968/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Peter Wittmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Pilotprojekt für Verwaltungsrichter mit Sehbehinderung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2009 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) und ein Bundesgesetz betreffend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz) erlassen und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz, das Zustellgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Exekutionsordnung, das Bundesministeriengesetz 1986, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012) (2112 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen eines Pilotprojektes in einem ersten Schritt die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit blinde und stark sehbehinderte Personen am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesfinanzgericht auch den Richterberuf ausüben können. Das Pilotprojekt soll begleitend evaluiert werden, um generelle Rahmenbedingungen für blinde Richter zu schaffen.

Begründung:

Derzeit sind in Österreich blinde und stark sehbehinderte Personen von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen, während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gibt. Im Zuge der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte nunmehr erstmalig ein Pilotprojekt gestartet werden, welches auch stark sehbehinderten und blinden Personen die Ausübung des Berufes als Verwaltungsrichter ermöglichen soll. Neben den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sollen auch geeignete organisatorische Rahmenbedingungen erprobt werden, die es blinden Menschen ermöglichen, die Berufserfordernisse zu erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel die Adaptierung des Arbeitsplatzes mit Scanner, Laptop mit Braillezeile oder die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Die Erkenntnisse und Erfahrungen des Pilotprojektes sollen begleitend evaluiert werden, um generell Voraussetzungen für blinde Richter zu schaffen.