio. t Diabas produziert (2006: 1,885 Mio. t; 2007: 2,241 Mio. t) und abgesetzt. Der jeweilige Absatz hängt dabei primär von den großen Infrastrukturprojekten (Straße, Bahn) ab. Auf Grund der qualitativen Eigenschaf­ten des Diabases wird der hochwertige Anteil des Rohstoffs auch in namhaften Mengen exportiert (Slowenien, Bayern etc).

 

Die Vorräte der einzelnen Bergbaubetriebe reichen je nach Standort von einigen Jahrzehnten bis über 50 Jahre. Eine Verknappung von Diabas aus den bestehenden Gewinnungsstätten ist mittelfristig nicht zu erwarten. Diabas kann in seiner Ver­wendung als Hartstein in vielen Anwendungsfällen auch durch Granulit, Dunit und Bronzit ersetzt werden. Für die Mineral­wolleerzeugung kann Diabas überdies auch durch andere Rohstoffe wie Basalt ersetzt werden.

 

Seit ungefähr einem Jahrzehnt zählt Diabas zu den bergfreien mineralischen Rohstoffen, ist aber im Unterschied zu anderen Rohstoffen wie z.B. den Erzen nicht vom Grundeigentum ausgeschlossen. Die derzeitigen rechtlichen Regelungen und die geübte Praxis scheinen bisher ausreichend zu funktionieren. Ein Änderungsbedarf ist daher aus heutiger Sicht derzeit nicht gegeben. Allerdings halten es die unterzeichnenden Abgeordneten für sinnvoll, dass der Bun­desminister für Wirtschaft, Familie und Jugend die Situation in einem angemessenen Zeit­raum evaluiert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, innerhalb  der nächsten zwei Jahre zu evaluieren, ob und welche Probleme bei der Vollziehung des § 3 Abs. 1 Z 4 MinroG, insbesondere in Bezug auf Diabas (basaltische Gesteine) soweit dieser (diese) als Festgestein(e) vorliegt (vorliegen), aufgetreten sind."