Parlament Österreich

 

 

 

V-17 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 15. Februar 2011

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 15. Februar 2011

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    Wahl einer Obmannstellvertreterin/eines Obmannstellvertreters

 

2.    Wahl einer dritten Schriftführerin/eines dritten Schriftführers

 

3.    KOM (10) 608 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

 

Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte

Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben

(39433/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (10) 642 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank

 

Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Die Zukunft der Kohäsionspolitik

(40436/EU XXIV.GP)

 

und

 

SEK (10) 1348 endg.

Commission Staff Working Document

Accompanying the Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee, the Committee of the Regions and the European Investment Bank

 

Conclusions of the fifth report on economic, social and territorial cohesion: the future of cohesion policy

(40437/EU XXIV.GP)

 

 

 

Die Wiederbelebung und Stärkung des Binnenmarkts sowie die Zukunft der Kohäsionspolitik waren die zentralen Themen des EU-Unterausschusses des Nationalrats vom 15. Februar 2011.

 

In der Diskussion äußerten sich die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen zustimmend zu den Plänen der Kommission in Bezug auf den Binnenmarkt. Kritische Bemerkungen kamen vom BZÖ, die Freiheitlichen lehnten die Vorhaben ab und brachten einen Antrag auf Ausschussfeststellung ein, der jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fand. Einig waren sich die Abgeordneten darin, dass die derzeitigen Regeln im Rahmen der Kohäsionspolitik viel zu kompliziert sind und sprachen sich für Vereinfachungen aus. Die Kohäsionspolitik biete enorme Möglichkeiten für eine Offensivstrategie durch Investitionen, die besonders jetzt notwendig seien, so der überwiegende Tenor.

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung wurde Abgeordneter Johannes Hübner (F) einstimmig zum Obmannstellvertreter gewählt.

 

Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl auf Abgeordnetem Harald Stefan (F) als dritter Schriftführer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stärkung des Binnenmarkts

 

 

Wie Staatssekretär Andreas Schieder betonte, hat sich der Binnenmarkt in seinem zwanzigjährigen Bestehen als ein Wachstumsmotor erwiesen, der dadurch auch Arbeitsplätze gesichert hat. In vielen Bereichen ist er aber noch nicht entwickelt, wodurch enormes Wachstumspotential verlorengehe. Ziel sei es nun, vorhandene Barrieren abzubauen, den Binnenmarkt wieder ins Zentrum der europäischen Politikgestaltung zu rücken und zugleich zu erreichen, dass dieser von den EuropäerInnen bewusst als fester Bestandteil der europäischen Integration wahrgenommen wird. Dazu hat die Kommission unter dem Titel "Zu einer Binnenmarktakte" eine Mitteilung verfasst, die im Ausschuss zur Diskussion stand. Darin sind 50 Vorschläge aufgelistet, die bis spätestens 2012 umgesetzt werden sollen.

 

Die Liste der angedachten Maßnahmen macht den Querschnittcharakter der Materie deutlich und betrifft Patentrechte und wirtschaftliche Fragen ebenso wie das Vergabewesen, Dienstleistungen, Mehrwertsteuer, Verkehr, Energie, Konsumentenschutz bis hin zur Achtung der sozialen Grundrechte. Die Mitteilung gliedert sich in drei Kapitel: "Ein starkes, nachhaltiges und faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen"; "Vertrauen wiedergewinnen und die europäischen BürgerInnen in den Mittelpunkt des Binnenmarkts stellen"; "Dialog, Partnerschaft, Evaluation: Die Instrumente einer 'good governance' im Binnenmarkt". Damit bringt die Kommission den Anspruch einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft zum Ausdruck.

 

 

 

Staatssekretär Andreas Schieder bewertete die Pläne der Kommission weitgehend positiv. Vor allem befürwortete er die angedachte Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer als ersten wichtigen Schritt gegen Steuerdumping. Von den vorgesehenen Maßnahmen sollen laut Schieder nicht nur die KonsumentInnen durch ein breiteres Angebot und geringere Preise profitieren, sondern auch die Unternehmen durch bessere Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie. Den ArbeitnehmerInnen bringe ein gut ausgebauter Binnenmarkt erweiterte Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausbildungschancen, SchülerInnen und Studierende könnten ihr Wissen grenzüberschreitend festigen und erweitern. Schieder wies in diesem Zusammenhang auch auf die Tatsache hin, dass die EU-Gesetze nunmehr auf ihre sozialen Auswirkungen hin überprüft werden müssen, und bekräftigte, dass das europäische soziale Sicherheitssystem keinen Wettbewerbsnachteil sondern einen Wettbewerbsvorteil darstellt. 

 

Konträr fiel die Stellungnahme von Abgeordnetem Johannes Hübner (F) aus. Ihm zufolge geht es bei den Vorschlägen der Kommission in erster Linie um mehr Bürokratie und mehr Überwachung durch die Schaffung einer neuen Koordinierungsbehörde. Viele geplante Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarkts würden eine grundlegende weitere Einschränkung österreichischer Souveränität darstellen und wären daher nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar. Wenn sich der Binnenmarkt so positiv auswirke, dann müsste heute Griechenland besser dastehen, argumentierte Hübner. Abgeordneter Stefan Markowitz (B) thematisierte die Dienstleistungsrichtlinie und kritisierte, dass österreichische Unternehmen noch immer erschwerten Zugang zu den anderen Märkten haben.

 

Dem gegenüber meinte Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V), dass die Vorschläge der EU zur Stärkung des Binnenmarkts keineswegs mit Zentralismus zu tun hätten, sondern der Eröffnung von zusätzlichen Möglichkeiten dienten, die zum eigenen Vorteil ausgenützt werden können. Selbstverständlich hänge die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes mit dessen innerer Struktur zusammen, aber Österreich habe vom Binnenmarkt klar profitiert. So habe die Exportquote vor der EU-Mitgliedschaft 25% betragen, heute liege sie bei über 60%. Bei landwirtschaftlichen Produkten sei man früher Netto-Importeur gewesen, heute zähle man zu den Netto-Exporteuren. Man brauche aber Spielregeln, um allen die gleichen Chancen zu geben. Es gelte nun, den Binnenmarkt insgesamt zu verbessern, betonte Schüssel, denn dieser fehle beispielsweise völlig im Bereich der Patente, der Energie, bei der öffentlichen Auftragsvergabe und beim digitalen Markt.

 

Der ehemalige Bundeskanzler drängte vehement darauf, in Zeiten hoher Verschuldung Offensivmaßnahmen zu setzten, und dazu brauche man das Binnenmarktkonzept, mahnte er eindringlich. Sparen allein bringe nichts, man müsse der Wirtschaft die entsprechenden Impulse geben.

 

Auch Abgeordneter Christoph Matznetter (S) sah in den geplanten Maßnahmen keinerlei Einschränkung der nationalen Souveränität. Vielmehr sei es notwendig, dort Standards zu setzen, wo sie fehlten, etwa bei der Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen.

 

Sowohl Matznetter als auch seine Klubkollegin Abgeordnete Christine Muttonen (S) unterstrichen - wie schon zuvor der Staatssekretär - die Notwendigkeit sozialer und ökologischer Standards. Die Tatsache, dass Europa auf den Weltmärkten konkurrenzfähig ist, mache deutlich, dass ein hohes soziales und ökologisches Niveau eine Stärke darstelle, die durch Mindeststandards und gleiche Spielregeln weiterentwickelt werden müssen, sagte Matznetter. Abgeordnete Muttonen ergänzte, der Binnenmarkt dürfe nicht als Instrument des freien Markts und des Finanzmarkts missverstanden werden, notwendig sei vielmehr, einen starken sozialen Pfeiler neben dem marktwirtschaftlichen zu errichten. Binnenmarktpolitik brauche einen gesellschaftlichen Rückhalt durch die Sozialpartnerschaft, zeigten sich beide überzeugt. 

 

Diese Sorge um den Erhalt des Sozialmodells im Binnenmarkt konnte Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) nicht ganz nachvollziehen, denn der Binnenmarkt habe das Sozialmodell integriert und Europa stelle mit der Marktwirtschaft und seinen sozialen Standards ein untrennbares Erfolgsmodell dar. Das Wachstumspotenzial, das der Binnenmarkt mit sich bringt, werde letztendlich auch die sozialen Errungenschaften absichern, bemerkte er. 

 

Für die Grünen enthält die Mitteilung der Kommission zum Binnenmarkt ebenfalls interessante Vorschläge. Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) nannte in diesem Zusammenhang vor allem die geplante Kennzeichnung von Produkten nach dem CO2-Gehalt, die Forcierung der Energieeffizienz sowie Schritte zur steuerlichen Harmonisierung. Sie unterstützte auch die Pläne zur Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe sowie das Ziel, die Kapital- und Finanzmärkte stärker in den Dienst der Realwirtschaft zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zukunft der Kohäsionspolitik

 

 

Die Kohäsionspolitik war und ist ein wesentliches Instrument, regionale Unterschiede innerhalb der EU zu verringern oder auszugleichen, um so eine harmonische Entwicklung der Union und ihrer Regionen zu fördern. Die Wirtschafts- und Finanzkrise stellt laut Mitteilung der Kommission, die den Ausschussmitgliedern als Diskussionsgrundlage diente, die Politik nun jedoch vor neue Herausforderungen. Vor allem müssten sich die kohäsionspolitischen Investitionen künftig eng an den Zielen der Strategie "Europa 2020" orientieren. Die Rolle lokaler Entwicklungskonzepte sollte gestärkt werden, um so besser auf regionale Bedürfnisse eingehen zu können.

 

Deshalb sollen gemäß der Pläne der Kommission die EU-Mittel und nationalen Ressourcen auf einige wenige Prioritäten konzentriert werden, um so spürbare Wirkung und einen europäischen Mehrwert zu erreichen. Ferner werden strengere Auflagen sowie Anreize vorgeschlagen, um eine wirksame Nutzung der kohäsionspolitischen Mittel zu gewährleisten und Ergebnisse stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Die nationale Kofinanzierung sollte überprüft und möglicherweise differenziert werden, um den Entwicklungsstand, den EU-Mehrwert und die Arten von Maßnahmen und Begünstigten besser widerzuspiegeln. Um die Programmgestaltung zu verbessern, schlägt die Kommission eine ex-ante Festlegung klarer und messbarer Ziele und Ergebnisindikatoren vor. Weiters soll auf Grundlage der jährlichen Zuverlässigkeitserklärung ein regelmäßiges Rechnungsabschlussverfahren für die Kohäsionspolitik eingeführt werden.

 

 

 

Auch hier befand Staatssekretär Andreas Schieder, dass die Maßnahmen in die richtige Richtung gehen und betonte gleichzeitig sein Vertrauen in die Arbeit des zuständigen EU-Kommissars, des Österreichers Johannes Hahn. Schieder sprach sich angesichts der äußerst komplizierten Förderungsstrukturen dafür aus, die Starre der Kofinanzierung zu überdenken. Wichtig ist es nach seiner Ansicht, klare ex-ante Ziele zu definieren, da dadurch die Bewertung der Programme einfacher werde.

 

Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) trat ebenfalls für eine Vereinfachung der Verfahren ein. Selbstverständlich müsse man Missbrauch bekämpfen, aber eine überbordende Kontrolle sei eher hinderlich, meinte er. Schüssel machte mit allem Nachdruck auf das Investitionsvolumen von 344 Mrd. € aufmerksam, das jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft werde. So seien in der jetzigen Finanzperiode 90% der Mittel noch nicht ausbezahlt. Für Österreich als wichtigen Investor in den neuen Mitgliedsländern entgingen dadurch große Möglichkeiten nachhaltiger Investitionen. Der Grund für diese Situation liege in erster Linie darin, dass die Regionalförderkonzepte auf Kofinanzierung aufgebaut sind und die Staaten derzeit wegen der angespannten nationalen Haushalte sich eine derartige Kofinanzierung nicht leisten können. Schüssel trat daher dafür ein, die Spielregeln der Kofinanzierung zu überdenken.

 

Abgeordnete Ursula Plassnik (V) thematisierte in diesem Zusammenhang kritisch die sich mittlerweile etablierte "Projektindustrie" und meinte, man müsse sich auch mit dem Thema Korruption stärker auseinandersetzen. Sie würde durchaus eine eigene Ratsformation zum Thema Kohäsionspolitik befürworten.

 

Der Analyse Schüssels schloss sich auch Abgeordneter Christoph Matznetter (S) an. Mit der derzeitigen Politik bringe man oft gesunde Züge zum stehen, formulierte er pointiert. Ebenso forderte Abgeordneter Stefan Markowitz (B), die Förderrichtlinien zu überarbeiten.

 

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) unterstützte die Pläne der Kommission seitens der Grünen Fraktion. Sie forderte jedoch, nicht nur das BIP als Indikator für die Förderpolitik heranzuziehen, sondern diesen durch soziale und ökologische Indikatoren zu ergänzen.

 

Auch Abgeordneter Johannes Hübner (F) hielt die Förderungsbedingungen für zu kompliziert, er war jedoch dagegen, auch Nettozahler über komplizierte Modelle zu fördern. Dieser Unfug solle nun noch verstärkt werden, kritisierte er und vertrat die Auffassung, dass die Förderungen für schwache Staaten möglich sein sollen, allen Regionen den Zugang zu den Förderungen zu öffnen, hielt er jedoch für falsch. Ihm zufolge sollte man eher die Nettobeiträge reduzieren, anstatt eine weitere übernationale Subventionsebene einzuziehen.

 

Dieser Auffassung konnte sich Abgeordneter Christoph Matznetter (S) nicht anschließen. Für die Entwicklung des Kontinents sei wichtig, dass alle Zugang zu den Förderungen haben, sagte er, denn davon profitierten wieder alle. Damit würde auch der europäische Mehrwert sichtbar gemacht werden, fügte Staatssekretär Andreas Schieder hinzu. Schieder trat weiters dafür ein, den Fokus in Zukunft stärker auf die spezifischen urbanen Probleme der Städte zu legen. Die Kooperation über die Grenzen halte er für besonders wichtig. Auch Abgeordnete Christine Muttonen (S) betrachtete die Kohäsion als ein deutliches Zeichen der Solidarität und als ein wesentliches Instrument, um die gesamte Union wirtschaftlich, sozial und ökologisch voranzubringen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 15. Februar 2011

zu Tagesordnungspunkt 2

 

KOM (10) 608 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte

Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben

(39433/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union fordert das jeweils zuständige Mitglied der österreichischen Bundesregierung auf, bei den entsprechenden Ratsformationen auf EU-Ebene der gegenständlichen Mitteilung der Kommission ablehnend gegenüber zu stehen.

 

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass viele der in der Mitteilung geforderten Maßnahmen – wie beispielsweise die Vorschläge Nr. 17 „Öffentliches Vergabewesen“, Nr. 29 „Achtung der sozialen Grundrechte“, Nr. 32. „Industrielle Restrukturierung“ oder Nr. 48 „Konsultationen und Dialog mit der Zivilgesellschaft“ eine grundlegende weitere Einschränkung österreichischer Souveränität darstellen würden und nur schwer mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar wären.

 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

Wien, 15. Februar 2011