513/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 30.11.2010
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Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket - sKp)

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine effiziente Verfolgung des Sozialbetrugs auf Grund komplexer Sachverhalte auf Schwierigkeiten stößt und besondere Erfahrungen oder Sachkunde erfordert. Im Hinblick darauf sollten weitere Überlegungen angestellt werden, inwieweit diese Probleme durch Regelungen im Sinn der strafrechtlichen Kompetenzpakets gelöst werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren wegen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorgaben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“