633/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Mag. Lapp, Amon MBA, Dr. Jarolim, Mag.
Donnerbauer, Dr. Kräuter, Schultes
Kolleginnen und Kollegen

zur Bekämpfung von Korruption in Politik und Wirtschaft und zur Schaffung einer
verbesserten Transparenz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag 1494/A(E) der
Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Transparenz- und
Antikorruptionspaket

Korruption in Politik und Wirtschaft beeinträchtigt in jedem Staat die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, gefährdet die Demokratie und den Wirtschaftsstandort. Konsequente Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in allen gesellschaftlichen Bereichen sind deshalb ein dringendes Anliegen. Es geht in diesem Zusammenhang nicht nur um die Bekämpfung strafrechtlich relevanten Verhaltens, sondern insgesamt um Transparenz und Sauberkeit in der Politik, weil die politisch-moralische Verpflichtung von Abgeordneten über die strafrechtliche Verantwortung weit hinausgeht.

Mehrere Vorkommnisse der jüngeren Zeit haben eine Diskussion über Unvereinbarkeiten, Transparenz und Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption ausgelöst. Diese Diskussion ist grundsätzlich positiv zu beurteilen, da sie mit dazu beitragen soll, bessere Bestimmungen für Transparenz und gegen die Korruption zu schaffen.

Auch der Lobbyismus ist in letzter Zeit in ein schiefes Licht geraten, auch wenn grundsätzlich die Vertretung von Interessen noch nicht etwas Negatives ist. Es ist aber sicherzustellen, dass korruptive Praktiken und unsaubere Methoden dabei hintangehalten werden. Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass es in Österreich eine Regelung für die Tätigkeit des Lobbyierens bedarf, mit der eine transparente und saubere Berufsausübung erreicht werden kann. Dabei ist es möglich, dass von solchen Regelungen auch Abgeordnete betroffen sein können. Wie die Regeln über die Ausübung des freien Mandats in diesem Zusammenhang zu gestalten sind, wird zu Recht als Prärogative des Parlaments angesehen. Dem steht nicht entgegen, dass sich der Nationalrat bei der Ausarbeitung der Bestimmungen auch der Expertise bedient, die in den Bundesministerien insbesondere dem Bundesministerium für Justiz vorhanden sind.

Um das genannte Ziel einer verbesserten Transparenz erreichen zu können, sind auch bestehende Meldepflichten sowie strafrechtliche Bestimmungen einer eingehenden kritischen Überprüfung zu unterziehen.

In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.   Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche ein umfassendes Paket zur Bekämpfung der Korruption, zur Stärkung der Transparenz in der Politik und zur Regelung von Lobbyingaktivitäten enthält, insbesondere

Ø Sicherstellung der Transparenz von Einkünften bei PolitikerInnen

Ø Antikorruptionsbestimmungen im Zusammenhang mit Mandats­trägerInnen sollten einer Evaluierung unterzogen und gegebenenfalls erweitert werden.

Ø Strenge Regelungen betreffend Spenden von Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen oder sich um solche bewerben.

Ø  Schaffung von Regelungen und Transparenz von Lobbyingaktivitäten, insbesondere die Errichtung eines Lobbyisten-Registers des Parlaments sowie Erstellung eines verbindlichen Verhaltens-Kodex für registrierte Interessensvertreter.

Ø Stärkung der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft.


2.   Ferner wird die Bundesregierung ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, durch die die im Sinne eines bestehenden Begutachtungsentwurfes volle Transparenz von Regierungsinseraten hergestellt wird.

3.   Der Nationalrat nimmt zur Erreichung der eingangs dargestellten Ziele ferner
in Aussicht

Ø den Umfang der nach dem Unvereinbarkeitsgesetz normierten meldepflichtigen Tätigkeiten zu erweitern;

Ø eine Regelung für die Offenlegung von Parteispenden zu beschließen, wobei insbesondere für alle Parteien, die für den Nationalrat kandidieren, eine Meldepflicht ab einer Grenze von 7.000 Euro festgelegt werden soll;

Ø nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen über die (außerberufliche) Immunität von Mandataren einer Neuregelung zuzuführen.