790/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 07.12.2011
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Konrad Steindl, Jan Krainer
Kolleginnen
und Kollegen
betreffend die gemeinsame Aufgabe
von Bund, Ländern
und Gemeinden zur
Konsolidierung der Staatsfinanzen.
eingebracht im
Zuge der Debatte zu Top 2 über den Bericht und Antrag des
Verfassungsausschusses über den
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Bundeshaushaltsgesetz 2013
geändert wird (1603 d.B.)
Die
Verankerung strikter Budgetdisziplin ist für die
finanzielle Glaubwürdigkeit eines Staates
zentral. Nur Staaten
mit soliden Staatsfinanzen können auf Dauer ihre staatlichen Aufgaben
im erforderlichen Ausmaß finanzieren und damit auch tatsächlich
wahrnehmen.
Nachdem für die Etablierung einer Schuldenbremse
eine verfassungsmäßige Mehrheit zur
Zeit nicht zustande kommt und die
gesetzliche Schuldenbremse daher im Moment nur für den
Bund etabliert werden kann,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht umgehend an die Länder sowie den Städte-
und
Gemeindebund
heranzutreten, um
- die im entsprechenden Entwurf für eine Verfassungsänderung (1602 d.B., XXIV. GP)
formulierte Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften in der Substanz weitest
möglich umzusetzen und daher
- eine entsprechende Vereinbarung nach Art 15a B-VG abzuschließen."