790/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Konrad Steindl, Jan Krainer
Kolleginnen und Kollegen

betreffend die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zur
Konsolidierung der Staatsfinanzen.

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2 über den Bericht und Antrag des
Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603 d.B.)

Die Verankerung strikter Budgetdisziplin ist für die finanzielle Glaubwürdigkeit eines Staates
zentral. Nur Staaten mit soliden Staatsfinanzen können auf Dauer ihre staatlichen Aufgaben
im erforderlichen Ausmaß finanzieren und damit auch tatsächlich wahrnehmen.

Nachdem für die Etablierung einer Schuldenbremse eine verfassungsmäßige Mehrheit zur
Zeit nicht zustande kommt und die gesetzliche Schuldenbremse daher im Moment nur für den
Bund etabliert werden kann,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht umgehend an die Länder sowie den Städte- und
Gemeindebund heranzutreten, um

-        die im entsprechenden Entwurf für eine Verfassungsänderung (1602 d.B., XXIV. GP)

formulierte Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften in der Substanz weitest

möglich umzusetzen und daher

-        eine entsprechende Vereinbarung nach Art 15a B-VG abzuschließen."