803/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 19.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr.
Franz-Joseph Huainigg,
Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer,
Ursula Haubner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4, Bericht des
Unterrichtsausschusses über die
Regierungsvorlage (1617 d.B.):
Bundesgesetz,
mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und
forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das
Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das
Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert
werden (1628 d.B.)
Die
Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
ist bis zur
8. Schulstufe im Regelschulwesen verankert. Nun mehr werden die Schulversuche
zur Integration in der 9. Schulstufe an den Polytechnischen Lehrgängen und den
einjährigen Haushaltungsschulen auch ins Regelschulwesen übernommen. Im
Anschluss an die Pflichtschule nutzten bisher über 5.000
Jugendliche die integrative
Berufsausbildung als Übergang von der Schule in die Berufswelt.
Dies zeigt, wie
groß der Bedarf an weiterführenden
Angeboten ist. Die positiven Erfahrungen der
Berufsschulen sollen nun in den berufsbildenden mittleren Schulen
weiterentwickelt
und auf Basis dieser Erfahrungen sollen Modelle der Teilqualifizierung für das
Regelschulwesen überprüft werden. Ziel ist
es, dass behinderte Jugendliche mit
körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen die Möglichkeit einer Ausbildung in
mittleren berufsbildenden Schulen erhalten können, die ihnen eine Berufsperspektive
in der Wirtschaft verschafft.
Im Regierungsprogramm
wird das Bekenntnis zu einer Ausbildungsgarantie für alle
Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
abgegeben. Ziel ist es, den Anteil der
Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss zu senken und die
Jugendbeschäftigung durch die Möglichkeit des
Besuchs einer weiterführenden
Schule, eines
Ausbildungsprogramms oder der Erhalt eines Lehrplatzes zu sichern.
Im Kapitel „Bildung" des Koalitionsabkommens ist
festgelegt, dass die Möglichkeiten
der Integration nach der 8. Schulstufe
verwirklicht werden sollen. Ebenso sollen
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich in das Schulsystem
integriert werden.
Die Möglichkeiten
der Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in
berufsbildenden mittleren Schulen sollen in Abstimmung mit den
Expertenrunden zum Nationalen Aktionsplan sowie unter Einbeziehung der
Schulaufsicht und unter Berücksichtigung der Erfahrungen des
Clearings, der
integrativen
Berufsausbildung und der bisherigen Schulversuche in berufsbildenden
Schulen ausgearbeitet und in Schulversuchen
erprobt werden, um mittelfristig
Rahmenbedingungen für den Regelschulbetrieb zu finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur wird ersucht, Möglichkeiten
einer Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
nach
der 9.
Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen auszuarbeiten und auf Basis
der Erfahrungen Modelle der Teilqualifizierung in berufsbildenden mittleren
Schulen
zu überprüfen. Die
Integration in berufsbildenden mittleren Schulen soll in
Schulversuchen erprobt werden, um mittelfristig Rahmenbedingungen für den
Regelschulbetrieb zu eruieren."