640/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 28.04.2011
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr.
Jarolim
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der
legislativen Maßnahmen zur
Umsetzung der Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1124
d.B.) zur Regierungsvorlage
(1075 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem die Strafprozessordnung 1975 und das
Sicherheitspolizeigesetz geändert werden
Die Umsetzung der
EU-Richtlinie über
die Vorratsdatenspeicherung hat gerade unter dem Gesichtspunkt des
Grundrechtsschutzes und des Umfangs
der Verpflichtung zur Speicherung von Daten Diskussionen ausgelöst. Im
Hinblick darauf erscheint es notwendig, die
Anwendung der neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen einer
Evaluierung zu unterziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht
1.
dem
Nationalrat nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des zur Umsetzung der
Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung in ihrem
Bereich geschaffenen Bundesgesetzes einen Bericht zur Häufigkeit
der Anwendung von Abfragen von Daten nach
den neuen Bestimmungen, gegliedert nach der
Rechtsgrundlagen, zum Zweck der Folgenabschätzung aus dem
Blickwinkel des Grundrechtsschutzes
und für die Frage des entstehenden
Aufwandes und dessen Ersatzes vorzulegen;
2.
in den dem
Parlament jährlich
zu erstattenden Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen ein
Kapitel über die Verwendung von
Vorratsdaten auf Grund der gemäß § 102c Abs. 5 TKG dem BMJ
übermittelten Informationen
aufzunehmen.