694/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 08.07.2011
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr.
Franz-Josef Huainigg, Ursula
Haubner, Renate
Csörgits, August Wöginger, Ing. Hofer, Öllinger Karl
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens
eingebracht im Zuge der Debatte zu 1287 dB
Mit der Übertragung der Gesetzgebungs- und
Vollziehungskompetenz des Pflegegeldwesens von den
Ländern auf den Bund wird ein wichtiger
Schritt im Sinne einer Verwaltungsreform gesetzt.
So kommt es u.a.
• zu einer Kompetenzbereinigung durch Konzentration des Pflegegeldes beim Bund,
• zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes,
• zu einer deutlichen Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger.
Künftig ist dem einheitlichen Vollzug vor
allem in den Bereichen der Begutachtung, Einstufung,
Verwaltung,
Auszahlung und weiteren Konzentration der Träger besonderes Augenmerk zu widmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird
ersucht, den Vollzug des Pflegegeldwesens vor allem unter den
Gesichtspunkten
der weiteren Konzentration der Entscheidungsträger, der Vereinheitlichung,
Vereinfachung und
Verbesserung im Interesse der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher auch mit
dem Ziel einer
einheitlichen Begutachtungspraxis weiter zu entwickeln."