850/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl Kolleginnen und Kollegen

betreffend Fortsetzung des Bildungsreformprozesses im tertiären Bildungssektor

zum Bericht 1793 d.B. des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volksbegehrens Bildungsinitiative“ (1647 d.B.)

In den Beratungen des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens Bildungsinitiative am 7. Mai 2012 wurden die einzelnen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens von den Abgeordneten zum Themenblock Universitäten, Hochschulen“ unter Beiziehung der Bevollmächtigten, der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, von Mitgliedern des Bundesrates sowie Auskunftspersonen des Ausschusses und der Fraktionen diskutiert.

In der modernen Wissensgesellschaft ist eine innovationsorientierte Hochschul- und Forschungspolitik von großer Bedeutung für die Bildung und Befähigung der Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer selbstbestimmten Lebensführung und der sozialen Chancengleichheit, für das intellektuelle und kulturelle Leben innerhalb der Gesellschaft, für die Erschließung der Künste, für die Schaffung weiterer qualifizierter Arbeitsplätze, für die Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit, zur Stärkung der Innovationskraft des Landes sowie für Wirtschaftswachstum und damit für die soziale Sicherheit. Als längerfristiges Ziel gilt es, den quantitativen und qualitativen Ausbau des tertiären Sektors verstärkt zu fördern, um im Sinne der europäischen Vereinbarungen (Europa 2020-Strategie), die Anzahl der Personen mit Hochschulabschluss zu erhöhen. Europäisches und österreichisches Ziel ist die Erhöhung der dem tertiären Sektor zur Verfügung stehenden Mittel auf zwei Prozent des BIP. Neben der Hochschulmilliarde für die Jahre 2013 bis 2015, die auch den quantitativen Ausbau des FH-Sektors beinhaltet, wird auch die Umsetzung des Hochschulplans zur Weiterentwicklung der Hochschulen beitragen.

Im Sinne der Universitäten wurden Eckpunkten eines österreichischen Modells einer Studienplatzfinanzierung auf Basis einer Normkostenrechnung und der damit verbundenen Feststellung der Kapazitäten erarbeitet. Nun gilt es, die erste Umsetzungsphase mit guten Rahmenbedingungen für Lehrende und Studierende zu schaffen. Im Rahmen dessen sollen Ausbaunotwendigkeiten erarbeitet werden, um eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse für Studierende zu erreichen. Zudem sollen die Studierendenströme ohne Reduktion der Österreich-weiten Gesamtzahl der Studienbeginner besser gelenkt werden.

Der österreichische Hochschulraum mit seinen unterschiedlichen Sektoren ist in seinen Notwendigkeiten, Aufgabenprofilen und Schwerpunktsetzungen ganzheitlich zu betrachten.

Mit dem „Österreichischen Hochschulplan“, dessen Eckpunkte in der Bundesregierung beschlossen wurden, soll eine klare Aufgabenteilung und Schwerpunktsetzung angestrebt werden. Zu dieser Entwicklung gehört ebenso die bereits kürzlich konstituierte Hochschulkonferenz, womit nun der Startschuss für die inhaltliche Arbeit der Expert/innen und Hochschulpartner/innen erfolgte, wie eine Orientierung an den Leitlinien für das Lebensbegleitende Lernen sowie die Umsetzung des Nationalen Qualifikationsrahmens im tertiären Bereich.

Ziel ist es unter anderem die Zahl der Absolventinnen und Absolventen anzuheben und damit das Bildungsniveau der österreichischen Bevölkerung und der Erwerbstätigen (Akademikerquote) zu erhöhen. Weiters soll die Autonomie der Universitäten im Sinne des UG 2002 weiterentwickelt werden.

Auslandserfahrung und internationale Vernetzung sind sowohl während als auch nach dem Studium im Bereich der Forschung und Wissenschaft bedeutende Erfolgsfaktoren für die individuellen Karrierewege sowie für den Wissenschafts- und Forschungsstandort generell. Österreich hat bereits jetzt das Ziel einer Graduiertenquote von 20% bis 2020, mit 18,6% fast erreicht. Um diesen Weg kontinuierlich voranzuschreiten ist eine weitere Steigerung der Studierenden- und Graduiertenmobilität in ausgewählte Länder, die Erhöhung der österreichischen Beteiligung an ERASMUS MUNDUS sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für den Standort Österreich wesentlich. Das Problem der asymmetrischen Mobilität ist ein europäisches Problem, das wir auf die Europäische Agenda setzen konnten und worüber gerade eine Diskussion geführt wird.

Österreich ist zudem mit einer Rückflussquote beim 7. Forschungsrahmenprogramm mit fast 130% vorbildlich und hat mit der Einwerbung zahlreicher ERC Grants seine Position in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft innerhalb Europas gefestigt. Auch hier gilt es den jetzigen Weg stetig weiter zu verfolgen.

Um den Bildungsreformprozess fortzusetzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

1.         das Ziel einer kapazitätsorientierten studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung weiter zu verfolgen und deren Umsetzung zu fördern, um den Universitäten die Möglichkeit zu geben, gute Rahmenbedingungen für Lehrende und Studierende zur Verfügung zu stellen;

2.         durch öffentliche und private Investitionen das Budget für den tertiären Bildungssektor von 2% des BIP zu erreichen;

3.          den Ausbau der Mobilitätsprogramme fortzusetzen und

4.          Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Hochschulen fortzusetzen und weiter auszubauen.“