720/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 19.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Franz Josef Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Versicherungsvertragsrecht, Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 19. Oktober 2011 im Zuge der Debatte zu TOP 62

Beim Abschluss privater Versicherungen sehen sich Menschen mit Behinderung oder mit chronischen Erkrankungen oftmals vor Problemen. Sie werden mit dem Ausschluss von Risiken, mit höheren Prämien oder gar mit der Unmöglichkeit eines Versicherungsabschlusses konfrontiert. Bei privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen heißt es oft, das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles sei viel zu hoch, wodurch der Abschluss eines Versicherungsvertrages zu normalen Konditionen unmöglich wird. Dies führt immer wieder auch zu indirekten Nachteilen, weil Lebensversicherungen auch zur Besicherung von Krediten verwendet werden. Damit können Nachteile für behinderte oder kranke Menschen verbunden sein.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 BGStG). Der Geltungsbereich des BGStG erstreckt sich gemäß § 2 Abs. 2 auch auf Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung sowie für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses, soweit es jeweils um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes gegeben ist. Davon sind auch Versicherungsverträge mit Verbrauchern umfasst. Auch wenn es fraglich sein kann, ob die geschilderten Probleme eine Diskriminierung im Sinn des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bedeuten, sollte doch geprüft werden, ob und wie diesen Nachteilen abgeholfen werden kann.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Finanzen werden ersucht, gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Behinderten, den Sozialpartnern, der Versicherungswirtschaft und der Verbraucher zu prüfen, ob und in welcher Weise Nachteilen von Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen insbesondere im Rahmen geschäftsplanmäßiger Erklärungen, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder des Versicherungsvertragsrechts entgegengewirkt und ein effektives niederschwelliges Beschwerdeverfahren entwickelt werden kann.“