904/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Bayr, Glaser, Schwentner, Kaufmann-Bruckberger und KollegInnen

eingebracht im Zuge der Debatte zur „Untergliederung 12 - Äußeres“ zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.)

betreffend Anhebung der budgetären Mittel für Entwicklungszusammenarbeit

Begründung

Österreich hat sich international das Ziel gesetzt, die für die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) zur Verfügung stehenden Mittel anzuheben. Diese Mittel sollen zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zur weltweiten Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit beitragen.

Mit dem Bundesvoranschlag 2013 und den Änderungen zum Bundesfinanzrahmengesetz 2013-2016 werden die Mittel für die bilaterale EZA in einem ersten Schritt für das Jahr 2013 auf dem Niveau des Jahres 2012 stabilisiert und sollen nach Möglichkeit angehoben werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Frühjahr 2013 im Zuge der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2014-2017 die Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit aufzustocken.“