456/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haider, Heidrun Silhavy, Hörl, Markowitz, Dr. Gabriela Moser
Kolleginnen und Kollegen

betreffend ganzjährige Nutzungsmöglichkeit des Treppelweges für Radfahrer

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 32 in der 74. Sitzung
des Nationalrates am 9. Juli 2010

Der Donau-Radweg von Passau bis Hainburg ist die meistbefahrenste Radfahrerstrecke Österreichs und hat dem Tourismus in dieser Region Österreichs zu neuem Aufschwung verholfen. 320 dieses insgesamt 322 Kilometer langen Donau-Radweges sind Treppelwege.

Ein Radfahrer hat nach einem Sturz auf einer Eisplatte am Donauufer in Steyregg im Jänner 2008 den Eigentümer verklagt. In erster Instanz wurde der Beklagte freigesprochen. Der Kläger hat gegen das Urteil berufen. Das Verfahren ist noch im

Laufen.

Nunmehr überlegt die via donau auf 80 von 130 der via donau gehörenden Uferkilometern den Radverkehr in den Wintermonaten, d.h. von 1. November bis 31. März, zu verbieten, um aufgrund des fehlenden Winterdienstes und dadurch drohenden Unfällen in Zukunft Haftungsklagen zu verhindern. Die geplante Wintersperre erstreckt sich auf den beschilderten Donau-Radweg an beiden Ufern. Die Straßen landeinwärts sind nicht betroffen.

Eine Novelle der Wasserstraßenverkehrsordnung soll dabei offensichtlich das Haftungsthema ein für alle Mal beenden: Laut via donau soll in den Wintermonaten das Radfahren auf den Treppelwegen verboten werden. Wer sich nicht daran hält, kann künftig bei Unfällen die via donau nicht haftbar machen. Vielmehr drohen bei Missachtung des Fahrverbotes Strafen, die von der Schifffahrtsbehörde und der Polizei verhängt werden können.

Der Tourismusausschuss spricht sich eindeutig gegen ein solches Fahrverbot aus. Das kürzlich von Wirtschaftsminister Mitterlehner dem parlamentarischen Tourismusausschuss vorgelegte Tourismus-Strategie-Papier enthält unter anderem auch den Donau-Radtourismus als wesentlichen Eckpfeiler dieser Strategie.


Ein Fahrverbot am Donau-Radweg ist kontraproduktiv; daher sollte eine Lösung gefunden werden, die einerseits kein Fahrverbot vorsieht und andererseits die Haftung der Eigentümer und Wegeerhalter bei Unfällen ausschließt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Rahmen der Novellierung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung die Möglichkeit der Nutzung der Treppelwege für Radfahrerinnen auch im Winter auf eigene Gefahr sicherzustellen."