864/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Krainer, Stummvoll, Kogler

 

betreffend Maßnahmen zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Prävention von Bankinsolvenzen und geordnete Reorganisation von Instituten mit wirtschaftlichen Problemen

 

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6.) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1711 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012, das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015, das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (1883 d.B.)

 

In Folge der Finanzmarktkrise mussten seitens der Steuerzahler in vielen Ländern, auch in Österreich, hohe Summen in Form von Haftungen und für Rekapitalisierungen von Kreditinstituten aufgebracht werden. Ziel der auf dem FinStaG und dem IBSG beruhenden Maßnahmen war es, dass durch wirtschaftliche Schieflagen im Finanzsektor nicht noch größere volkswirtschaftliche Schäden entstehen.

Es darf jedoch für die Zukunft nicht allein auf die bereits stark belasteten öffentlichen Haushalte gesetzt werden und es soll die Gefahr, dass diese weiterhin durch Bankenrettungen belastet werden, weitestmöglich reduziert werden. Der völlige Verzicht auf staatliche Rekapitalisierungen ohne weitere Begleitmaßnahmen im Krisenfall stellt jedoch keine Alternative dar, da unkontrollierte Insolvenzen von Unternehmen des Finanzsektors in vielen Fällen ein hohes volkswirtschaftliches Risiko auch in der Realwirtschaft darstellen können. Ausgehend von diesen Überlegungen hat die EU-Kommission am 6. Juni dieses Jahres einen Entwurf für ein harmonisiertes Banken-Reorganisationsrecht vorgelegt, der auf Ratsebene in Verhandlung genommen wurde.

Das österreichische Bankwesengesetz in Verbindung mit der Insolvenzordnung sieht an sich ein spezifisches Sanierungs- und Abwicklungsinstrumentarium für Kreditinstitute vor. Es hat jedoch die Erfahrung gezeigt, dass die derzeit möglichen Maßnahmen überwiegend in einem in der Praxis bereits unumkehrbaren Stadium einer wirtschaftlichen Schieflage ansetzen. Eine Verbesserung des gesetzlichen Instrumentariums durch verstärkte Präventionsmaßnahmen sowie die Ergänzung von Verfahren, die Sanierungsmöglichkeiten einerseits und eine geordnete Abwicklung andererseits ermöglichen, scheint daher geboten. Dadurch soll auch „moral hazard“-Effekten bei Instituten und Investoren vorgebeugt werden, die ansonsten im Vertrauen auf in der Vergangenheit manchmal unumgängliche Bankenrettungen auf Kosten der Steuerzahler entstehen können.


Bei der Evaluierung und Entwicklung eines derartigen Instrumentariums muss jedenfalls die Entwicklung der Verhandlungen des EU-Rechtsaktes genau verfolgt werden, um Inkonsistenzen in der europäischen Rechtslage weitestmöglich zu vermeiden und eine starke Verhandlungsposition auf Ratsebene zu wahren. Da die Verhandlungen auf Ratsebene entsprechend der Zuständigkeit federführend vom Bundesministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz erfolgen, sollen diese Ressorts auch bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen auf nationaler Ebene hauptverantwortlich sein. In Anbetracht der Reichweite der erforderlichen Maßnahmen für die Kreditwirtschaft, die Realwirtschaft, die Anleger und den Haushalt des Bundes soll auch eine Einbeziehung der FMA und der OeNB erfolgen, um deren Expertise für die aufsichtlichen und makroökonomischen Aspekte des Finanzmarktes nützen zu können. Beide Institutionen unterstützen das Vorhaben, nationale Reorganisationsregelungen vorzukehren und haben auch bereits erste Überlegungen hierzu angestellt.

Die Vorarbeiten sollen raschestmöglich begonnen werden, jedoch ist aufgrund der erwähnten Reichweite und möglichen Eingriffsdichte besondere Sorgfalt bei der Evaluierung von Maßnahmen geboten, da im Falle wirtschaftlicher Schieflagen von Instituten des Finanzsektors nach der Natur der Sache letztlich auch finanzielle Eigentumsrechte berührt werden müssen, da ein Gesetz Verluste als solche nicht beseitigen oder gänzlich verhindern kann, und die Neuregelung eben die Entlastung der öffentlichen Haushalte von künftigen Rettungsmaßnahmen zum Ziel hat. Auch in der Sphäre wirtschaftlich gesunder Kreditinstitute muss künftig eine verstärkte Einwirkung von Aufsichtsseite erfolgen können, wenn Prävention wirksam werden soll. Es sollen daher die Bundesministerin für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz raschestmöglich die erforderlichen Maßnahmen prüfen und Vorschläge erarbeiten, damit diese auf Ebene der Bundesregierung und des Nationalrates vor der endgültigen Vorlage eines Gesetzesvorschlags evaluiert werden können und auch die Einbeziehung der europäischen Entwicklungen gewährleistet ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschestmöglich einen Maßnahmenkatalog mit der Zielsetzung der Entlastung der öffentlichen Haushalte und der Steuerzahler zu erstellen, mit dem vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung des Risikos wirtschaftlicher Schieflagen von Kreditinstituten getroffen werden können. Weiters soll das bestehende Instrumentarium des Bankwesengesetzes in Verbindung mit der Insolvenzordnung dahingehend verbessert werden, dass Sanierungsverfahren vor dem Zeitpunkt der Unumkehrbarkeit von wirtschaftlichen Schieflagen eingeleitet werden können. Erforderlichenfalls sollen dann Reorganisations- und Abwicklungsverfahren zur Verfügung stehen, die eine geordnete Abwicklung mit einer Verteilung der finanziellen Lasten ermöglicht, die nicht nur auf die öffentlichen Haushalte und die Steuerzahler setzt, so dass künftig auch nicht mehr auf Bankenrettungen - zur Vermeidung eines "moral hazard" - vertraut werden kann, was ebenfalls der Prävention dient. Eine sorgfältige Evaluierung und die genaue Beobachtung und Einbeziehung der Entwicklung der Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2012 über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sind hierbei erforderlich. Daher soll die Bundesregierung im Herbst 2012 dem Nationalrat einen Katalog der evaluierten und mit dem künftigen EU-Recht weitestmöglich konsistenten Maßnahmen vorlegen, die die Bundesregierung in der Folge in Gesetzesform vorlegen soll.“