331/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 12.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Beatrix Karl, Mag. Andrea Kuntzl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Weiterentwicklung des Österreichischen Hochschulwesens

eingebracht im Rahmen der Debatte zum Antrag 852/A(E) der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Grünewald, Freundinnen und Freunde, betreffend Umsetzung der Beschlüsse des Nationalrats vom 24. September 2008 zur Finanzierung der Universitäten

Die Österreichischen Universitäten und Fachhochschulen stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Studierenden, Lehrenden und Studienbedingungen. Auch sind die Zahlen der Studienanfänger/innen und Absolvent/innen in den letzten Jahren gestiegen.

Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Österreichischen Universitäts- und Hochschulsystems bedarf es daher eines gesellschaftlichen Grundkonsenses, welche Rahmenbedingungen und Ressourcen Hochschulen für die aktuellen Herausforderungen benötigen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Situation im gemeinsamen europäischen Hochschulraum den Druck auf den Österreichischen Hochschulraum erhöht.

Zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und damit einhergehend attraktiver Studienbedingungen ist eine Gesamtkonzeption zur Gestaltung des Österreichischen Hochschulraumes notwendig. In Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene sind folgende Schwerpunktsetzungen notwendig: Strategische Leitlinien, Standardoptimierungen, Durchlässigkeit innerhalb des Hochschulwesens in Österreich sowie eine Balance zwischen regionalen Bildungsangeboten und Bündelung für Forschungsinfrastruktur. Darüber hinaus ist in Österreich eine klare Aufgabenteilung und Schwerpunktsetzung anzustreben: Orientierung an den Leitlinien für das Lebensbegleitende Lernen sowie die Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens im tertiären Bereich.


Der Ausbau der Studienvorbereitung und bessere Information über die Vielzahl an Studienangeboten und deren Berufsfelder soll durch verstärkte Kooperationen zwischen der Sekundarstufe II und Studierenden sowie Universitäten bzw. Hochschulen erfolgen und damit eine gezielte Studienwahl und falsche Erwartungshaltungen vermieden werden. Die Optimierung von erworbenem Wissen zwischen Sekundarstufe II und tertiärer Ausbildung soll Studienabschlüsse in der vorgesehenen Studienzeit fördern.

Ziel einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Österreichischen Hochschulwesens muss es sein, vorrangig die Rahmenbedingungen für die Studierenden weiter zu verbessern sowie die Studienabbrecherlnnenquote zu verringern und die Zahl der Absolvent/innen konsequent anzuheben, um damit das


Bildungsniveau der österreichischen Bevölkerung und der Erwerbstätigen langfristig zu erhöhen. Es gilt daher, die Qualität von Lehre und Forschung weiterhin abzusichern, die Betreuungsrelationen zu verbessern um damit einen zügigen Studienfortgang zu ermöglichen.

Ziel muss es daher sein, in den kommenden Jahren die Konkurrenzfähigkeit des Österreichischen Hochschulwesens konsequent zu steigern und daher die Investitionen für den tertiären Bildungssektor schrittweise durch öffentliche und private Investitionen auf 2 % des BIP bis 2020 anzuheben.

Ein erster Schritt zur Verbesserung der Studienbedingungen ist die Bereitstellung von 34 Mio. € aus dem Budget des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (Reserve gemäß § 12 Abs.5 UG 2002). Diesbezüglich sind die Rektoren der betroffenen Universitäten und jeweiligen Hochschüler/innenschaften aufgerufen gemeinsam zu klären, für welche Maßnahmen der Betrag zur Verfügung stehen soll. Gemeinsam mit den im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verfügung gestellten Mitteln für die Gerätemodernisierung ebenfalls in der Höhe von 34 Mio. € stehen für die Jahre 2009 und 2010 nun 68 Mio. € zur Verbesserung der Situation an den österreichischen Universitäten zur Verfügung.

Zur konsequenten Weiterentwicklung des Österreichischen Hochschulraumes stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen zu setzen um eine zukunftsorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung des Österreichischen Hochschulraumes sicherzustellen, um sowohl die Qualität der Bildung und Ausbildung an den Universitäten und die Rahmenbedingungen für Studierende zu verbessern als auch Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten zu steigern. Auf Basis dessen und auf Basis der schrittweisen Umsetzung des 2 %- Zieles bis 2020 für den gesamten tertiären Bildungssektor wird die Bundesregierung ersucht, sofort Umsetzungsmaßnahmen für das Gesamtkonzept zur Gestaltung des Österreichischen Hochschulraumes einzuleiten und möglichst rasch vorzulegen."