858/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon MBA, Dr. Walter Rosenkranz Kolleginnen und Kollegen

betreffend Effizienzsteigerung der Schulverwaltung, Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und Ausbau der Schulautonomie

zum Bericht 1793 d.B. des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volksbegehrens Bildungsinitiative" (1647 d.B.)

In den Beratungen des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens Bildungsinitiative am 16. April 2012 wurden die einzelnen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens von den Abgeordneten zum Themenblock Organisatorische Schwerpunkte“ unter Beiziehung der Bevollmächtigten, des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung, von Mitgliedern des Bundesrates sowie Auskunftspersonen des Ausschusses und der Fraktionen diskutiert.

Ebenso wurde - wenn auch kontroversiell diskutiert - das Thema Schulerverwaltung angerissen. Konkrete Maßnahmen im Sinne eines Abbaus von Doppelgleisigkeiten, der Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, von Effizienzsteigerungen in der Schulverwaltung und die transparente Gestaltung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sind ein gemeinsames Ziel.

Von Seiten der Experten wurde bei den Beratungen immer wieder der Wunsch nach mehr Autonomie der Schulen in organisatorischer, pädagogischer und finanzieller Hinsicht geäußert.

Um den Bildungsreformprozess fortzusetzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Bundesländern bis Ende des Jahres 2012 Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, die konkrete Maßnahmen im Sinne von Effizienzsteigerungen in der Schulverwaltung vorsieht. Dabei soll von Seiten des Bundes das Ziel im Mittelpunkt stehen, die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung transparenter zu gestalten sowie den Schulen weitgehende organisatorische, pädagogische und finanzielle sowie ergebnisverantwortliche Autonomie für ihre Aufgaben unter Einbeziehung der Schulpartner einzuräumen. Weiters sind moderne Controllingsysteme zu

verankern.

Dabei sollen folgende Maßnahmen erreicht werden:

1.          Schulstandorte und -leitungen sollen gestärkt werden; mehrere Pflichtschulstandorte (vor allem im ländlichen Raum) können unter eine Leitung gestellt werden und die Verantwortung der Schulleiter soll gestärkt werden.

2.          Die Kollegialorgane bei den Landesschulräten werden neu gestaltet, die Schulpartnerschaft soll aufgewertet und der parteipolitische Einfluss möglichst hintangehalten werden. Die Bundesbehörde Bezirksschulrat inklusive der Kollegien wird gestrichen. In Zukunft gibt es statt vier nur noch drei Verwaltungsebenen. Das bedeutet mehr Effizienz und Effektivität.

3.          Die Länder erhalten die Möglichkeit, die Pflichtschullehrerverwaltung an die Schulbehörde Landesschulrat zu übertragen.

4.          Weiterentwicklung des Controllings im Lehrer/inneneinsatz.“