977/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 31.01.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Parkausweise für Menschen mit Behinderung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2: Bericht des Verkehrsausschusses (2119 d.B.) über die Regierungsvorlage (2109 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle)

Aufgrund des eingeschränkten Parkraums für Menschen mit Behinderung ist es erforderlich, den gesetzeskonformen Einsatz der entsprechenden Parkberechtigungen zu beobachten und die diesbezüglich gesetzten Maßnahmen auf ihre Effektivität zu überprüfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Auswirkungen der Ausstellung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt und die Kooperation mit den Städten und Gemeinden bei der Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung für mobilitätseingeschränkte Menschen zu evaluieren. Dabei ist insbesondere auf die Maßnahmen zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung des Parkausweises Bedacht zu nehmen. Die Evaluierung soll einen mindestens dreijährigen Beobachtungszeitraum nach Inkrafttreten der 25.StVO-Novelle umfassen und daher bis Ende 2017 durchgeführt werden.“