372/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Herbert Kickl, Ing. Peter
Westenthaler, Dieter Brosz
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Information der Ärzte

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend den Bericht des Ausschusses für
Sportangelegenheiten über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter
Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-
Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (518 d.B.).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird ersucht, gemeinsam mit
dem Bundesminister für Gesundheit, dem Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger, der Österreichischen Ärztekammer und unter Einbindung
der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung Möglichkeiten zu prüfen, die sicher
stellen, dass Ärzte - im Falle der ärztlichen Konsultation durch eine/n Sportler/-in -
informiert werden, dass es sich um eine/n Leistungssportler/-in handelt.

Weiters soll für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die Möglichkeit
vorgesehen werden, die Sportler, die dem Nationalen Testpool angehören,
bekanntzugeben und auch mitzuteilen, wenn die/der Sportler/-in aus dem Nationalen
Testpool ausscheidet.“