863/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2012
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Muttonen, Lopatka, Kogler

betreffend europäischem Konvent und Eurobonds

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3.) Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1731 d.B.): Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland (1880 d.B.)

BEGRÜNDUNG

Durch in Kraft treten des Lissabon-Vertrages wurde die Konventmethode als ordentliches Verfahren für die Debatte und Beschlussfassung zur Erstellung von Entwürfen für Änderungen der Verträge geschaffen. Diese Methode ist politisch außerordentlich geeignet, größtmögliche Öffentlichkeit und damit auch demokratische Legitimation für die notwendigen und sinnvollen Vertragsänderungen zur Beantwortung der Zukunftsfragen des europäischen Einigungswerks zu geben. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Schwächen des derzeit geltenden Regelwerkes bereits mehrfach offen gelegt und unterstreicht die Notwendigkeit einer größeren Vertragsreform.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für folgende Punkte einzusetzen:


Österreich wird sich im Zuge der anstehenden Diskussionen zu institutionellen Änderungen in der Europäischen Union für die Etablierung eines Konvents nach Art 48 EUV aussprechen.

In dessen Rahmen wird sich Österreich dafür einsetzen, bei einer Überführung von ESM und Fiskalpakt in das Unionsrecht Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments vorzusehen.

Österreich wird sich dafür einsetzen, dass die Fiskalunion und die Emission von gemeinsamen europäischen Staatsanleihen auf die Tagesordnung des Konvents gesetzt werden, und dass dort die rechtlichen, organisatorischen und institutionellen Voraussetzungen, dafür geschaffen werden.”