640/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 28.04.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung der legislativen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1124 d.B.) zur Regierungsvorlage
(1075 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das
Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung hat gerade unter dem Gesichtspunkt des
Grundrechtsschutzes und des Umfangs der Verpflichtung zur Speicherung von Daten Diskussionen ausgelöst. Im
Hinblick darauf erscheint es notwendig, die Anwendung der neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen einer
Evaluierung zu unterziehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht

1.                dem Nationalrat nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des zur Umsetzung der Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung in ihrem Bereich geschaffenen Bundesgesetzes einen Bericht zur Häufigkeit
der Anwendung von Abfragen von Daten nach den neuen Bestimmungen, gegliedert nach der
Rechtsgrundlagen, zum Zweck der Folgenabschätzung aus dem Blickwinkel des Grundrechtsschutzes
und für die Frage des entstehenden Aufwandes und dessen Ersatzes vorzulegen;

2.                in den dem Parlament jährlich zu erstattenden Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen ein
Kapitel über die Verwendung von Vorratsdaten auf Grund der gemäß § 102c Abs. 5 TKG dem BMJ
übermittelten Informationen aufzunehmen.