694/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2011
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Josef Huainigg, Ursula Haubner, Renate
Csörgits, August Wöginger, Ing. Hofer, Öllinger Karl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens

eingebracht im Zuge der Debatte zu 1287 dB

Mit der Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Pflegegeldwesens von den
L
ändern auf den Bund wird ein wichtiger Schritt im Sinne einer Verwaltungsreform gesetzt.
So kommt es u.a.

     zu einer Kompetenzbereinigung durch Konzentration des Pflegegeldes beim Bund,

     zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes,

     zu einer deutlichen Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger.

Künftig ist dem einheitlichen Vollzug vor allem in den Bereichen der Begutachtung, Einstufung,
Verwaltung, Auszahlung und weiteren Konzentration der Träger besonderes Augenmerk zu widmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, den Vollzug des Pflegegeldwesens vor allem unter den
Gesichtspunkten der weiteren Konzentration der Entscheidungsträger, der Vereinheitlichung,
Vereinfachung und Verbesserung im Interesse der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher auch mit
dem Ziel einer einheitlichen Begutachtungspraxis weiter zu entwickeln."