880/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 19.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Franz Glaser, Mag. Alev Korun Kolleginnen und Kollegen

betreffend der aktuellen Entwicklungen in Syrien

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend Ernennung eines neuen Staatssekretärs

Zahlreichen Medienberichten zufolge verschlimmert sich die Situation in Syrien von Tag zu Tag. Die Kämpfe zwischen der syrischen Armee und den Oppositionellen nehmen sowohl an Intensität als auch an Brutalität zu. Die Flüchtlingsströme in die Nachbarländer Jordanien und in die Türkei, aber auch in den Libanon und den Irak steigen täglich an. Die Lage vieler Menschen im Land selbst ist aussichtslos geworden und ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erscheint es unwahrscheinlich, dass die Konfliktparteien sich an den Verhandlungstisch setzen, um sich um eine politische Lösung zu bemühen.

In der Sitzung des UN Menschenrechtsrates am 1. Juni wurden die eskalierende Gewalt, insbesondere die Massaker von Houlah und von Mazraat al-Kabir, verurteilt. Der Europäische Rat schloss sich in seinen Schlussfolgerungen vom 28./29. Juni 2012 diesen Verurteilungen an und forderte das Regime auf, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung einzustellen und den Sechs-Punkte Plan des Sondergesandten Kofi Annan zu implementieren. Dieser hat mittlerweile seine Tätigkeit als Sondergesandter der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien wegen der derzeit fehlenden Bereitschaft der Konfliktparteien zu einer politischen Lösung und Mangels Einigkeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beendet. Mit der Weiterführung dieser Tätigkeit betrauten die Arabische Liga und die Vereinten Nationen den erfahrenen algerischen Diplomaten und Ex- Außenminister, Lakhdar Brahimi, der am 15. September 2012 erstmals mit der syrischen Führung in Damaskus Gespräche führte.


Die humanitäre Lage verschlechtert sich trotz der anhaltend intensiven Anstrengungen syrischer und internationaler humanitärer Organisationen. Entscheidende humanitäre Hilfe für die Flüchtlingsbevölkerung wird durch die Nachbarstaaten und das UNHCR geleistet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

       Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen für ein sofortiges Ende der Kämpfe zwischen Armee und Oppositionellen einzusetzen,

       sich für den Fall weiterer Verletzungen der Menschenrechte und gewaltsamer Repressionen gegen die syrische Zivilbevölkerung für weitere Sanktionen gegen das Regime Assad insbesondere auf EU Ebene stark zu machen und gemeinsam mit den im UN-Sicherheitsrat sitzenden europäischen Partnerländern gegenüber China und Russland darauf hinzuwirken, die Blockade von UN-Sanktionen gegen Syrien zu beenden,

      sich auf internationaler Ebene für die Einbeziehung der regionalen Mächte (Ägypten, Türkei, Saudi Arabien, Iran) in die diplomatischen Bemühungen zur Lösung des Syrienkonfliktes einzusetzen,

      die Anrainerstaaten bei der Aufnahme und Versorgung der syrischen Flüchtlinge zu unterstützen,

      weitere Anstrengungen zu unternehmen, um besseren Zugang zur betroffenen Bevölkerung in Syrien zu bekommen und vom syrischen Regime die Ermöglichung humanitärer Hilfe zu fordern,

       das Regime Assad und die Opposition zur Aufnahme von Gesprächen über eine politische Lösung zu drängen.