659/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 15.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Gabriel Obernosterer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Ing. Heinz-Peter Hackl,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Bedingungen für Namensänderungen bei Flugtickets

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2010 (III-238/1215 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 15. Juni 2011

Die derzeitige Praxis der seitens der Fluglinien äußerst unterschiedlichen und damit nicht planbaren und oft nicht nachvollziehbaren Handhabung der Bedingungen und insbesondere Kosten für Namensänderungen bei Flugtickets ist aus Sicht der Kunden als im höchsten Maße unbefriedigend zu bezeichnen.

Gerade in jüngster Zeit häufen sich die diesbezüglichen Beschwerden von verärgerten Kunden, zumal Namensänderungen in der Regel nicht aus Jux und Tollerei vorgenommen werden, wie nachfolgendes auf der Homepage des Vereins für Konsumenteninformation nachzulesende Beispiel eindrucksvoll bestätigt: Ich hatte vier Flüge nach Palma de Mallorca und zurück gebucht. Die Tickets kosteten knapp 400 Euro pro Stück. Nun ist einer der Teilnehmer schwerst erkrankt, sodass das betroffene Paar nicht mitfliegen kann. Glücklicherweise habe ich einen Ersatzteilnehmer gefunden. Die nun erforderliche Namensänderung wird mit zusätzlich 210 Euro je Ticket berechnet," so ein Kunde, der in diesem Zusammenhang berechtigte Zweifel hegt, ob die elektronische Korrektur des Namens eine Gebühr in derartigem Ausmaß rechtfertigt.

Es sieht so aus, als würde die Zwangslage der Kunden als Freibrief zum Abkassieren genützt," macht der betroffene Kunde seinem Ärger Luft!

 

Aufgrund der Tatsache, dass derartige oben dargestellte Vorkommnisse keinen Einzelfall darstellen, sondern laut dem Europäischen Verbraucherzentrum allgemein üblich sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für Maßnahmen einzusetzen, die geeignet sind eine im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten und letztlich auch der Tourismus- und Freizeitwirtschaft dringend notwendige Vereinheitlichung der Bedingungen für Namensänderungen bei Flugtickets herbeizuführen."

Wien, 15. Juni 2011