857/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon MBA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend neues Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer/innen

zum Bericht 1793 d.B. des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volksbegehrens
Bildungsinitiative“ (1647 d.B.)

In den Beratungen des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens
Bildungsinitiative am 16. April 2012 wurden die einzelnen Forderungen des
Bildungsvolksbegehrens von den Abgeordneten zum Thema
Pädagogische Schwerpunkte“
unter Beiziehung der Bevollmächtigten, des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung,
von Mitgliedern des Bundesrates sowie Auskunftspersonen des Ausschusses und der
Fraktionen diskutiert.

In den nächsten Jahren wird etwa die Hälfte der derzeit in Österreich tätigen Lehrer/innen in
Pension gehen. Auch in den Nachbarländern Deutschland und Schweiz zeigt sich ein
ähnliches Bild. Um gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen und im
europ
äischen Wettbewerb um junge Lehrer/innen bestehen zu können, brauchen wir ein
neues Dienst- und Besoldungsrecht. Dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht muss den
modernen Erfordernissen von Schule gerecht werden und f
ür junge Menschen so attraktiv
sein, dass sie als Lehrer/in in Österreich arbeiten wollen. Die österreichische Schullandschaft
entwickelt sich laufend weiter, wir brauchen ein Dienst- und Besoldungsrecht, das diesen
Ver
änderungen gerecht wird.

Um den Bildungsreformprozess fortzusetzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen den Weg für
ein neues, modernisiertes Dienst- und Besoldungsrecht f
ür Lehrerinnen und Lehrer zu
ebnen, um den neuen Herausforderungen im Unterricht sowie einer erh
öhten Anwesenheit
der Lehrer/innen in der Schule und allen schulischen Angeboten - wie z.B. Förderunterricht,
Nachmittagsbetreuung, Ganztagsschule, etc. - gerecht zu werden. Gleichzeitig soll ein
Ausbau der Unterst
ützungssysteme für die Schule forciert werden, um den psychologischen
und sozialen Herausforderungen besser begegnen zu k
önnen oder aber auch zur Entlastung
in der Verwaltung. Das neue Dienst- und Besoldungsrecht soll eine Neuverteilung der
Lebensverdienstsumme mit h
öheren Einstiegsgehältern und einem flacheren Verlauf der
Einkommenskurve vorsehen.“