836/UEA XXIV. GP
Eingebracht am
29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Lopatka
Kolleginnen und Kollegen
betreffend aktuelle Entwicklungen in der Syrien-Krise.
Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 16 (1694 d.B.)
Der
syrische Staat droht immer mehr in einem blutigen Bürgerkrieg zu
versinken. Seit
Februar 2011 geht das
syrische Regime unter Präsident
Baschar al-Assad mit unglaublicher
Brutalität und Gewalt
gegen die eigene Bevölkerung vor. Laut den jüngsten
Angaben der
Vereinten Nationen
sind seit Beginn des Aufstandes bis zu 9.000 Menschen getötet worden.
Menschenrechtsverletzungen
werden nicht nur vom syrischen Regime begangen, auch
seitens der
Opposition soll es, laut einer jüngsten
Studie der Menschenrechtsorganisation
Human Rights Watch, vermehrt zu schwerwiegenden Vergehen in ihren
Einflussgebieten
gekommen sein.
Rund 230.000 Menschen sind auf der
Flucht vor den Kämpfen. Viele fliehen in die
umliegenden Länder. So sollen sich derzeit mehr als 17.000 syrische
Flüchtlinge in der
Türkei, mehr als14.000 in Jordanien und über 7.000 im Libanon
befinden. Dies führt zu
erheblichen Spannungen in den Grenzregionen und droht den innersyrischen
Konflikt auch
auf die angrenzenden Staaten auszuweiten.
Unterdessen steigt der
diplomatische Druck auf Präsident Assad. Nach zwei gescheiterten
Versuchen eine
UN-Resolution zu Syrien zu beschließen,
konnte sich der UN-Sicherheitsrat
am 21. März 2012
einstimmig - also auch mit der Einwilligung Chinas und Russlands - auf
eine
Präsidentielle
Erklärung einigen. Diese enthält einen
Sechspunkteplan des Syrien-
Beauftragten Kofi
Annan, der am 27. März 2012 auch vom syrischen Regime
angenommen
wurde. Kernpunkte des
Sechspunkteplans sind ein sofortiger Waffenstillstand, der Abzug
schwerer Waffen aus den Wohngebieten, der ungehinderte Zugang für
humanitäre Hilfe und
JournalistInnen und die Aufnahme des politischen Dialogs von beiden Seiten, um
die
Demokratisierung des Landes einzuleiten.
Die
Annahme des Sechspunkteplans durch die syrische Regierung ist ein erster
wichtiger
Schritt hin zu einer dauerhaften Lösung des Konflikts. Die konkrete
Realisierung, der im
Friedensplan
enthaltenen Punkte, muss der nächste
Schritt sein. Entscheidend wird sein, ob
es der Internationalen Gemeinschaft gelingen wird, den gemeinsamen Druck auf
das Assad-
Regime aufrechtzuerhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,
- die Unterdrückung und
brutale Gewalt, mit der das syrische Regime gegen seine
Bevölkerung vorgeht, gegenüber der syrischen Regierung sowie auf
internationaler
und europäischer Ebene weiterhin mit
Nachdruck zu verurteilen,
- sich sowohl auf bilateraler Ebene
als auch auf Ebenen der EU und der UN für die
Umsetzung des Sechspunkteplans des
UN-Sondergesandten Kofi Annan
einzusetzen,
- für den Fall, dass es nicht zu einer raschen
Umsetzung des Sechspunkteplans von
Seiten der syrischen Regierung kommt, auf
europäischer Ebene für eine
weitere
Verschärfung der Sanktionen und auf UN-Ebene für die Verabschiedung einer UN-
Resolution einzutreten,
- sicherzustellen, dass der
Syrien-Konflikt ein dauerhafter Gegenstand der
Tagesordnungen im Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen bleibt,
- sich weiterhin auf UN-Ebene dafür einzusetzen, dass im Fall Syrien der
Internationale
Strafgerichtshof eingeschaltet wird,
- im Kontakt mit der syrischen
Opposition auf die Einhaltung der Menschenrechte zu
drängen.