Parlament Österreich

 

 

 

V-16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 18. Jänner 2011

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 18. Jänner 2011

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    Neukonstituierung

 

2.    KOM (10) 538 endg.

Bericht der Kommission

27. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts (2009)

(37616/EU XXIV.GP)

und

SEK (10) 1143 endg.

Commission Staff Working Document

Situation in the different sectors

Accompanying document to the Report from the Commission

27th Annual Report on monitoring the application of EU law (2009)

(37617/EU XXIV.GP)

 

3.    RAT 10817/10 EXT 2

Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aushandlung der Übereinkunft über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

(37345/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (10) 527 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

(37561/EU XXIV.GP)

 

5.    KOM (10) 526 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken

(37560/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

6.    KOM (10) 525 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum

(37559/EU XXIV.GP)

 

7.    KOM (10) 523 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

(37558/EU XXIV.GP)

 

8.    KOM (10) 524 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum (37557/EU XXIV.GP)

 

9.    KOM (10) 522 endg.

Vorschlag für eine Verordnung (EU) Nr. .../... des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

(37556/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung des Ausschusses wurde dieser unter Vorsitz von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer neu konstituiert.

 

Dabei wurde der Zweite Präsident des Nationalrats, Fritz Neugebauer (V), zum Vorsitzenden einstimmig wiedergewählt. StellvertreterInnen sind die Abgeordneten Christine Muttonen (S), Ewald Stadler (B) und Marianne Hagenhofer (S).

 

 

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen

·         der 27. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts,

·         die Ermächtigung der Kommission zur Aushandlung des Beitrittsabkommens der EU zur EMRK sowie

·         EU-Vorhaben zur besserer Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17. Jahresbericht der Kommission

über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts (2009)

 

 

 

Als ein "weit verbreitetes systematisches Problem" beklagt die Kommission in ihrem 27. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts (2009) die verspäteten Richtlinienumsetzungen durch die Mitgliedstaaten. Präventivmaßnahmen, wie z.B. Workshops, sollen diesem Umstand entgegenwirken. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten Korrelationstabellen, die darlegen, welche nationalen Bestimmungen eine Richtlinie umsetzen, bereitstellen, was von Österreich und anderen Mitgliedstaaten jedoch kritisch gesehen wird. Eine verpflichtende Übermittlung von Korrelationstabellen wird abgelehnt, da die Erarbeitung derartiger Unterlagen vor allem für föderal strukturierte Staaten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen, argumentierte Staatssekretär Josef Ostermayer in seiner Stellungnahme. Eine solche Maßnahme würde die Lasten auf die Mitgliedstaaten abwälzen. Die Kommission will laut Bericht auch bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften den Durchsetzungsmechanismen mehr Aufmerksamkeit widmen.

 

Was die bei der Kommission eingelangten Beschwerden betrifft, so hat die Kommission Schlichtungs- und Lösungsmechanismen eingerichtet, die jedoch von Österreich auch nicht uneingeschränkt positiv bewertet werden. Zum einen gibt es das Netzwerk "SOLVIT", in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften entstehen, zum anderen das EU-Pilotprojekt, ein Vertragsverletzungsverfahren vorgeschalteter informeller Lösungsmechanismus, an dem Österreich seit 2008 teilnimmt, wobei nach Angaben des Bundeskanzleramts die Erfahrungen damit uneinheitlich sind.

 

 

Staatssekretär Josef Ostermayer berichtete, dass sich derzeit 44 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Stadium des Vorverfahrens, 28 im Stadium des Mahnschreibens und 16 im Stadium der begründeten Stellungnahme befänden. Derzeit seien 12 Klagen anhängig, drei wegen Nichtumsetzung von Richtlinien, vier wegen unzureichender Umsetzung und fünf wegen der Verletzung von primärem Unionsrecht. Vier Verfahren gebe es wegen der Nichtumsetzung eines Urteils. Man liege dabei im Schnitt der EU-Länder, ergänzte Ostermayer.

 

Die Frage der Umsetzung sei nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Frage, stellte Abgeordneter Hannes Weninger (S) fest. Österreich habe ohnehin rund 99 % der EU-Rechtsakte umgesetzt. Als Beispiel einer schwierigen Frage nannte er die Vorratsdatenspeicherung, die innerstaatlich eingehend diskutiert werde und wozu noch eine Einigung ausstehe. Dem pflichtete Staatssekretär Ostermayer bei und meinte, in einigen Fällen stünden starke politische Wertungen zur Diskussion und daher verzögere sich die Umsetzung bzw. gebe es inhaltliche unterschiedliche Sichtweisen. Dazu zähle etwa das sektorale Fahrverbot, aber auch der Zugang von EU-BürgerInnen zu heimischen Universitäten.

 

Kritisch äußerte sich Abgeordnete Christiane Brunner (G). Ihrer Meinung nach greife die Kommission oft viel zu spät ein, und die Verfahren würden seitens der Kommission nur sehr schleppend geführt. Die BeschwerdeführerInnen erhielten auch keinerlei Informationen über das Verfahren, bemängelte sie und nannte als Beispiel den Fall des Kohlekraftwerks Voitsberg. Grundsätzlich verlangte sie, dass die BürgerInnen auch beim EU-Pilotprojekt eingebunden werden. Unbefriedigend ist für Brunner weiters, dass die Kommission nur eingreift, wenn der innerstaatliche Rechtszug ausgeschöpft ist, was der Staatssekretär klar in Abrede stellte. Die Kommission werde aufgrund jeder Beschwerde tätig, hielt er fest. Er widersprach Abgeordneter Brunner auch hinsichtlich ihrer Befürwortung der Korrelationstabellen, da diese seiner Meinung nach nicht geeignet seien, die Akzeptanz der EU durch die BürgerInnen zu erhöhen.

 

Abgeordneter Ewald Stadler (B) urgierte die Umsetzung der Wasserrahmen-Richtlinie, die eine Umstellung des Gebührensystems für Wasser und Abwässer vorsieht. Demnach sollen die Kosten des tatsächlichen Wasserverbrauchs als Maßstab dienen, was viel vernünftiger sei als die Heranziehung der Wohnnutzfläche. Die Länder seien in dieser Frage säumig, stellte Stadler kritisch fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beitritt der EU zur EMRK

 

 

Aufgrund des Vertrags von Lissabon, wird die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten. Damit ist garantiert, dass Unionsrechtsakte künftig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf deren Vereinbarkeit mit der EMRK überprüft werden können. Das Verhandlungsmandat zur Aushandlung eines solchen Beitrittsabkommens wurde der Kommission am 4. Juni 2010 vom Rat übertragen.

 

Damit wird erstmals eine internationale Organisation der EMRK beitreten. Die EU wird dann sowohl im Ministerkomitee als auch in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sowie im EGMR vertreten sein.

 

 

Der EU-Unterausschuss Nationalrats befasste sich mit dem gegenständlichen Beschluss des Rats der EU, in dem auch einige inhaltliche Anforderungen für den Beitritt festgelegt sind, da es gilt, die Besonderheiten des Unionsrechts zu wahren und zu vermeiden, dass der EGMR die Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten oder das Unionsrecht generell auslegen kann. Laut Verhandlungsmandat soll auch ein Co-Verteidigungsmechanismus geschaffen werden, der es der Union erlaubt, sich als mitbeklagte Partei einem Verfahren anzuschließen, das gegen einen EU-Mitgliedstaat gerichtet ist, sofern eine Verletzung der EMRK vorliegt, die auf einen Unionsakt zurückzuführen ist. Außerdem soll die vorherige Befassung des EuGH in Fällen sichergestellt werden, in denen der EGMR über die Konformität von sekundärem Unionsrecht mit dem Konventionsrecht zu sprechen hat.

 

 

Wie Staatssekretär Josef Ostermayer berichtete, sind die Verhandlungen zu dem Beitrittsabkommen inzwischen aufgenommen worden. Die Frage des Verhältnisses zwischen EuGH und EGMR seien in diesem Zusammenhang die sensibelsten, sagte er. Innerstaatliche Neuregelungen sind laut Ostermayer unmittelbar nicht notwendig.

 

Mit Ausnahme der Abgeordneten der FPÖ wurde der Beitritt der EU zur EMRK ausdrücklich begrüßt. SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ bekräftigten dies auch in Form eines mehrheitlich angenommenen Antrags auf Stellungnahme und ersuchten die Bundesregierung, auf einen raschen Abschluss der Beitrittsverhandlungen hinzuwirken. Darin halten sie aber auch fest, dass die Situation der Rechtsschutzsuchenden so weit wie möglich gestärkt werden soll.

 

Die F-Abgeordneten Johannes Hübner und Harald Stefan lehnten hingegen diesen geplanten Schritt dezidiert ab. Sie legten dazu ebenfalls einen Antrag auf Stellungnahme vor, in dem sie ihrer Befürchtung Ausdruck verliehen, dass ein Beitritt der EU zur EMRK zu einer tieferen Bundesstaatlichkeit führen könnte, was seitens anderer Abgeordneter und des Staatssekretärs heftige Widersprüche hervorrief. Die EMRK habe mit der Bundesstaatlichkeit überhaupt nichts zu tun, sagte etwa Abgeordneter Ewald Stadler (B), vielmehr bedeute der Beitritt eine Unterwerfung unter ein Schutzregime, was positiv sei. Die FPÖ blieb jedoch bei ihrer Meinung. Abgeordneter Harald Stefan (F) bemerkte dazu, die Menschenrechte seien ohnehin in der Charta der Grundrechte der EU und im Europäischen Primärrecht festgeschrieben. Die Mitgliedstaaten der EU gewährten ihren BürgerInnen dank der EMRK auch indirekt gegen europäisches Recht Beschwerdemöglichkeiten, sofern dieses in nationalem Recht umgesetzt sei. Der F-Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

 

Den Bedenken der Freiheitlichen wollten sich insbesondere die Abgeordneten Christine Muttonen (S), Ursula Plassnik (V) und Alexander Van der Bellen (G) nicht anschließen, vielmehr stellten sie fest, ein Beitritt der EU zur EMRK sei ein wichtiger Schritt, und es müsse ein gemeinsames Anliegen sein, dass Menschen vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates geschützt werden. Abgeordnete Muttonen (S) bemerkte, die EMRK habe sich als geeignet erwiesen, Antworten auf neue Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte zu finden. Abgeordnete Plassnik (V) hielt es für positiv, dass nun alle Rechtsakte der EU auf Grundrechtskonformität hin überprüfbar sein werden. Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft und letztere werde durch den Beitritt zur EMRK weiterentwickelt. So wie die Grundrechts-Charta bereits Auswirkungen auf die Rechtsprechung des EuGH gezeigt habe, werde auch die EMRK einen zusätzlichen Maßstab für den EuGH darstellen, erwartete Plassnik. Die ehemalige Außenministerin räumte jedoch ein, dass in den gegenwärtigen Verhandlungen noch heikle Abgrenzungsfragen zu klären sein werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsolidierung und Kontrolle der Budgets der EU-Staaten

 

 

In seinem zweiten Teil befasste sich der EU-Unterausschuss mit den Plänen der EU, durch entsprechende Überwachungs- und Sanktionsmechanismen die Budgets der Mitgliedstaten nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu sanieren und zu stabilisieren und die Wirtschaftspolitiken besser zu koordinieren. In der Phase der Krise sind, wie die Erläuterungen des Finanzministeriums zu den Vorhaben ausführen, Lücken und Schwächen der bestehenden wirtschaftspolitischen Steuerung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion deutlich zutage getreten. In diesem Bewusstsein hat der Europäische Rat im März 2010 eine Task Force zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung eingesetzt, der auch Finanzminister Josef Pröll angehört hat. Am 29.September 2010 wurde dann von der Kommission ein legistisches Gesamtpaket vorgelegt, das nun im Ausschuss zur Diskussion stand.

 

Dabei handelt es sich um fünf Verordnungsentwürfe und einen Richtlinienentwurf. Die neuen Verordnungen betreffen

§  den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken,

§  die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit,

§  die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum,

§  die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie

§  Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum.

Bei der Richtlinie geht es um die

§  Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten.

 

 

 

Staatssekretär Reinhold Lopatka betonte in seiner einleitenden Stellungnahme, die Maßnahmen würden von Österreich grundsätzlich befürwortet. Damit könnten Verfahren gegen Staaten, die die Ziele nicht erreichen, schneller abgewickelt werden. Der Staatssekretär spannte aber auch einen Bogen zur innerösterreichischen Budgetdebatte und bemerkte, das Paket unterstütze auch die Ziele der Bundesregierung, die sie in ihren Verhandlungen mit den Bundesländern zum Stabilitätspakt anstrebt. Was die Reform des heimischen Haushaltsrechtes betrifft, so habe diese große Beachtung bei den europäischen Partnern gefunden. Die Forderungen des EU-Maßnahmenpakets an die Mitgliedstaaten seien dadurch bereits erfüllt, stellte Lopatka fest.

 

Lopatka zufolge will man in der EU die Arbeiten bis zum Sommer 2011 abschließen. Im Februar werde man im ECOFIN den Vorschlägen noch einen Feinschliff verpassen, sodass einer politischen Einigung im März nichts mehr im Wege steht. Man habe aber auch bereits Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen. 

 

 

Das EU-Gesetzespaket wurde auch von den Abgeordneten großteils positiv bewertet. In einem Antrag auf Stellungnahme, der von den Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), Wolfgang Schüssel (V) und Alexander Van der Bellen (G) eingebracht worden war, wird jedoch festgehalten, dass die Rechte des Nationalrats zur Entscheidung über den Bundeshaushalt und die Kontrolle des Budgetvollzugs nicht eingeschränkt werden dürfen. Sie verlangen darin auch, den Nationalrat rechtzeitig vor der Annahme der Legislativvorschläge zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts erneut zu befassen. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich angenommen.

 

Hinsichtlich der geplanten Maßnahmen zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wurde jedoch von Abgeordnetem Ewald Stadler (B) in Form von zwei Anträgen auf Ausschussfeststellung heftige Kritik geübt. Die Anträge blieben jedoch in der Minderheit.

 

Stadler befürchtete, dass es zu einem Souveränitätsverlust kommen könne, zumal es laut Unterlagen allein der Europäischen Kommission obliegen soll, makroökonomische und mikrofinanzielle Indikatoren sowie Schwellenwerte festzulegen, anhand welcher ein allfälliges makroökonomisches Ungleichgewicht in den Mitgliedstaaten festgestellt wird. Das sei eine massive Kompetenzverlagerung hin zur EU-Kommission, die inakzeptabel sei, so Stadler. Sowohl Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als auch Staatssekretär Reinhold Lopatka informierten die Ausschussmitglieder darüber, dass im Zuge der letzten Verhandlungen die Indikatoren nun nicht mehr von der Kommission allein festgelegt werden können, sondern es sei vorgesehen, dass der Rat dem zustimmen muss.

 

Das BZÖ sprach sich auch dezidiert gegen die geplanten finanziellen Sanktionen im Bereich der makroökonomischen Überwachung aus. Einem insolventen Staat eine Strafzahlung aufzuerlegen, wäre eine Verschärfung der Krise, meinte Abgeordneter Ewald Stadler (B) und rechnete in diesem Zusammenhang vor, dass Griechenland aufgrund dieses Vorschlags 240 Mio. € bezahlen müsste. Staatssekretär Lopatka räumte ein, dass es zu dieser Frage viele Diskussionen gegeben habe, es habe sich aber die Meinung durchgesetzt, dass es bei wiederholtem Ignorieren von Auflagen zu Sanktionen kommen müsse. Das Verfahren dazu sei festgelegt, die Mitglieder des Rats seien demokratisch legitimiert. Außerdem gebe es keine Strafzahlung, solange Länder, die sich unter dem Euro-Rettungsschirm befinden, die Auflagen einhalten.

 

Der Staatssekretär ging damit auch auf die Wortmeldungen der Abgeordneten Johannes Hübner und Elmar Podgorschek (beide F) ein. Hübner kritisierte insbesondere den uneingeschränkten Ermessensspielraum bei den Sanktionen und vermisste ein Minimum an rechtsstaatlichen Regelungen. Podgorschek lehnte ebenso wie zuvor Abgeordneter Stadler Strafzahlungen ab und warnte davor, eine einheitliche Wirtschaftsregierung in Europa anzustreben. Er befürwortete jedoch die Installierung eines Kontrollmechanismus und einheitliche Kriterien.

 

Abgeordneter Ewald Stadler (B) bemerkte dazu, dass seiner Meinung nach die Entwicklung dahin gehe, dass die sechs stabilen Euro-Länder sich zu einem Kern innerhalb des Euro-Raums zusammentun. Das habe aber mit den Vorlagen nichts zu tun.

 

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) begrüßte die Legislativvorschläge der Kommission grundsätzlich, er sah darin aber einige "Fallstricke", wie er sich ausdrückte. So würden die Probleme der insolventen Staaten in keiner Weise auch nur angedeutet und es sei bislang ungeklärt, was unter einem strukturellen Defizit zu verstehen ist. Unklar sei weiters, ob es Überlegungen dazu gibt, wie die Defizitreduzierung gemeinsam mit dem Schuldenabbau gesehen wird, denn beides müsse nicht automatisch harmonisieren, meinte der Wirtschaftsprofessor. Er wies auch darauf hin, dass man aufgrund gleicher Daten zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen kommen könne, und daher die Frage der Indikatoren eine sensible sei.

 

Ebenso differenziert fiel die Stellungnahme von Abgeordnetem Wolfgang Schüssel (V) aus, der die Vorhaben der EU zwar unterstützte, gleichzeitig aber bemerkte, dass damit noch nicht das Gesamtproblem abgedeckt sei. Das Bekenntnis zur Konsolidierung müsse Hand in Hand mit Wachstumsimpulsen gehen, sagte Schüssel. Auch wenn sich Länder in einer kritischen Situation befinden, müssten sie die Möglichkeit haben, trotz Fiskaldisziplin innovative Investitionen zu setzen. Schüssel nannte in diesem Zusammenhang etwa die Begebung einer Forschungsanleihe, Investitionen in Erziehung und Forschung, die Schaffung von "green jobs" und einer "green economy". Ihm fehlten auch seitens der Union kohärente Strategien, etwa der Aufbau einer Wissensstrategie entlang der Donau und eine europaweite Handels- und Exportoffensive. Seiner Meinung nach wäre es auch notwendig, das Binnenmarktkonzept zu verwirklichen. Die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen müsse von einem vernünftigen Schutz der Arbeitskräfte begleitet werden, so Schüssel, der einmal mehr die Notwendigkeit der Anhebung des Pensionsantrittsalters forderte.

 

Schüssel hielt es auch für erforderlich, dass nicht nur der Bund Daten liefert, sondern auch Länder und Gemeinden, um mehr Transparenz herzustellen. Denn der Bund hafte, was andere Gebietskörperschaften verantworten. Schüssel sprach auch die außerbudgetären Finanzierungen, etwa für die Spitäler oder die Eisenbahn, an und forderte von der EU, Klarheit und Kontinuität zu schaffen, und zwar hinsichtlich der Frage, welche Finanzierungen ins Budget hineingerechnet werden müssen und welche nicht.

 

Auch Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) fehlten noch Maßnahmen, wie man "aus der Krise hinausinvestieren" könne. Kurzfristig könnte es durchaus sinnvoll sein, höhere Schulden zu machen, hielt er fest. Der Abgeordnete sprach sich abermals für die Einführung der Finanztransaktionssteuer aus, da sich seiner Meinung nach der Finanzmarkt noch immer nicht adäquat an den Kosten für die Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligt.

 

 

 

Das EU-Maßnahmenpaket

 

Die geplanten Maßnahmen der EU bezwecken zunächst eine Reform des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere durch den Vorschlag einer Ausgabenregel, wonach das jährliche Wachstum öffentlicher Ausgaben die mittelfristige Wachstumsrate nicht übersteigen soll. Die bestehende Methode zur Bestimmung der mittelfristigen Haushaltsziele und das jährliche Konvergenzerfordernis von 0,5% des BIP soll beibehalten werden.

 

Der korrektive Arm des Pakts wird laut Vorschlag erweitert durch eine stärkere Bedeutung der Entwicklung der Schuldenquoten, durch eine Operationalisierung des Schuldenkriteriums, durch eine Zahlenregelung zur Beurteilung der hinreichend schnellen Annäherung der Schuldenquote an den 60%-Schwellenwert und die Möglichkeit der Eröffnung eines Verfahrens bei Nichteinhaltung des Schuldenkriteriums. Von österreichischer Seite wird die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts begrüßt, man legt aber großen Wert auf eine Übergangsregelung, da derzeit der überwiegende Teil der Mitgliedstaaten sich in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit befindet.

 

Die Änderungen im präventiven und korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollen durch eine Reihe neuer, abgestufter finanzieller Sanktionen für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ergänzt werden, die ebenfalls von österreichischer Seite befürwortet werden. So soll es im präventiven Arm eine verzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 % des BIP geben, im korrektiven Arm eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 % des BIP sowie die Umwandlung in eine Strafzahlung im Falle der Nichtbeachtung der zugrunde liegenden Ratsempfehlung zur Korrektur des Defizits. Die weitere Missachtung der Vorgaben würde zu verstärkten Sanktionen im Rahmen der bereits bestehenden Bestimmungen führen. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im präventiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die verzinsliche Einlage samt Zinsen an den betreffenden Staat rückerstattet. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im korrektiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die unverzinsliche Einlage ebenfalls rückerstattet, während die angehäuften Zinsen bzw. allfällige Strafzahlungen auf jene Länder des Euro-Währungsgebiets aufgeteilt werden, die sich nicht in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, bzw. in einem Verfahren exzessiver Ungleichgewichte befinden.

 

Des weiteren ist vorgesehen, einen Rahmen für die Erkennung und Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb der EU zu schaffen und damit das Regelwerk der budgetären Überwachung zu ergänzen. Dabei ist an eine regelmäßige Bewertung von Ungleichgewichtsrisiken, einschließlich eines Warnmechanismus, genannt "scoreboard", und ergänzt durch eine analytische Bewertung gedacht. Regeln, die bei nachteiligen makroökonomischen Ungleichgewichten über die Haushaltspolitik hinaus Korrekturmaßnahmen ermöglichen, sind ebenfalls geplant. Ein solches Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht (Excessive Imbalance Procedure – EIP) soll für alle Mitgliedstaaten gelten.

 

Zurückhaltend äußert sich das Finanzministerium jedoch hinsichtlich des Plans, bei wiederholter Missachtung des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht (EIP) finanzielle Sanktionen gegen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu erlassen. Bei wiederholter Missachtung der Ratsempfehlungen zur Beseitigung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte oder bei Nichtvorlage des vorgesehenen Korrekturmaßnahmenplans soll laut Vorschlag dem betreffenden Mitgliedstaat eine jährliche Strafzahlung in Höhe von 0,1 % des BIP auferlegt werden. Die Strafzahlung ist so lange zu entrichten, bis der Rat feststellt, dass Korrekturmaßnahmen getroffen wurden.

 

Schließlich zielt der vorliegende Richtlinienentwurf darauf ab, ein Mindestmaß an Qualität der nationalen haushaltspolitischen Rahmen und die Übereinstimmung mit dem Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion als Ergänzung der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu gewährleisten. Das wird von österreichischer Seite unterstützt, indem man auf die eigenen positiven Erfahrungen im Hinblick auf die Haushaltsreform des Bundes verweist.

 

Die Mindestanforderungen sehen unter anderem eine interne Kontrolle und Rechnungsprüfung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in den einzelnen EU-Ländern vor. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Haushaltsdaten des Staates zeitnah und regelmäßig öffentlich verfügbar gemacht werden. Die Kommission fordert weiters die Staaten auf, die Haushaltspolitik auf realistische makroökonomische Prognosen zu stützen, deren Grundlagen transparent sein sollen, und strenge nationale Haushaltsregeln einzuführen. Von den Mitgliedsländern wird auch erwartet, die haushaltspolitischen Rahmen mit einer mehrjährigen finanzpolitischen Planungsperspektive zu gestalten. Groß geschrieben wird bei den Vorstellungen der EU die Transparenz der gesamtstaatlichen Finanzen sowie ein umfassender Deckungsgrad der haushaltspolitischen Rahmen. Die nationalen Behörden sollen die Transparenz des Haushaltsprozesses gewährleisten, indem sie detaillierte Informationen zu außerbudgetären Fonds, Steuerausgaben und Eventualverbindlichkeiten bereitstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-G-Antrag auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Muttonen, Plassnik, van der Bellen

 

betreffend Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 18.01.2011 im Zuge der Diskussion zu TOP 3.

 

 

 

Schutz und Förderung der Menschenrechte gehören zu den wesentlichsten Zielsetzungen der Europäischen Union.

 

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben diese Zielsetzungen im Vertrag von Lissabon bekräftigt und ihr den klaren primärrechtlichen Auftrag zum Beitritt zur EMRK erteilt. Die notwendige Rechtsgrundlage für den Beitritt bildet seither Art 6 Abs 2 EUV, der gleichzeitig der im Gutachten 2/94 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht des EuGH Rechnung trägt.

 

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union einerseits und den Vertragsparteien der EMRK andererseits über die konkrete Ausgestaltung des Beitritts sind derzeit im Gange. Da die Europäische Union die erste supranationale Organisation ist, die der EMRK beitreten möchte, sind in diesem Zusammenhang viele grundlegende Fragen zu klären. Jedenfalls muss aber klar sein, dass bei der Klärung dieser Fragen die Verbesserung der rechtlichen Position der jeweiligen Rechtschutzsuchenden Priorität haben muss. Denn nur so kann der Zweck des Beitritts der EU zur EMRK voll verwirklicht werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 3B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird ausdrücklich begrüßt. Die Situation der Rechtschutzsuchenden soll so weit wie möglich gestärkt werden. Die Bundesregierung wird ersucht, auf einen raschen Abschluss der Beitrittsverhandlungen in diesem Sinne hinzuwirken.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

Folgender S-V-G-Antrag auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Krainer, Schüssel, van der Bellen

 

betreffend Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 18.01.2011 zu TOP 4.

 

 

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Stellungnahme 2/S XXIV. GP festgehalten, dass durch die geplante Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts die Rechte des Nationalrats zur Entscheidung über den Bundeshaushalt und die Kontrolle des Budgetvollzugs nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Überarbeitung der betreffenden Legislativvorschläge der Europäischen Kommission im Sinne der Ergebnisse der Task Force zur wirtschaftspolitischen Steuerung ist derzeit im Gange. Die Annahme der Legislativvorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat soll bis zur Mitte des heurigen Jahres erfolgen. Auf Grund der eingangs erwähnten Stellungnahme und der Bedeutung der geplanten Änderungen scheint eine kontinuierliche Information des Nationalrates geboten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Der zuständige Bundesminister wird ersucht, den Nationalrat bzw. die für EU-Angelegenheiten  zuständigen Ausschüsse rechtzeitig vor der Annahme der Legislativvorschläge zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts erneut zu befassen.“

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Mag. Stefan

 

betreffend Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 18.01.2011 zu TOP 3.

 

 

 

Der durch Art. 6 EUV rechtlich grundgelegte und derzeit in Verhandlung begriffene Beitritt der Europäischen Union zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) führt zu einer tieferen Bundesstaatlichkeit der Europäischen Union und erscheint nicht zielführend, allzumal Menschenrechte ohnehin mehr als ausreichend in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in europäischem Primärrecht festgeschrieben sind. Auch das Argument der dadurch möglichen Beschwerdeführung gegen die Europäischen Union bei EMRK-Widrigkeiten beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erscheint nicht ausreichend, zumal die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ohnehin ihren Bürgern Beschwerdemöglichkeiten dank der EMRK auch indirekt gegen europäisches Recht, sofern dieses in nationalem Recht umgesetzt ist, gewähren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 3B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist abzulehnen, die Bundesregierung wird daher ersucht, einen Abschluss der Beitrittsverhandlungen in diesem Sinne zu verhindern.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Mag. Stadler

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 18. Jänner 2011

zu Tagesordnungspunkt 4

 

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte  (37561/EU XXIV.GP)

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union appelliert an das jeweils zuständige Mitglied der österreichischen Bundesregierung, bei den entsprechenden Ratsformationen auf EU-Ebene die gegenständliche Verordnung abzulehnen.

 

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mit dieser Verordnung zum einen Souveränitätsverluste Österreichs insofern verbunden wären, als es allein der Europäischen Kommission obliegen soll, entsprechende makroökonomische und makrofinanzielle Indikatoren sowie Schwellenwerte festzulegen, anhand welcher ein allfälliges makroökonomisches Ungleichgewicht in Mitgliedstaaten festgestellt wird.

Zum anderen stellt die im Verordnungsentwurf in Artikel 9 (3) normierte Möglichkeit der Europäischen Kommission, in den Mitgliedstaaten die Überwachung der Durchführung von Korrekturmaßnahmenplänen vorzunehmen, eine inakzeptable Kompetenzausweitung der Befugnisse der Europäischen Kommission zulasten der einzelstaatlichen Souveränität dar. 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

Wien, 18. Jänner 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Mag. Stadler

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 18. Jänner 2011

zu Tagesordnungspunkt  6

 

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum (37559/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union appelliert an das jeweils zuständige Mitglied der österreichischen Bundesregierung, sich bei den entsprechenden Ratsformationen auf EU-Ebene mit Nachdruck gegen finanzielle Sanktionen im Bereich der makroökonomischen Überwachung auszusprechen.

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

Wien, 18. Jänner 2011