454/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 09.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Dr. Rosenkranz, Mag. Steinhauser, Mag. Stadler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (772 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-
Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert Werden und
über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird
(839 d.B.)
Im Zuge der heute im Plenum zu
beratenden Novelle des Strafvollzugsgesetzes soll der
elektronisch überwachte Hausarrest als neue Vollzugsform eingeführt
werden. Trotz Prüfung
dieser Vollzugsform im Rahmen von Probeversuchen soll diese Form des Vollzugs
einer
Freiheitsstrafe hinsichtlich Fragen
der Anwendung, des Opferschutzes (mit besonderer
Blickrichtung auf Opfer häuslicher
Gewalt) und auch der technischen Belange einer
Evaluierung nach angemessener Zeit unterzogen werden, um allfällige
Anpassungen
vorbereiten zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei
Jahre nach
Inkrafttreten einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen des
Strafvollzugs durch
elektronisch überwachten
Hausarrest mit besonderer Blickrichtung auf den Bereich des
Opferschutzes vorzulegen.