454/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten

Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Dr. Rosenkranz, Mag. Steinhauser, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (772 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-

 Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert Werden und

über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird

(839 d.B.)

Im Zuge der heute im Plenum zu beratenden Novelle des Strafvollzugsgesetzes soll der
elektronisch überwachte Hausarrest als neue Vollzugsform eingeführt werden. Trotz Prüfung
dieser Vollzugsform im Rahmen von Probeversuchen soll diese Form des Vollzugs einer
Freiheitsstrafe hinsichtlich Fragen der Anwendung, des Opferschutzes (mit besonderer
Blickrichtung auf Opfer häuslicher Gewalt) und auch der technischen Belange einer
Evaluierung nach angemessener Zeit unterzogen werden, um allfällige Anpassungen
vorbereiten zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach
Inkrafttreten einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen des Strafvollzugs durch
elektronisch überwachten Hausarrest mit besonderer Blickrichtung auf den Bereich des
Opferschutzes vorzulegen.