Parlament Österreich

 

 

 

V-1 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 5. März 2009

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Donnerstag, 5. März 2009

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

KOM (07) 376 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

(16766/EU XXIII.GP)

 

und

 

KOM (08) 412 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: - Eine erneuere Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts

(44368/EU XXIII.GP)

 

sowie

 

RAT 14516/08 REV 4 ADD 1

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 17. Dezember 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

(4769/EU XXIV.GP)


Der Wandel in der Gesellschaft aufgrund des technologischen Fortschritts, der Globalisierung und der demographischen Entwicklung sowie die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise stellen auch die Sozialpolitik vor neue Herausforderungen. Arbeitslosigkeit, Armut, zu viele Schulabbrecher, Wohlstandskrankheiten, Wettbewerb um knappe Ressourcen, das sind nur einige Schlaglichter, die einer politischen gesamteuropäischen Antwort bedürfen. Die EU-Kommission erarbeitet daher eine neuer Sozialagenda, die sich nicht auf die klassischen Gebiete der Sozialpolitik beschränkt sondern bereichsübergreifend und mehrdimensional sein soll. Es geht dabei nicht darum, in die Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten einzugreifen, sondern die Zusammenarbeit zur Bewältigung des sozioökonomischen Wandels zu verbessern und zu intensivieren, heißt es im Vorschlag für die Agenda.

 

Die diesbezügliche Mitteilung der Kommission zu einer "erneuerten Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität in Europa des 21. Jahrhunderts" sowie zwei EU- Verordnungsentwürfe zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU unter Einbeziehung der Schweiz standen am 5. März 2009 im EU-Unterausschuss des Nationalrats zur Diskussion.

 

 

 

 

 

Die Meinungen der einzelnen Fraktionen dazu fiel ambivalent aus. Einerseits wurde die erneuerte Sozialagenda begrüßt, da damit das soziale Profil der EU gestärkt wird, andererseits bestand jedoch die einheitliche Auffassung, dass die Agenda an die aktuellen Herausforderungen angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise angepasst werden müsste. So meinte etwa Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S), die Agenda gehe zwar in die richtige Richtung, sie sei aber wenig ambitioniert. Man müsse aufpassen, dass es nicht zu einer Nivellierung nach unten kommt. Abgeordnete Beatrix Karl (V) begrüßte ihrerseits die Koordinierungsverordnungen, da sie die Arbeitskräftemobilität unterstützen.

 

Der von SPÖ und ÖVP eingebrachte Antrag auf Ausschussfeststellung wurde von den beiden Regierungsfraktionen sowie von FPÖ und BZÖ mehrheitlich angenommen. Darin verleihen die Abgeordneten der Hoffnung Ausdruck, dass eine erneuerte Sozialagenda der EU auf die in Folge der Krise erforderlichen Neuausrichtungen und Schwerpunktsetzungen Bedacht nehmen wird. Die Abgeordneten unterstützen darüber hinaus die weitere Anwendung des Übergangsarrangements zur Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit, vor allem im Hinblick auf die beschränkte Aufnahmefähigkeit des österreichischen Arbeitsmarkts und der noch nicht abgeschlossenen Integration der großen Zahl von Migrantinnen und Migranten.

 

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) äußerte im Hinblick auf drohendes Lohndumping ebenfalls Bedenken. Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt den Vorschlag für eine erneuerte Sozialagenda angesichts der derzeitigen Situation für unzureichend. Sie gehe auch zu wenig auf die soziale Spaltung ein, merkte er an. Die Grünen brachten sodann einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem analog zum Stabilitätspakt die Implementierung eines europäischen Sozialpakts mit verbindlichen Regeln, die sich an den Einkommens- und Leistungsniveaus des jeweiligen Mitgliedslands orientieren, eingefordert wird. Dieser wurde jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt.

 

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) erblickte in der derzeitigen wirtschaftlichen Krise auch eine Chance der EU. Wenn sie jetzt dynamisch handle, könne sie beweisen, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert darstellt, merkte er an. In einem Antrag auf Ausschussfeststellung setzte sich das BZÖ dafür ein, die Übergangsfristen betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für weitere zwei Jahre zu verlängern. Darüber hinaus wird in dem Antrag gefordert, die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation im Bereich der Einwanderungspolitik stärker zu berücksichtigen. Auch dieser Antrag fand nicht die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen und somit auch keine Mehrheit. Bundesminister Rudolf Hundstorfer bestätigte jedoch, dass die Bundesregierung vor drei Wochen beschlossen hat, die Übergangsfristen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit bis zum letzten Tag auszunützen. Österreich agiere dabei in engster Abstimmung mit Deutschland.

 

Ein weiterer Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung betraf das bestehende Lohngefälle zwischen den Geschlechtern. Abgeordnete Ursula Haubner (B) forderte in diesem Zusammenhang entsprechende Gesetzesvorschläge, damit Frauen mit niedrigem und nicht lohnsteuerpflichtigem Einkommen ebenfalls Unterstützungen lukrieren können. Bundesminister Hundstorfer wies darauf hin, dass die Kollektivverträge auf Basis der Vollzeitbeschäftigung verhandelt werden und man daher vor allem danach trachten müsse, einen Rückgang der Teilzeitbeschäftigung zu erreichen. Der BZÖ-Antrag fand bei den anderen Fraktionen keine ausreichende Unterstützung.

 

Die Abgeordneten Herbert Kickl und Johannes Hübner (beide F) übten insbesondere an den aus ihrer Sicht in der EU laufenden Harmonisierungstendenzen auf dem Sozialsektor Kritik. Aufgrund des hohen Sozialniveaus würde man einen gewissen Sog für Leute aus Ländern mit einem geringeren Sozialniveau bilden, argumentierten sie. Kickl sprach sich dezidiert dafür aus, arbeitslos gewordene Ausländerinnen und Ausländer in ihr Heimatland zurück zu führen. Dem entgegnete der Bundesminister, Europa sei nicht teilbar. Es gehe dabei um Menschen, die in Österreich über einen legalen Aufenthaltstitel verfügten und dementsprechend Abgaben und Steuern zahlten. Diese Menschen zurück zu schicken, wäre menschenverachtend, sagte er.

 

Zur Sozialagenda bemerkte Bundesminister Rudolf Hundstorfer grundsätzlich, sie sei eine wichtige Grundlage für eine zukünftige Sozialpolitik der EU und ein Impuls für die Verwirklichung der Ziele von Lissabon. Sie verdeutliche das soziale Anliegen der Union und ihre Bereitschaft, den globalen Herausforderungen zu begegnen. Inwieweit die soziale Dimension der EU gestärkt wird, hänge aber von den Entscheidungen in den nächsten Wochen ab. Die wesentlichen Kernpunkte der Agenda betreffen nach Auffassung des Sozialministers die Maßnahmen für die Jugendlichen, die Einsetzung eines europäischen Betriebsrats, die Anti-Diskriminierungspolitik, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und die angestrebte Verstärkung der Zusammenarbeit in Fragen des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung. Ihm fehlt jedoch noch immer eine verstärkte Wahrung der Sozialrechte angesichts der steigenden Mobilität, sowie sozialrechtliche Antworten und Absicherungen in Bezug auf neue Formen der Arbeit.

 

Die zur Diskussion stehenden Koordinierungsverordnungen werden nach Aussagen des Ministers sicherstellen, dass diejenigen, die vom Recht der Freizügigkeit Gebrauch machen, keinen Nachteil bei der Wahrung ihrer sozialen Rechte haben. Durch den elektronischen Datenaustausch werde es zu einer wesentlichen Beschleunigung der Verfahren kommen und zu einer Verbesserung der Kostenerstattung zwischen den Staaten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prioritäten setzt die Kommission in der erneuerten Sozialagenda vor allem bei der Verbesserung von Chancen für Kinder und Jugendliche. Die Qualität, die Effizienz und die Chancengerechtigkeit der Bildungssysteme zu verbessern, die Zahl der Schulabschlüsse zu erhöhen und die Lesekompetenzen anzuheben, ist daher ebenso Teil der Agenda wie die Bewältigung der Probleme durch Migration und Mobilität. Auch soll ein umfassendes Konzept in Bezug auf Kinderarmut entwickelt werden. Eine Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" soll eine erste Beurteilung der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts und des Qualifikationsbedarfs bis zum Jahr 2020 vornehmen, um auf den Strukturwandel besser reagieren und damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vorbereiten zu können. In diesem Zusammenhang sind auch die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats und die Schritte zu sehen, die länderübergreifenden Vereinbarungen auf Unternehmensebene zu intensivieren.

 

Angesichts der zunehmenden Mobilität der Arbeitskräfte will man der Problematik in Bezug auf die Wahrung der Sozialrechte besonderes Augenmerk schenken und eine "fünfte Grundfreiheit" entwickeln, die die Hindernisse für den freien Verkehr von Wissen beseitigt und die Mobilität etwa von Forscherinnen und Forschern, von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, von Jugendlichen und von Freiwilligen fördert.

 

Im Vorfeld des Europäischen Jahres zur Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung 2010 will die Kommission Empfehlungen zur aktiven Eingliederung ausarbeiten und insbesondere die Themen Einkommensunterstützung, Verbindungen zum Arbeitsmarkt und Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen behandeln. Sie arbeitet weiters an einer Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und will ihre Bemühungen um die Gleichstellung von Mann und Frau forcieren. Konkrete Zielsetzungen dabei sind die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, Zielvorgaben für die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen, die Überwindung des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern, die Senkung der Armutsgefährdungsquote bei Frauen und die Beseitigung des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern.

 

Die Kommission bekräftigt in der erneuerten Sozialagenda auch ihr Engagement für die internationale Agenda für menschenwürdige Arbeit, deren Umsetzung sie unter anderem im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und anderen Partnern sowie durch die Mobilisierung aller Bereiche der EU-Politik vorantreiben möchte.

 

Sie unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit, sich der Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung besonders anzunehmen und plant, Berichte über die Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen sowie über gesundheitliche Benachteiligungen vorzulegen. Weiters kündigt sie ein Grünbuch über Arbeitskräfte im Gesundheitswesen an.

 

Ein besonderes Anliegen sind der Kommission die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge. Dies ist daher nicht nur ein Thema der erneuerten Sozialagenda, sondern konkret auch jener beiden Verordnungsentwürfe zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die ebenfalls auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses standen.

 

In ihrem Vorschlag unterstreicht die Kommission, dass es sich dabei um keine Harmonisierungsmaßnahme handelt. Vielmehr sollen dadurch Sozialversicherungsansprüche gewährleistet werden, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworben wurden. Ohne eine solche Koordinierung wäre das vertraglich verankerte Recht auf Freizügigkeit gefährdet, wird betont. Konkret geht es unter anderem um besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen, um Regelungen für den Anspruch auf Sachleistungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für Grenzgänger und Grenzgängerinnen und deren Familienangehörige, um Sachleistungen für Rentnerinnen und Rentner, um Leistungen bei Invalidität und um beitragsunabhängige Geldleistungen. Durch entsprechende Bestimmungen sollen auch Doppelleistungen vermieden werden.

 

Mit den Vorschlägen für die Verordnungen will die Kommission bestehende Rechtsvorschriften vereinfachen und aktualisieren, die Verfahren für die Versicherten erleichtern, Rechte und Pflichten aller Beteiligten klären, die Koordinierung zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit verbessern, Verwaltungskosten einsparen und Fortschritte im Kampf gegen Betrug und Missbrauch erzielen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) leitete die Debatte mit der Bemerkung ein, die Agenda sei so verfasst, dass sie auch von jenen Staaten befürwortet werden könne, deren Sozialsysteme ausgebaut werden müssten. Es sei daher eine wichtige Aufgabe, eine Nivellierung nach unten hintan zu halten. Die Anhebung des Niveaus in anderen Staaten sei auch überlebensnotwendig für unser System, unterstrich sie. Grundsätzlich attestierte die Abgeordnete, die erneuerte Sozialagenda stelle einen Fortschritt dar und eröffne bessere Koordinierungsmöglichkeiten, was angesichts des Lohndumpings und des Wettbewerbsdrucks notwendig sei. Sie, Grossmann, hege die Hoffnung, dass durch die im Vertrag von Lissabon vertraglich verankerten Grundrechte die "gralsähnliche Verherrlichung" der vier Grundfreiheiten gegenüber sozialen Rechten zurückgedrängt werde.

 

Ihr Klubkollege Wilhelm Haberzettl (S) machte darauf aufmerksam, dass sich die Perspektive für Sozialthemen in den letzten Monaten verändert habe. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei vor allem unter dem Aspekt der Wirtschaftskrise zu sehen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab daraufhin zu bedenken, dass die gesamten Vorarbeiten für die erneuerte Sozialagenda vor der Wirtschaftskrise geleistet worden sind. Die weitere Behandlung der Agenda werde daher auf alle Fälle auf die geänderten Bedingungen Rücksicht nehmen. Jedenfalls werde Österreich die Übergangsfristen bei der Freizügigkeit voll ausschöpfen, bekräftigte er.

 

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) unterstrich insbesondere die Notwendigkeit des Kampfs gegen Armut und soziale Ausgrenzung und machte auf die Problematik der Volksgruppe der Roma aufmerksam. Im Hinblick auf die hohe Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen regte sie an, das österreichische Modell "Ausbildungsgarantie für Jugendliche" als Best-Practice-Modell in die Diskussion auf EU-Ebene einzubringen. Hagenhofer sprach auch das Problem jener an, die über der Grenze arbeiten und dort lange Jahre ihren Hausarzt haben, sobald sie aber in Pension gehen, sich in Österreich einen neuen Arzt suchen müssten. Dieses Problem werde ab 1. Jänner 2010 gelöst, versicherte ihr gegenüber Bundesminister Hundstorfer.

 

Vorsichtig positiv zu den Vorlagen der EU äußerte sich Abgeordnete Beatrix Karl (V). In den Koordinierungsverordnungen sah sie einen richtigen Weg zur sozialen Absicherung in Hinblick auf die Arbeitskräftemobilität. Dennoch ortete sie einige Schwierigkeiten, die Verordnungen reibungslos umzusetzen. In diesem Zusammenhang machte sie auch auf unterschiedliche Regelungen zwischen nationalem Recht und dem EU-Recht aufmerksam. So bleibe bei einer Entsendung bis zu fünf Jahren die Sozialversicherung in Österreich. Die zur Diskussion stehenden Verordnungen setzten diese Fristen jedoch mit zwei Jahren an, und das sei verwirrend. Sie wies auch darauf hin, dass einer der wesentlichen Punkte der Entsende-Richtlinie die Verhinderung von Lohndumping darstelle.

 

Massive Kritik an der Sozialpolitik der EU kam von den Abgeordneten der FPÖ. Angesichts der prekären wirtschaftlichen Situation und der steigenden Arbeitslosenzahlen mache es keinen Sinn, auf Kosten Österreichs "herumzuharmonisieren", sagte Abgeordneter Herbert Kickl (F). Man müsse daher über besondere Maßnahmen nachdenken, etwa über die Rückführung ausländischer Arbeitskräfte. Bei der Harmonisierung sei damit zu rechnen, dass man sich auf ein niedriges soziales Niveau einige. Einen Widerspruch ortete er insbesondere zwischen den verbalen Bekräftigungen, das Sozialdumping verhindern zu wollen, und der tatsächlichen Forcierung der Flexibilisierung am Arbeitsmarkt. Den europäischen Gerichtshof kritisierte er in diesem Zusammenhang als einen "Reservegesetzgeber", dessen Macht man zurückdrängen müsse. Sowohl Herbert Kickl als auch sein Klubkollege Johannes Hübner (F) befürchteten eine Tendenz der EU, in sozialen Fragen Mindeststandards einzuführen. Hübner erteilte einer Harmonisierung eine klare Absage, da man mit der Delegierung von Kompetenzen nach Brüssel der Bevölkerung Österreichs Entscheidungen entziehe. Das betreffe die Frage des demokratischen Prinzips, sagte er. Sowohl Kickl als auch Hübner wandten sich gegen die Aufhebung von Beschränkungen bei Familienleistungen für Angehörige von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Offensichtlich wolle man damit den Topf eines Landes mit höchsten Sozialstandards für alle öffnen, meinten sie.

 

Dem widersprach der Sozialminister heftig. Europa sei nicht teilbar, unterstrich er und auch keine Einbahnstraße. Er räumte große Probleme am Arbeitsmarkt ein, wandte sich aber dagegen, arbeitslose Ausländerinnen und Ausländer zurück zu schicken. Abgesehen davon, dass auch viele Österreicherinnen und Österreicher in der Schweiz und in Deutschland beschäftigt sind, handle es sich bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in Österreich um Menschen, die über einen ordentlichen Aufenthaltstitel verfügen und Steuern und Abgaben zahlen. Illegale seien nicht krankenversichert, das sei aber ein anderes schwieriges Problem, so Hundstorfer. Es gehe bei den Leistungen in den vorliegenden Verordnungsentwürfen um allgemeine Familienbeihilfen, die für alle gleich seien. Nicht inbegriffen seien Leistungen, die darüber hinaus gehen, weshalb Österreich die Unterhaltsvorschüsse auch ausgeklammert habe, informierte er.

 

Hundstorfer betonte, Flexibilität müsse mit Sicherheit verbunden werden. Deshalb habe man in Europa mit der Arbeitszeitrichtlinie noch sehr viel Arbeit vor sich. Ein Opting-out sei für ihn keine Alternative.

 

Auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) wandte sich gegen die Aussagen der Freiheitlichen. Verbote lösten keine Probleme, sagte er. Bezogen auf den Arbeitsmarkt führten sie nur zu einer vermehrten illegalen Beschäftigung und heizten die Konkurrenz an.

 

Als ein richtiges Signal im Hinblick auf die demographische Entwicklung sowie auf die Armutsbekämpfung wertete Abgeordnete Ursula Haubner (B) die Sozialagenda. Sowohl Haubner als auch ihr Klubkollege Abgeordneter Herbert Scheibner (B) urgierten jedoch eine Reaktion auf die geänderten Bedingungen und die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise. Das sei eine Chance für die EU zu zeigen, dass man nun die sozialen Anliegen der Menschen mehr in den Mittelpunkt rücken wolle, sagte Scheibner.

 

Wie die Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) und Karl Öllinger (G) vorher, thematisierte Ursula Haubner (B) die noch immer große Einkommensschere zwischen Männern und Frauen in Österreich. Haubner kritisierte vor allem auch die Steuerreform, von der ihrer Ansicht nach in erster Linie die Männer profitieren. Dieser Einschätzung der Auswirkungen der Steuerreform konnte sich Bundesminister Hundstorfer nicht anschließen. Das Problem der Einkommensunterschiede liege in erster Linie in der Tatsache, dass viele Branchen nur mehr Teilzeitverträge anbieten, bemerkte der Minister. Damit würden Frauen rechtlich zwar gleich viel verdienen, real aber weniger. Das Bemühen müsse daher dahin gehen, Teilzeitbeschäftigungen zu reduzieren und Karrierechancen transparenter zu machen. Notwendig sei es auch, Männer zu motivieren, Familienarbeit zu leisten. Auch Abgeordneter Franz Riepl (S) sah die Problematik weniger im Kollektivvertrag begründet, sondern vielmehr in der Realwirtschaft.

 

Die Frage der Abgeordneten Haubner (B) nach dem Globalisierungsfonds beantwortete Bundesminister Hundstorfer mit der Information, dass dieser bis vor kurzem für die österreichische Industrie nicht anwendbar gewesen sei, da Ansprüche nur für Betriebe ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestanden. Diese Grenze sei nun auf 500 herabgesetzt worden.

 

Für gemeinsame Regelungen angesichts der Wirtschaftskrise sprachen sich die Abgeordneten Ulrike Lunacek und Karl Öllinger (beide G) aus. Es brauche Regeln und Sanktionen, um einer Nivellierung entgegen zu wirken. Lunacek forderte daher, wie auch im Antrag der Grünen festgehalten, einen europäischen Sozialpakt mit dem Recht auf ein bedarfsbezogenes Existenzminimum und einen europäischen Mindestlohn, der sich am Einkommensniveau des jeweiligen Landes orientiert. Weiters verlangen die Grünen einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan, um die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen. Die EU sollte auch dafür sorgen, dass die Ausweitung der Arbeitszeiten und damit eine Konkurrenz der Mitgliedstaaten verhindert wird. Die Steuer-, Geld- und Fiskalpolitik solle auf Ziele wie Vollbeschäftigung, Steuerharmonisierung und qualitatives, nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet werden. Schließlich traten die Grünen für die Sicherung und den Ausbau öffentlicher Dienstleistungen ein. Es könne nicht sein, so Lunacek, dass dabei nur der Wettbewerb zählt, nicht aber der Dienst am Menschen.

 

Abgeordneter Karl Öllinger (G) ergänzte und verdeutlichte, man müsse in Richtung einer relativen Harmonisierung gehen, indem man bestimmte Quoten, bezogen auf das jeweilige Land, vorgibt. Wichtig seien Vorschriften, damit die Menschen in allen Ländern gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter abgesichert werden. 

 

Dem konnte sich Abgeordneter Franz Riepl (S) nicht ganz anschließen. Allein aufgrund der innerösterreichischen Diskussion kenne man die Schwierigkeit, sich auf Mindestlöhne zu einigen. Wie soll es dann zu 27 verschiedenen Mindestlöhnen in Europa kommen, fragte er. Auch die Vorschläge der Grünen zur Arbeitszeitproblematik würden nicht mit dem österreichischen Arbeitszeitregime, das auf Mitspracherechte und Flexibilität abstellt, zusammenpassen. Dennoch stimmte er mit den Grünen überein, dass die Fragen des Existenzminimums, des Mindestlohns, der Einkommensschere und der Arbeitszeit zentral seien. Abgeordnete Beatrix Karl (V) bemerkte aus ihrer Sicht, im Antrag der Grünen komme es zu einer Vermischung zwischen Sozialkompetenzen der EU und jenen der Nationalstaaten. Abgeordneter Herbert Kickl (F) wiederum sprach sich gegen relative Standards aus, denn diese machten nur Sinn, wenn es keine Freizügigkeit am Arbeitsmarkt gibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Regierungsparteien auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

 

Antrag

auf Ausschussfeststellung

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Barbara Riener, Franz Riepl, Mag. Dr. Beatrix Karl

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 5. März 2009

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren zunehmenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft in der Europäischen Union und damit auch in Österreich sowie im Sinne der Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verleiht der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union seiner Hoffnung Ausdruck, dass eine erneuerte Sozialagenda der Europäischen Union auf die infolge der Krise erforderlichen Neuausrichtungen und Schwerpunktsetzungen Bedacht nehmen wird.

 

In diesem Zusammenhang bringt der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union seine Unterstützung für die von der österreichischen Bundesregierung im Ministerrat am 17. Februar 2009 beschlossene Weiteranwendung des Übergangsarrangements zur Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei in der dritten Phase (2009 – 2011) zum Ausdruck. Die spezifische geographische Lage Österreichs, die beträchtlichen Migrations- und Pendelpotentiale, das nach wie vor bestehende Lohngefälle zu den neuen Mitgliedstaaten, die beschränkte Aufnahmefähigkeit des österreichischen Arbeitsmarktes und nicht zuletzt die noch nicht abgeschlossene Integration der großen Zahl der niedergelassenen Migranten und Migrantinnen lassen es geboten erscheinen, weiterhin Steuerungsmechanismen beizubehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt:

 

 

 

Antrag

auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Haubner, Scheibner

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 5. März 2009

 

 

zum Tagesordnungspunkt: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: - Eine erneuere Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts

(44368/EU XXIII.GP)

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren zunehmenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft in der Europäischen Union und damit auch in Österreich sowie im Sinne der Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verleiht der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union seiner Hoffnung Ausdruck, dass eine erneuerte Sozialagenda der Europäischen Union auf die infolge der Krise erforderlichen Neuausrichtungen und Schwerpunktsetzungen Bedacht nimmt.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht in diesem Zusammenhang weiters davon aus, dass die österreichische Bundesregierung sich angesichts der dramatisch angestiegenen Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Notwendigkeit eines Schutzes des heimischen Arbeitsmarktes bei der Europäischen Union mit Nachdruck für die Verlängerung der Übergangsfristen betreffend die Arbeitnehmerfreizügigkeit um weitere zwei Jahre einsetzen wird.

 

 

Darüber hinaus weist der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union darauf hin, dass das in der erneuerten Sozialagenda festgeschriebene Bekenntnis, wonach die Einwanderung einen maßgeblichen Beitrag zu Beschäftigung, Wachstum und Wohlstand in der Europäischen Union leistet, vor dem Hintergrund der derzeit in allen Mitgliedstaaten steigenden Arbeitslosigkeit als zu einseitig und gegenwärtig nicht der Realität entsprechend bezeichnet werden kann, und dass daher im Bereich der Einwanderungspolitik stärker denn je die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation innerhalb der Europäischen Union und damit auch in Österreich Berücksichtigung finden muss.“

 

 

 

 

 

Wien, 5. März 2009

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen abgelehnt:

 

 

 

Antrag

auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Haubner, Scheibner

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 5. März 2009

 

 

zum Tagesordnungspunkt: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts

(44368/EU XXIII.GP)

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

„Angesichts des in der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend eine erneuerte Sozialagenda zum Ausdruck gebrachten Problems des nach wie vor bestehenden Lohngefälles zwischen den Geschlechtern, das jüngsten Zahlen zufolge sich gerade in Österreich weiter verstärkt hat, appelliert der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union an die Bundesregierung, sowohl auf Europäischer Ebene aber insbesondere in Österreich diesem Problem höchste Priorität einzuräumen.

 

Um der in der erneuerten Sozialagenda festgeschriebenen Zielsetzung einer Verringerung der Einkommensschere in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, geht der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union daher davon aus, dass im Sinne einer Verringerung des geschlechterspezifischen Lohngefälles in Österreich die Bundesregierung raschest entsprechende Gesetzesvorschläge vorbereitet, die sicherstellen, dass gerade Frauen mit niedrigen nicht lohnsteuerpflichtigen Einkommen künftig auch jene Unterstützungen unter anderem im Bereich der Kinderbetreuung lukrieren können, die mit der zur Beschlussfassung anstehenden Steuerreform 2009 künftig den in der Mehrzahl männlichen Beziehern höherer Einkommen zugute kommen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP. FPÖ und BZÖ abgelehnt:

 

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Lunacek und Öllinger

 

 

betreffend Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschss und den Ausschuss der Regionen: Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts  KOM (08) 412 endg., eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses des Hauptausschusses 5. März 2009

 

 

 

 

 

Ausgehend von der Finanzkrise erleben wir derzeit die schwerste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Die Mehrzahl der BürgerInnen in Europa wird von  sozialen Sorgen geplagt. Steigende Arbeitslosigkeit, sinkende Lohneinkommen, Zunahme von prekärer Arbeit, Anwachsen der Kluft zwischen Arm und Reich sind nur einige der Trends, die in allen EU-Mitgliedsländern festzustellen sind.  Die einseitig orientierte Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik auf Kosten der Einkommen und sozialen Rechte ist in die Krise geraten und gehört dringend durch eine sozial und nachhaltig ausgerichtete Politik im Dienst der Menschen ersetzt.

 

Vor diesem Hintergrund steht die EU vor der Herausforderung, diese Krise gemeinsam zu bewältigen, die Bürgerinnen und Bürger Europas existenziell abzusichern und ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Da die Krise alle EU-Mitgliedsländer trifft, ist ein koordiniertes sozial- und beschäftigungspolitisches Vorgehen auf europäischer Ebene notwendig. Dazu muss sich die EU zu einer Sozialunion mit für die Mitgliedsstaaten verbindlichen Zielen weiter entwickeln.

 

Europas Sozialsysteme unterscheiden sich nach wie vor stark, was die Sicherung von sozialen Risiken, die Art und Dauer der Leistungen und die Finanzierung betrifft. Wenn Europa die derzeitige Krise gemeinsam im Dienste der Menschen meistern soll, braucht es unabhängig von diesen Unterschieden einen gemeinsamen europäischen Rahmen mit sozialen Standards, die bindende Wirkung für die Mitgliedsländer haben und sich an den Einkommens- und Leistungsniveaus des jeweiligen Mitgliedslandes orientieren. Im Rahmen einer europäischen Sozialunion fordern wir daher analog zum Stabilitätspakt die Implementierung eines Europäischen Sozialpakts. Das europäische Binnenmarktprojekt benötigt dringend eine starke sozial- und beschäftigungspolitische Flankierung.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag

 

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung – insbesondere der Sozialminister – werden aufgefordert auf EU-Ebene folgende Positionen zu vertreten:

 

  1. Zur Verwirklichung der Sozialunion benötigt es auf europäischer Ebene einen Sozialpakt mit verbindlichen Zielen für die Mitgliedsstaaten, der folgende Eckpunkte enthält:

 

  1. Das Recht auf ein bedarfsbezogenes Existenzminimum für alle EU-BürgerInnen (vor allem im Alter).

 

  1. Die Umsetzung eines europäischen Mindestlohns, der sich am Einkommensniveau des jeweiligen Landes orientiert.

 

  1. Ein verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan, mit dem sich die Mitgliedsstaaten verpflichten, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen .

 

  1. Eine Arbeitszeitpolitik, die die Ausweitung von Arbeitszeiten und die Konkurrenz der Mitgliedsstaaten bei den Arbeitszeiten verhindert. 

 

  1. Eine Steuer-, Geld- und Fiskalpolitik, die die Mitgliedsstaaten, die Europäische Union und die EZB auf die Ziele Vollbeschäftigung, Steuerharmonisierung und  qualitatives, nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet

 

  1. Die Sicherung und den Ausbau öffentlicher Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen sollen einen universellen Zugang, hohe Qualität und hohe Beschäftigungsstandards garantieren und ausschließen, dass Marktprinzipien die Produktion und Verteilung öffentlicher Dienstleistungen dominieren. Eine demokratische Kontrolle dieser Dienstleistungen durch neue Formen von demokratischer Governance muss gewährleistet bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.