Parlament Österreich

 

 

 

V-18 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 15. März 2011

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 15. März 2011

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (10) 639 endg./2

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Energie 2020

Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie

(43014/EU XXIV.GP)

und

SEK (10) 1346 endg.

Commission Staff Working Document

State of play in the EU energy policy

Accompanying document to the Communication from the Commission to the Council, the European Parliament, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions

Energy 2020

A strategy for competitive, sustainable and secure energy

(40078/EU XXIV.GP)

 

 

2.    KOM (10) 677 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz

(41076/EU XXIV.GP)

und

SEK (10) 1396 endg.

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen

Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz

(42121/EU XXIV.GP)

und

 

 

SEK (10) 1398 endg.

Commission Staff Working Paper                             

on refining and the supply of petroleum products in the EU

Accompanying document to the Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions

Energy infrastructure priorities for 2020 and beyond - A Blueprint for an integrated European energy network

(40920/EU XXIV.GP)

 

 

3.    KOM (11) 31 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Erneuerbare Energien: Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020

(45105/EU XXIV.GP)

 

 

4.    KOM (10) 726 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts

(42601/EU XXIV.GP)

und

SEK (10) 1511 endg.

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Begleitdokument zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts

(42600/EU XXIV.GP)

und

SEK (10) 1510 endg.

Commission Staff Working Document

Impact Assessment

Accompanying document to the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on energy market integrity and transparency

(42602/EU XXIV.GP)

 

 

5.    KOM (10) 608 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte

Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben

(39433/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energiestrategie 2020

 

 

Vor dem Hintergrund der Katastrophe in Japan konnte das Thema des EU-Unterausschusses vom 15. März 2020, nämlich die Zukunft der Energieversorgung in der EU, aktueller nicht sein. Dementsprechend stand auch die Notwendigkeit eines Umdenkens in der europäischen Energiepolitik im Mittelpunkt der Wortmeldungen von Bundesminister Reinhold Mitterlehner und den Abgeordneten aller Fraktionen.

 

Unter dem Eindruck der Ereignisse in Japan müsse man die verschiedenen Zielsetzungen der europäischen Energiepolitik evaluieren und einer Neubewertung unterziehen, unterstrich Bundesminister Reinhold Mitterlehner. Die Anti-Atom-Strategie Österreichs habe sich im Prinzip als richtig erwiesen, sagte er, räumte aber zugleich ein, dass es im Hinblick auf die Versorgungssicherheit nicht zu einer sofortigen Abschaltung der Atomkraftwerke in Europa kommen werde. Die Diskussion sei jedoch im Gange und in Deutschland seien die alten Atommeiler bereits abgeschaltet worden. In dieser Situation sei es besonders wichtig, dass man Mitgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von EURATOM habe, mit dem Ziel, keine Kernenergieprojekte mehr zu fördern, sofern sie nicht der Sicherheit dienen. Dies wurde auch von seinem Vorgänger und nunmehrigen Abgeordneten Martin Bartenstein (V) bekräftigt.

 

Die aktuellen Ereignisse würden auch Auswirkungen auf die Versorgungsentwicklung haben, erläuterte der Wirtschaftsminister und meinte, fossile Energieträger würden nun vermehrt nachgefragt, was auch die Preise beeinflussen werde. Österreich liege jedenfalls mit seiner Schwerpunktsetzung - Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien - richtig. Die ehemalige Außenministerin, Abgeordnete Ursula Plassnik (V), wies in diesem Zusammenhang auf die besorgniserregenden Entwicklungen in Nordafrika und im Nahen Osten als wesentlicher Faktor zukünftiger Energieversorgung hin.

 

In der strikten Anti-Atom-Politik waren sich dann auch die Ausschussmitglieder in der Diskussion einig, wenngleich auch mit unterschiedlicher Nuancierung. Während die Abgeordneten der Regierungsparteien die bisherige klare Linie der Regierung auch in den EU-Gremien hervorhoben, bemängelte die Opposition eine aus ihrer Sicht zu weiche Haltung der heimischen VertreterInnen in den einzelnen EU-Institutionen. Die Unterschiede traten auch in den jeweils eingebrachten Anträgen zutage.

 

 

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde schließlich ein Antrag auf Mitteilung der Abgeordneten Muttonen (S), Plassnik (V), Bartenstein (V) und Katzian (S) angenommen. Darin weisen sie darauf hin, dass Kernspaltung keine nachhaltige Form der Energiegewinnung ist. Die Kommission wird aufgefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um einen europa- und weltweiten Verzicht auf die Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung zu fördern. Die AntragstellerInnen verlangen weiters einen "Stresstest" aller europäischen Kernkraftwerke nach einheitlichen Standards und wollen das EURATOM-Forschungsprogramm 2014-2018 ausschließlich auf die Forschung zu nuklearer Sicherheit, auf Risikoforschung und Strahlenschutz ausrichten. Die Mittel des derzeitigen EURATOM-Forschungsprogramms sollen in diesem Sinne verwendet werden, das europäische Frühwarnsystem ECURIE sei weiter auszubauen und die europaweite Koordination im Bereich der im nuklearen Ernstfall zu treffenden Maßnahmen generell zu verstärken. Schließlich ist nach Meinung der AntragstellerInnen europaweit verstärkt auf Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energie zu setzen.

 

Diese Formulierungen waren der Opposition zu wenig konkret. So verlangen die Grünen in ihrem Antrag auf Stellungnahme die sofortige Stilllegung aller Risikoreaktoren in Europa und den Baustopp für alle in Europa in Bau befindlichen AKW. Weiters soll nach Ansicht der Grünen die EU-Kommission einen europäischen Ausstiegsplan entwickeln und die Richtlinie für nukleare Sicherheit mit dem Ziel höchstmöglicher verbindlicher Standards überarbeiten. Von Bundesministerin Beatrix Karl wird erwartet, dass sie dem EURATOM-Forschungsrahmenprogramm keine Zustimmung gibt. Weitere Punkte des grünen Antrags betreffen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa, die Abschaffung der Privilegien der Atomindustrie durch die Beendigung des EURATOM-Vertrags und die Gründung einer europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

 

Der Antrag wurde von allen drei Oppositionsparteien unterstützt, nicht aber von ÖVP und SPÖ und blieb somit in der Minderheit.

 

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) begründete seine Haltung damit, dass der Antrag unrealistisch sei, was ihm wiederum den Vorwurf der Abgeordneten Johannes Hübner (F) und Ewald Stadler (B) einbrachte, die Regierung sei zu zögerlich und habe Angst, mit ihrer Meinung allein da zu stehen. Stadler untermauerte seine Meinung durch Zitate vorliegender Ratsbeschlüsse, die auf eine Unterstützung der Kernkraft hinauslaufen und von der jeweiligen österreichischen Regierung mitgetragen wurden. Auch die vorliegenden Papiere zur Energiestrategie enthielten direkte und indirekte Bekenntnisse zur Kernkraft, kritisierte er.

 

Daher drängen die BZÖ-Abgeordneten in ihrem Antrag auf Ausschussfeststellung darauf, diesen Textpassagen in den Vorschlägen der Kommission keine Zustimmung zu erteilen. Der Antrag wurde ebenfalls von SPÖ und ÖVP und damit mehrheitlich abgelehnt. Das BZÖ spricht sich darin auch für die umgehende Entwicklung eines verbindlichen Stufenplans zum europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie aus, mit dem Ziel, innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren die EU kernkraftfrei zu machen. Darüber hinaus muss laut Antrag ein europäischer Notfallplan geschaffen und ein verbindlicher Masterplan für erneuerbare Energie auf europäischer Ebene entwickelt werden.

 

 

Bundesminister Reinhold Mitterlehner wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, die Regierung sei in den EU-Gremien in punkto Anti-Atom-Politik zu verhalten aufgetreten. Österreich habe immer klar seine Positionen eingebracht, sagte er, man müsse aber zur Kenntnis nehmen, dass unter dem Gesichtspunkt der CO2-Reduktion in den letzten Jahren die Kernenergie eine Renaissance erfahren hat. Es sei auch europäische Rechtslage, dass jedes Land über seinen Energiemix selbst entscheiden könne.

 

Die Kommission habe aber in den letzten Jahren vermehrt auf die Förderung erneuerbarer Energiequellen gedrängt und angesichts der Katastrophe in Japan werde die bisherige Strategie einer gründlichen Überprüfung zuzuführen sein, betonte der Minister mehrmals. Österreich werde mit aller Kraft versuchen, den Meinungsbildungsprozess zu beeinflussen, die vertragliche Konstruktion in Europa werde man aber nicht ändern können.

 

 

Grundlage für die Diskussion boten drei Mitteilungen der Kommission. Diese betreffen zum einen "Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie (Energy 2020)", zum anderen "Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz" und schließlich "Erneuerbare Energien: Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020".

 

Der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie (TTE) hat sich am 28. Februar 2011 mit der Energiestrategie und den Energieinfrastrukturprojekten befasst und sich in seinen Schlussfolgerungen für  die umgehende und vollständige Umsetzung des 3. Energiebinnenmarktpakets, für eine verbesserte Zusammenarbeit der Energieregulatoren und der Regionen sowie für eine besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse der KonsumentInnen ausgesprochen. Ferner soll die europäische Energieeffizienz gesteigert werden. Der Rat spricht sich auch für die Schaffung der notwendigen Infrastrukturen aus, die die künftige Zunahme erneuerbarer Energien verkraften können.

 

Weitere Ziele betreffen laut Vorlage der Kommission Forschung und Innovation für Energietechnologien mit niedrigem CO2-Ausstoß, die Betonung der wichtigen Rolle von "heimisch" geförderten Energiequellen, insbes. von nachhaltiger Energie, aber auch von fossilen Brennstoffen (sowohl von konventionellen als auch unkonventionellen fossilen Brennstoffen wie Ölschiefer und Schiefergas) sowie die Sicherstellung einer einheitlichen, glaubwürdigen und transparenten europäischen Energieaußenpolitik gegenüber ihren wichtigsten Partnerstaaten.

 

Laut Schlussfolgerungen des Rats TTE sollen aber auch langfristige Perspektiven bis 2050 entwickelt werden

 

Was die erneuerbaren Energien betrifft, so drängt die Kommission in ihrer diesbezüglichen Mitteilung die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Aktionspläne umzusetzen. Die EU hat sich ja konkret dazu verpflichtet, bis 2020 einen Anteil an erneuerbaren Energien von 20% zu erreichen. Jüngste Daten zeigen nun, dass die meisten Mitgliedstaaten im Jahr 2010 ihre Ziele, die sie sich auf diesem Weg dorthin für den Strom- und Verkehrssektor gesetzt haben, verfehlt haben.

 

Die Mitgliedstaaten werden auch aufgefordert, für eine Verdoppelung der Kapitalinvestitionen in erneuerbare Energien von 35 Mrd. EUR pro Jahr auf 70 Mrd. EUR zu sorgen. Die Kommission weist darauf hin, dass zwar in allen Mitgliedstaaten unterschiedliche Finanzinstrumente für den Ausbau erneuerbarer Energien verwendet werden, ihre Abwicklung und Verwaltung jedoch noch weiter verbessert werden muss. Die Investoren benötigen nach Auffassung der Kommission mehr Kohärenz, Klarheit und Sicherheit.

 

Darüber hinaus lag den Ausschussmitgliedern ein Vorschlag für eine EU-Verordnung über die "Integrität und Transparenz des Energiemarkts" vor.

 

Der Kommissionsvorschlag umfasst drei Komponenten: Marktmissbrauchsvorschriften für den Energiegroßhandel, insbesondere soll ein Insiderhandels- und Marktmanipulationsverbot entwickelt werden; weiters wird ein Transaktionsreporting für den Energiegroßhandel eingeführt. Zuständig dafür wird ACER ("Agency for the Cooperation of Energy Regulators" - die neu gegründete EU-Energieregulierungsagentur) sein, in Zusammenarbeit mit nationalen Energieregulierungsbehörden. Die Durchsetzung des Marktmissbrauchsverbots soll auf nationaler Ebene erfolgen.

 

 

Bundesminister Reinhold Mitterlehner wies darauf hin, dass die Europäische Union durch den Vertrag von Lissabon zusätzliche Kompetenzen im Energiebereich erhalten hat. Neben Umweltschutz und Liberalisierung der Energiemärkte sei die EU nunmehr auch für das Gebiet Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung zuständig.

 

Der Minister unterstützte die Bemühungen der Kommission um mehr Energieeffizienz und um die Schaffung eines Energiebinnenmarkts und hielt eine flexible und ausreichende Infrastruktur für notwendig. In diesem Zusammenhang habe sich auch der zuständige Kommissar für den Bau der 380 KV-Leitung in Österreich ausgesprochen, sagte Mitterlehner, und im Lichte der aktuellen Lage würden auch die Möglichkeiten der Pumpspeicherkraftwerke wie Kaprun an Bedeutung gewinnen. Im Gasbereich müsse man die Versorgungssicherheit verbessern, erläuterte Mitterlehner, und die Diversifizierung vorantreiben. Er plädierte für die Realisierung von Nabucco sowie von South Stream als Ergänzung zu Nabucco.

 

Erneuerbare Energien seien ein wichtiger Teilaspekt der Gesamtstrategie, merkte der Minister an und bekräftigte den Willen der Regierung, den nationalen Aktionsplan umzusetzen. Österreich setze auf den Ausbau von Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie und Biomasse, erläuterte er und kündigte die baldige Vorlage einer Novelle zum Ökostromgesetz an. Die Vorschläge der Kommission gehen nach Auffassung des Ministers in die richtige Richtung.

 

 

Die Zielsetzung Nachhaltigkeit und Sicherheit wurden auch von Abgeordneter Christine Muttonen (S) unterstützt. Europa müsse jedoch aus der Katastrophe von Japan Konsequenzen ziehen und die Weichen auf Ausstieg aus der Atomenergie stellen. Kernenergie sei keine nachhaltige Basis für eine verantwortungsvolle Energiepolitik, sagte sie, Atomkraft sei niemals völlig sicher. Die EURATOM-Forschungsprogramme seien daher allein auf die Sicherheit auszurichten, für notwendig erachtete Muttonen auch eine europaweite Koordination.

 

Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) begrüßte die Ausführungen von Bundesminister Mitterlehner und unterstrich die Notwendigkeit, dass Österreich vermehrt Einfluss auf die zukünftige Energiepolitik in Europa nimmt. Er drängte auch darauf, eine einheitliche Energiestrategie in Österreich zu entwickeln, denn derzeit seien zwei Ministerien dafür zuständig.

 

Katzian thematisierte in seiner Wortmeldung jedoch auch den sozialen Aspekt der Energieversorgung, denn es gelte sicherzustellen, dass die Nutzung von Energie nicht von der sozialen Stellung abhängig ist. Die Energieversorgung muss laut Katzian im Bereich der Daseinsvorsorge bleiben, weshalb er jede weitere Privatisierung in diesem Bereich ablehnte. Er plädierte auch für ein bundeseinheitliches Energieeffizienzgesetz.

 

Die Abgeordneten Ursula Plassnik und Martin Bartenstein (beide V) verteidigten die bisherige Anti-Atom-Politik der Regierung gegenüber den Vorwürfen der Opposition. Mit den Widerständen gegen grenznahe Kernkraftwerke habe man sich bei den Nachbarn keine Freunde gemacht, bemerkte Abgeordnete Plassnik, und im Zuge der Erweiterung habe Österreich auch durchgesetzt, dass besonders gefährliche AKW der Beitrittswerber geschlossen werden müssen. Plassnik zeigte durchaus Sympathien für die Forderung der Grünen nach einer europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien, meinte aber, dass man sich nun in der internationalen Agentur für erneuerbare Energien, bei der die EU-Vertragspartner ist, engagieren sollte.

 

Der ehemalige Wirtschaftsminister, Abgeordneter Martin Bartenstein (V), machte darauf aufmerksam, dass man vor dem Hintergrund der nuklearen Katastrophe in Japan die Rolle der fossilen Energieträger neu bewerten müsse. Der schrittweise Verzicht auf die Kernkraft habe Auswirkungen auf die Energiepolitik Europas. Die Strategie 2020 halte er nicht für besonders spektakulär, sie sei aber sinnvoll und in weiten Bereichen richtig, sagte Bartenstein. Die Ablehnung des grünen Antrags begründete er mit dem Hinweis auf unrealistische Forderungen, die zur Isolation Österreichs in Europa führen könnten.

 

Dem Argument, die Forderungen der Grünen seien unrealistisch, konnte Abgeordneter Johannes Hübner (F) durchaus etwas abgewinnen. Es gehe aber um die Formulierung der österreichischen Position und nicht um eine mehrheitsfähige Position, betonte er, weshalb die FPÖ den Antrag unterstützen werde.

 

In Europa werde weiter auf Atomkraft gesetzt, befürchtete Abgeordnete Christiane Brunner (G), das zeige sich auch in den vorliegenden Dokumenten der Kommission, wo eine eindeutige Vorliebe für die Atomkraft herauszulesen sei. Ihren Antrag verteidigte sie mit dem Hinweis, dass man jetzt handeln müsse, dass man klare Konsequenzen ziehen und dementsprechend klare Positionen beziehen müsse. Der Antrag der Regierungsparteien sei in diesem Sinne zu schwach formuliert.

 

Dem schloss sich auch ihr Klubkollege Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) an. Nun sei das österreichische Parlament gefordert, mittels einer klaren, bindenden Stellungnahme die Position der österreichischen Bundesregierung auf EU-Ebene zu stärken. Die Ereignisse in Japan seien eine Katastrophe mit globaler Dimension, die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum hätten und Veränderungen auf den Energiemärkten nach sich zögen. Der Abgeordnete sah auch große wirtschaftliche Chancen für die modernen österreichischen Technologien und forderte mehrmals eine offensive österreichische Positionierung ein.

 

Auch Abgeordnetem Ewald Stadler (B) zufolge darf Österreich keine Kompromisse mehr schließen. Österreich solle seine Vorreiterrolle nützen und nicht wie bisher in den europäischen Institutionen Haltungslosigkeit zeigen, hielt er kritisch fest. Die vorliegenden Dokumente der Kommission, die der Atomenergie noch immer Vorschub leisteten, müssten seitens Österreichs in den Ratsformationen abgelehnt werden, forderte Stadler dezidiert. Nicht nur Tschernobyl und Fukushima, sondern auch sämtliche Störfälle in anderen AKW hätten gezeigt, dass die Kernspaltungstechnologie nicht beherrschbar ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Binnenmarkt

 

Im EU-Unterausschuss stand auch das Thema "Vollendung des Binnenmarkts" zur Diskussion. Grundlage dafür bildete die Mitteilung der EU-Kommission "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte. Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft". Darin sind 50 Vorschläge aufgelistet, die bis spätestens 2012 umgesetzt werden sollen. Nachdem die Vorlage am 15. Februar dieses Jahres mit dem Staatssekretär im Finanzministerium, Andreas Schieder, diskutiert worden war, nahm diesmal Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner aus der Sicht seines Ressorts dazu Stellung.

 

 

Die Liste der angedachten Maßnahmen macht den Querschnittcharakter der Materie deutlich und betrifft Patentrechte und wirtschaftliche Fragen ebenso wie Vergabewesen, Dienstleistungen, Mehrwertsteuer, Verkehr, Energie, Konsumentenschutz bis hin zur Achtung der sozialen Grundrechte. Die Mitteilung gliedert sich in drei Kapitel: "Ein starkes, nachhaltiges und faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen"; "Vertrauen wiedergewinnen und die europäischen BürgerInnen in den Mittelpunkt des Binnenmarkts stellen"; "Dialog, Partnerschaft, Evaluation: Die Instrumente einer 'good governance' im Binnenmarkt". Damit bringt die Kommission den Anspruch einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft zum Ausdruck.

 

Laut Auskunft von Bundesminister Reinhold Mitterlehner wird durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre eine Wachstumsstimulierung von 4 % erwartet. Europa habe im Zuge der Wirtschaftskrise an Boden verloren, weshalb man sich nun angesichts der Wachstumsschwäche entschließen müsse, an den Stärken des Wirtschaftsraums zu arbeiten, erklärte Mitterlehner. Dem soll die Vollendung des Binnenmarkts dienen, wobei zwölf Vorschläge der insgesamt fünfzig priorisiert würden. Trotz unterschiedlicher Positionen im Rat zeigte sich der Minister zuversichtlich, dass man sich bald einigen werde können.

 

 

Von den Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Ursula Plassnik (V) wurde ein Antrag auf Mitteilung vorgelegt, der dann auch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen wurde. Darin wird die Bedeutung des Binnenmarkts für den Wohlstand innerhalb der EU unterstrichen. Man stehe aber nun vor neuen Herausforderungen, heißt es darin, wobei es wesentlich sei, dass alle Beteiligten konkrete Vorteile erkennen können. Dazu zählten die Entfaltung des Wachstums- und Wohlstandspotentials, niedrigere Preise und ein größeres Angebot sowie erleichterte grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit der Rechte von KonsumentInnen. ProduzentInnen und UnternehmerInnen sollen durch bessere Absatzchancen und niedrigere Transaktionskosten profitieren, ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen durch größere Chancen auf den Arbeits- und Exportmärkten, SchülerInnen und Studierende durch grenzüberschreitenden Bildungsaustausch und das Lehr- und Forschungspersonal durch europaweiten Zugang zu wissenschaftlichen und ausbildenden Institutionen.

 

Als prioritär sehen die Antragstellerinnen den Binnenmarkt für Dienstleistungen unter Beachtung der besonderen Erfordernisse der Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, weiters die Achtung der in der EMRK und Grundrechtecharta zum Ausdruck kommenden Grundrechte, sowie die Berücksichtigung der besonderen Situation der KMU. Unterstrichen wird ferner die Förderung der Energieeffizienz und Elektromobilität, die Bedeutung von privaten Investitionen und Risikokapital, eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer, der internationale Handel, der Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen und die nationale Umsetzung von EU-Regelungen.

 

Vorbehalte drücken die unterzeichneten Abgeordneten hinsichtlich zusätzlicher europäischer Regelungen betreffend Investitionstätigkeit nationaler Risikokapitalfonds aus sowie im Hinblick auf Project bonds. Kritisch gesehen wird darüber hinaus der VerbraucherInnenschutz bei Hypothekarkrediten unter Hinweis auf die notwendige Kohärenz mit den Regelungen für VerbraucherInnenkreditverträge, weiters Regelungen, die in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten eingreifen und Vorschläge, die die besondere Situation von KMU nicht ausreichend berücksichtigen. Im Antrag wenden sich die Abgeordneten auch gegen Vorschläge, die in die Grundstrukturen des nationalen Zivilrechts eingreifen.

 

 

Für Abgeordnete Christine Muttonen (S) muss es Ziel sein, ein gerechtes europäisches Sozialmodell als zweites Standbein des Binnenmarkts zu etablieren. Sozial- und marktpolitische Kriterien im Binnenmarkt seien gleichberechtigt zu sehen, urgierte sie. Derzeit habe aber immer noch die Liberalisierung des Handels Priorität, stellte sie mit kritischem Unterton fest. Darauf reagierte Abgeordneter Martin Bartenstein (V) mit der Bemerkung, der Handel schaffe sehr wohl Arbeitsplätze und Wohlstand.

 

Durchaus interessante und richtige Vorschläge konnte auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber seitens der Grünen im Vorschlag der Kommission erkennen. Die durchgehend positive Bewertung des Binnenmarkts sei allerdings zu hinterfragen. Auch der Antrag der Koalition stelle eine gute Diskussionsgrundlage dar, für ihn sind jedoch Aspekte wie die ökologische Dimension oder die Aussagen zur Daseinsvorsorge noch viel zu unklar formuliert. Er anerkannte jedoch die Aufnahme des ökologischen Fußabdrucks.

 

Für Abgeordneten Ewald Stadler (B) versucht die Koalition mittels dieses Antrags den österreichischen Kammerstaat in Europa zu etablieren. Seiner Meinung nach müsse auch der Steuerwettbewerb stärker diskutiert werden. Negativ zu den Kommissionsvorschlägen äußerte sich Abgeordneter Johannes Hübner (F). Vieles bringe nur neue Bürokratie mit sich und über Umwege versuche man in die Steuerhoheit der Staaten einzugreifen, so seine Analyse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Mitteilung wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen:

 

 

 

Antrag auf Mitteilung

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

der Abgeordneten Muttonen, Plassnik, Bartenstein, Katzian

 

betreffend

KOM (10) 639 endg./2 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie (43014/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.03.2011 zu TOP 1.

 

 

 

Angesichts der jüngsten Ereignisse in den japanischen Atomkraftwerken zeigt sich erneut auf dramatische Weise, dass die Nutzung der Atomenergie keine sichere und nachhaltige Energiequelle darstellt. Die einzige zuverlässige Antwort auf diese Gefahren bildet ein vollständiger Verzicht auf die Nutzung von Atomenergie zur Energieerzeugung. Österreich drängt seit langem mit Nachdruck auf europäischer und internationaler Ebene auf einen solchen Verzicht. Solange dieser jedoch nicht verwirklicht ist, gilt es in Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen alle geeigneten Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

 

Sofort nach Bekanntwerden des Erdbebens in Japan und der möglichen nuklearen Bedrohung wurde in Österreich sofort die nukleare Notfallplanung aktiviert, um für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

 

Im Zusammenhang mit der dramatischen Lage in Japan muss auch die Sicherheitslage der europäischen Kernkraftwerke überprüft werden. Österreich setzt sich daher für "Stresstests" (umfassende Sicherheitsüberprüfung) aller europäischer Kernkraftwerke ein. Dieser Vorschlag wurde am 14. März 2011 im Rahmen der Ratstagung der EU-UmweltministerInnen eingebracht.

 

Diese "Stresstests" sollen beispielsweise beinhalten:

·         Klärung im Hinblick auf Erdbebengefährdung;

·         Klärung technischer Sicherheitserfordernisse (z.B. Auslegungsreserven der Anlagen hinsichtlich externer oder interner Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürze Bränden);

·         Situation der Notstromversorgung (auch bei Entfall der Notstromaggregate);

·         Notfallplanung generell (inkl. Informationsabläufe);

·         Vorkehrungen bei mehrfachen Notfällen.

 

Bei Feststellung eines nicht behebbaren, wesentlichen Gefährdungspotentials bei dieser Überprüfung sind die betroffenen Kraftwerke unverzüglich abzuschalten.

 

Auch in der Europäischen Union und weltweit muss es dazu ein Umdenken geben und verstärkt auf Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien gesetzt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

I. Antrag auf Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

"Der Nationalrat verweist darauf, dass Kernspaltung keine nachhaltige Form der Energiegewinnung ist, und fordert die Europäische Kommission im Bewusstsein der in den derzeitigen Verträgen vorgegebenen grundsätzlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Kernenergie angesichts der jüngsten Ereignisse in Japan dringend dazu auf, die ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um

·         einen europa- und weltweiten Verzicht auf die Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung zu fördern;

·         möglichst rasch eine rigorose Sicherheitsüberprüfung ("Stresstest") aller europäischen Kernkraftwerke nach einheitlichen Standards einzuleiten;

·         die im Herbst erwarteten Vorschläge für das Euratom-Forschungsprogramm 2014-2018 ausschließlich auf die Forschung zu nuklearer Sicherheit, auf Risikoforschung und Strahlenschutz auszurichten sowie in den laufenden Verhandlungen des Rates über das Euratom-Forschungsrahmenprogramm 2012-2013 auf dieselbe Festlegung hinzuwirken;

·         die Mittel des derzeitigen Euratom-Forschungsprogramms ebenso in diesem Sinne zu verwenden;

·         das europäische Frühwarnsystem ECURIE weiter auszubauen;

·         die europaweite Koordination im Bereich der im nuklearen Ernstfall zu treffenden Maßnahmen generell zu verstärken,

·         europaweit verstärkt auf Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energie zu setzen."

 

 

II. Kommuniqué

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Mitteilung gemäß § 39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Mitteilung an

·         die österreichische Bundesregierung,

·         den Bundesrat,

·         die Verbindungsstelle der Bundesländer,

·         die Europäische Kommission,

·         den Rat,

·         den Ausschuss der Regionen,

·         die COSAC bzw. IPEX und

·         an das Europäische Parlament

zu übermitteln.

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Brunner, Pirklhuber

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Unterausschusses am 15.März 2011 im Zuge der Behandlung des Tagesordnungspunktes 1 KOM (10) 639 endg./2 (43014/EU XXIV.GP)

 

 

Die Vorgänge in Japan haben gezeigt, dass eine Kernschmelze und ein atomarer Super-GAU niemals ausgeschlossenen werden können. Auch europäische Atomkraftwerke sind nicht gegen eine Kernschmelze gerüstet.

 

 

Sofortige Stilllegung aller Risikoreaktoren in Europa

 

Dazu zählen 4 Kategorien von Atomkraftwerken:

 

a.    Die fünf deutschen Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Krümmel, Isar 1 und Philippsburg 1, Grundremmingen (ähnlich dem Typ Fukushima ). Diese Meiler sind nur wenig jünger als die havarierten Reaktoren in Japan und wurden von Sicherheitsexperten aktuell wiederholt scharf kritisiert.  Ebenso die Schweizer AKW Leibstadt und Mühleberg, beides ebenfalls veraltete Siedewasserreaktoren.

 

b.    Alle AKW in Erdbebengebieten (dazu zählen u.a. das AKW Krsko in Slowenien und das AKW Neckarwestheim in Baden-Württemberg).

 

c.    Alle AKW ohne Schutzhülle (kein Containment = Stahlschutzhülle): Dazu zählen u.a. die grenznahen AKW Mochovce, Dukovany, Paks, Bohunice)

 

d.    Alle Atomkraftwerke, die entweder älter als 30 Jahre sind bzw. schwerwiegende Sicherheitsmängel aufweisen. Dazu zählen u.a. die vier deutschen AKW Biblis A und B (Betriebsstart 1974 und 1976), Neckarwestheim I (1976) und Unterweser (1978), aber auch AKW in Großbritannien (insbesondere Wylfa, Oldury und Sellafield), Frankreich (insbes. Blayais, Bugey, Dampierre, Fessenheim, St-Laurent), Belgien (Doel, Tihange) und den Niederlanden (Borssele). Keines dieser AKW ist ausreichend gegen Erdbeben, Flugzeugabstürze oder Terroranschläge geschützt. Insbesondere die AKW in Osteuropa weisen gravierende Sicherheitsmängel auf.

 

 

Baustopp für alle in Bau oder Planung befindlichen AKW

 

(z.B. AKW Mochovce in der Slowakei, Ausbaupläne AKW Temelin in Tschechien oder AKW-Neubaupläne in Italien)

 

 

Die EU muss den Anfang beim weltweiten Ausstieg aus der Kernenergie machen

 

Einzig logische Konsequenz der in ihrem Ausmaß noch immer unabsehbaren Katastrophe in Japan ist ein weltweiter Ausstieg aus der Kernenergienutzung. Die Europäischen Atomstaaten sollten hierbei den Anfang machen. Ein Ausstieg in Europa ist möglich, wenn die Milliardensubventionen und Förderungen für die Kernenergie eingestellt und massiv in Energieeffizienz und in erneuerbare Energien investiert wird.

 

 

Sicherheit für mittelfristig noch bestehende Anlagen unverzüglich erhöhen

 

Es gibt in der EU keinerlei Kontrolle der Atomkraftwerke durch eine übergeordnete Instanz. Es gibt keine europaweit einheitliche Regelung für die Sicherheit der Reaktoren. Eine 2009 beschlossene Direktive , die eigentlich die nukleare Sicherheit in der EU erhöhen sollte, ist völlig wirkungslos  und sieht keinerlei gemeinsame verbindliche Sicherheitsstandards vor. Stattdessen empfiehlt sie die  Prinzipien der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA), deren Befolgung unverbindlich ist und die sie ohnehin bereits unterschrieben haben.  Schon bestehende Reaktoren sind von den Vorschriften überdies nicht betroffen, weil die Richtlinie ausschließlich für Reaktoren gilt, für die noch keine Baugenehmigung erteilt wurde. Auch Atommülllager, Atomtransporte und Wiederaufbereitungsanlagen sind nicht von der Richtlinie erfasst.

 

 

Förderung für die Atomindustrie einstellen

 

Über den EURATOM-Vertrag werden nach wie vor Milliardenbeträge in die Förderung der Nuklearindustrie in Europa gepumpt. Die EU-Kommission hat aktuell (7.3.2011) einen Vorschlag für das EURATOM-Forschungsrahmenprogramm für die Jahre 2012-2013 vorgelegt. Der  Vorschlag sieht demnach für einen Gesamtbetrag von 2,56 Milliarden Euro für die Atomforschung vor. Nur ein verschwindend kleiner Teil ist für Sicherheit vorgesehen. Dies ist inakzeptabel. Die Privilegierung der Atomindustrie muss durch eine der erneuerbaren Energien ersetzt werden.

 

 

Massive Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien

 

Nur Erneuerbare Energien, Effizienz und Energieeinsparung können uns unabhängig machen von der menschenfeindlichen und unbeherrschbaren Nukleartechnologie. Ein völliger und rascher Ausstieg aus der Atomkraft in Europa ist möglich, wenn die Milliardensubventionen und Förderungen für die Atomindustrie eingestellt und stattdessen massive Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz getätigt werden.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger selbst über einen europaweiten Atomausstieg entscheiden

 

Der Super-GAU  in Japan macht einmal mehr klar, dass die Expertinnen und Experten außer Stande sind, die Risiken dieser Technologie zu kontrollieren. Die Folgen eines Nuklearunfalles treffen in jedem Fall unterschiedslos alle Anrainerinnen und Anrainer in einem großen Umfeld einer solchen Katastrophe. Daher kann diese Entscheidung über die Produktion von Atomstrom nicht länger von den Regierungen verantwortet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die Zukunft der Atomkraftwerke in Europa entscheiden.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert auf europäischer Ebene im Zuge der Debatte über die Zukunft der europäischen Energiepolitik eine politische Initiative für eine europaweite Volksabstimmung über einen Atomausstieg zu setzen. Darüber hinaus werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert folgende Positionen auf europäischer Ebene einzubringen:

 

1.    Die sofortige Stilllegung aller Riskoreaktoren in Europa. Dazu zählen alle Siedewasserreaktoren, alle AKW in Erdbebengebieten, alle AKW ohne sekundäres Containment, alle AKW, die älter als 30 Jahre sind oder sich als besonders störanfällig  erwiesen haben.

 

2.    Baustopp für alle in Europa in Bau befindlichen AKW und Einstellung aller Planungsarbeiten für noch nicht in Bau befindliche AKW-Neuanlagen.

 

3.    Vorlage durch die EU-Kommission eines europäischen Ausstiegsplans mit dem Ziel einer systematischen und unumkehrbaren Abschaltung aller europäischen Kernreaktoren.

 

4.    Unverzügliche Überarbeitung der Richtlinie für Nukleare Sicherheit durch die EU-Kommission, zur Verankerung höchstmöglicher verbindlicher Standards für alle mittelfristig noch in Betrieb befindlichen europäischen Atomanlagen entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik.

 

5.    Unmissverständliche Klarstellung durch die zuständige Forschungsministerin Karl, dass der Kommissionsvorschlag für das EURATOM-Forschungsrahmenprogramm keine Zustimmung Österreichs finden wird. Österreich muss von seinem tatsächlichen Veto-Recht Gebrauch machen.

 

6.    Die Europäische Kommission wird aufgefordert, den Ausbau der erneuerbaren Energien im europäischen Maßstab mit aller Kraft voranzutreiben und eine Einspeisevergütung nach Vorbild des deutschen Erneuerbare Energien Gesetzes EU-weit zu entwickeln und umzusetzen.

 

7.    Abschaffung der Privilegien der Atomindustrie durch die Beendigung des unzeitgemäßen EURATOM-Vertrages. Solange noch AKWs in Europa betrieben werden, müssen die Sicherheitsagenden in eine eigene Behörde überführt werden.

 

8.    Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (EURENEW) zur sicheren und dauerhaften Versorgung der EU mit erneuerbarer, umweltverträglicher Energie für die nächsten Jahrzehnte.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist  gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG auf die Erlassung von verbindlichen Rechtsakten gerichtet, die sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf den in diesen Rechtsakten geregelten Gebieten auswirken würden.

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Mag. Stadler

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 15. März 2011

 

betreffend kernkraftfreies Europa jetzt!

 

 

 

"Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht alle zuständigen Regierungsmitglieder, sich in den jeweiligen Ratsformationen, nicht zuletzt im Lichte der in der Folge des Erdbebens in Japan dramatischen Ereignisse und noch nicht abzuschätzenden Auswirkungen auf Leben und Umwelt durch den Austritt von radioaktiver Strahlung aus Atomreaktoren, mit Nachdruck für Umsetzung nachstehender Maßnahmen einzusetzen:

 

 

·         Umgehende Entwicklung eines verbindlichen Stufenplans zum europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie, mit Selbstverpflichtungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten zur sofortiger Abschaltung von bestimmten Kernkraftwerken (z.B. bei Fehlen eines Containments) und dem Ziel innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren die EU kernkraftfrei zu machen.

 

·         Sicherstellung eines funktionierenden, effizienten und raschen Informationssystems über Störfälle in Kernkraftwerken sowie die Schaffung eines Europäischen Notfallplans

 

·         Entwicklung eines verbindlichen Masterplans für erneuerbare Energie auf europäischer Ebene

 

 

Darüber hinaus fordert der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union die jeweils zuständigen Regierungsmitglieder mit Nachdruck auf, der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Energie 2020 Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie" solange keine Zustimmung zu erteilen, solange in diesem Papier direkte und indirekte Bekenntnisse zur Kernkraft enthalten sind, wie nachfolgende Zitate aus der gegenständlichen Mitteilung belegen:

 

 

"Derzeit beruhen nahezu 45 % der europäischen Stromerzeugung auf CO2-armen Energiequellen - überwiegend Kernenergie und Wasserkraft. In bestimmten Teilen der EU könnte bis 2020 wegen der begrenzten Lebensdauer der betreffenden Anlagen mehr als ein Drittel dieser Erzeugungskapazität wegbrechen. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Kapazitäten ersetzt und ausgebaut (…) werden müssen."

 

 

"Der Beitrag der Kernenergie, auf die ungefähr ein Drittel des in der EU erzeugten und zwei Drittel des CO2-frei erzeugten Stroms entfallen, muss offen und objektiv beurteilt werden."

 

 "Ebenso muss die längerfristige Zukunft durch die Entwicklung von Kernspaltungssystemen der nächsten Generation (größere Nachhaltigkeit und Kraft-Wärme-Kopplung) und durch Kernfusion (ITER) vorbereitet werden."

 

"Die EU muss weiterhin weltweit führend sein bei der Entwicklung von Systemen für sichere Kernkraft, für den Transport radioaktiver Stoffe und für die Entsorgung nuklearer Abfälle."

 

"Alle diese Maßnahmen sollten es der EU ermöglichen, ihre Führungsrolle im Bereich der sicheren Kernenergie zu behalten, und sollten zur verantwortungsbewussten Nutzung der Kernenergie weltweit beitragen."

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommunique zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung beizufügen."

 

 

 

 

 

Wien, 15.03.2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Mitteilung wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

gemäß Art 23f Abs. 4 B-VG

 

 

der Abgeordneten Muttonen und Plassnik

 

betreffend KOM (2010) 608 endg., Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft (39433/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.03.2011 zu TOP 5.

 

 

 

Die Europäische Kommission hat am 27.10.2010 mit der Mitteilung "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft" einen breiten Konsultationsprozess zur Zukunft des Binnenmarkts gestartet und die nationalen Parlamente um Beteiligung an dieser Konsultation ersucht.

 

Der Binnenmarkt wurde errichtet, um einen Beitrag zu einem wohlhabenderen und gerechteren Europa zu leisten, in dem Konkurrenz zwischen verschiedenen Wirtschaftsräumen durch gegenseitige Kooperation ersetzt wird. Die Erfolge des Binnenmarkts sind dabei durchaus beachtlich: für Österreich gehen Berechnungen von einer zusätzlichen Wohlstandssteigerung von 0,6% sowie 14.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen jährlich aus. Das Potential des Binnenmarkts, auch in Zukunft zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Sicherung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas und des Wohlstands, den Grundlagen einer guten Gesellschaft in Europa, beizutragen, sollte daher nicht unterschätzt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den Antrag:

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

Antrag auf Mitteilung gemäß Art 23f Abs. 4 B-VG

 

"Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Mitteilung der Kommission betreffend

 

KOM (2010) 608 endg. Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft (39433/EU XXIV.GP)

 

am 15.02. und am 15.03.2011 in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

 

 

Mehr als 18 Jahre nachdem der Binnenmarkt offiziell geschaffen wurde, hat sich die wirtschaftliche und soziale Lage in der Europäischen Union jedoch gewandelt. Der Binnenmarkt steht wie die Europäische Union als Ganzes vor neuen Herausforderungen, denen es politisch zu begegnen gilt, um die Lebenssituation der EuropäerInnen nachhaltig zu verbessern. Die Schritte, die nun gesetzt werden müssen, benötigen eine solide demokratische Grundlage.

 

Der österreichische Nationalrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die volle Entfaltung des Potenzials des Binnenmarkts voranzutreiben und gleichzeitig die soziale Dimension der Union zu stärken sowie zur Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen und zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums der Unternehmen beizutragen.  Dies entspricht auch den Anforderungen, die sich aus den durch den Vertrag von Lissabon neu formulierten Zielen der Europäischen Union ergeben. Demnach verfolgt die Europäische Union als Ziel ihrer Politik nicht nur die Schaffung von Wohlstand, Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt, sie achtet auch die Gleichheit aller BürgerInnen und bekämpft soziale Ausgrenzung.

 

In diesen Bereichen liegen wichtige Herausforderungen an die Neubelebung des Binnenmarkts. Der Vorschlag einer verpflichtenden Abschätzung auch der sozialen Folgen jedes binnenmarktbezogenen Vorschlags, die umfassende Einbindung der europäischen Sozialpartner und die Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene, insbesondere in Fragen, die arbeitsmarktpolitische Auswirkungen haben, sind dabei  wesentliche Elemente.

 

Ziel muss sein, dass der Binnenmarkt als ein umfassendes Konzept verstanden wird, in dem alle Beteiligten und Betroffenen konkrete Vorteile erkennen können:

·         alle Akteure  durch die Entfaltung des Wachstums- und Wohlstandspotenzials

·         KonsumentInnen durch Zugang zum Binnenmarkt, niedrigere Preise und größeres Angebot sowie erleichterte grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit ihrer Rechte

·         ProduzentInnen und UnternehmerInnen durch bessere Absatzchancen und niedrigere Transaktionskosten

·         ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen durch größere Chancen auf den Arbeits-und Exportmärkten

·         SchülerInnen-, Studierende und Aus- bzw. Weiterzubildende durch grenzüberschreitenden Bildungsaustausch

·         Lehr- und Forschungspersonal durch europaweiten Zugang zu wissenschaftlichen und ausbildenden Institutionen unter Beachtung berechtigter Interessen der Mitgliedstaaten.

 

 

Überaus bedeutend ist dabei, die hohen österreichischen Standards beim ArbeitnehmerInnen-, beim KonsumentInnen- und beim Sozialschutz sowie Produkt- bzw. Produktionsnormen und Dienstleistungsqualitäten zu erhalten und Lohn- oder Sozialdumping wirksam einzudämmen.

 

Folgende Bereiche werden grundsätzlich als prioritär gesehen:

 

·         Binnenmarkt für Dienstleistungen unter Beachtung der besonderen Erfordernisse der Dienstleistungen im allgemeinen Interesse

·         Achtung der in der EMRK und Grundrechtecharta zum Ausdruck kommenden Grundrechte

·         Vorschläge, die die besondere Situation KMU's berücksichtigen

·         Maßnahmen betreffend Energieeffizienz und Förderung der Elektromobilität

·         Private Investitionen und Risikokapital

·         Einheitliche Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage

·         Internationaler Handel

·         Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen

·         Nationale Umsetzung von EU-Regelungen

 

 

Insbesondere in folgenden Bereichen bestehen Vorbehalte:

 

·         zusätzliche europäische Regelungen betreffend Investitionstätigkeit nationaler Risikokapitalfonds

·         Project bonds, hinsichtlich damit verbundener hoher Risken

·         VerbraucherInnenschutz bei Hypothekarkrediten, hinsichtlich der notwendigen Kohärenz mit den Regelungen für VerbraucherInnenkreditverträge

·         Regelungen, die in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten eingreifen

·         Vorschläge, die die besondere Situation von KMU's nicht ausreichend berücksichtigen

·         Vorschläge, die in die Grundstrukturen (z.B. Vertragsfreiheit) des nationalen Zivilrechts eingreifen.

 

 

Der Binnenmarkt bringt darüber hinaus eine Notwendigkeit zur Koordinierung der Besteuerungssysteme mit sich. Vorstöße in Richtung eines betrugsresistenteren Umsatzsteuerkonzepts sollten rasch umgesetzt werden. Die nunmehr vorgesehene Harmonisierung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage ist überdies begrüßenswert und stellt eine wichtige Grundlage für die zukünftige Verhinderung von Steuerwettbewerb in der Europäischen Union dar.

 

Die konkreten Bemerkungen zu den Vorschlägen im Einzelnen werden als Anlage dieser Mitteilung beigefügt."

 

 

II. Kommuniqué

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Mitteilung gemäß § 39 Abs. 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Mitteilung an

-         die österreichische Bundesregierung,

-         den Bundesrat,

-         die Verbindungsstelle der Bundesländer,

-         die Europäische Kommission,

-         den Rat,

-         den Ausschuss der Regionen,

-         die COSAC bzw. IPEX und

-         an das Europäische Parlament

zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGE

zur Mitteilung gem. Art. 23f B-VG vom 15.03.2011

 

 

betreffend KOM (2010) 608 endg. Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft (39433/EU XXIV.GP):

 

 

Zum Vorschlag Nr. 1 (EU-Patent):

 

Das EU-Patent kann wesentlich zur Stärkung der Innovation und Forschung in Europa beitragen Die Bestrebungen der österreichischen Bundesregierung sowie mehrerer anderer Mitgliedstaaten, die Schaffung eines EU-Patents im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit voranzutreiben, werden daher unterstützt. Bei der Umsetzung sollen die bestehenden Prinzipien und Kriterien des Europäischen Patentübereinkommens nicht in Frage gestellt und die Anliegen der KMU, insb. betreffend Zugang zu Patentinformationen, berücksichtigt werden. 

 

Zum Vorschlag Nr. 2 (Urheberrecht):

 

Die Bemühungen der Kommission, die Online-Bereitstellung von Wissen und Kulturgütern zu fördern, werden begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 3 (Marken-&Produktpiraterie):

 

Das Ausmaß der Bemühungen in diesem Bereich sollte sich am Grad der Gefährdung von gesellschaftlich geschützten Gütern orientieren. Besonders wichtig erscheint in diesem Zusammenhang die künftige Strategie in diesem Bereich gegenüber Drittstaaten. Auch dem Kampf gegen gefälschte Arzneimittel sollte Priorität eingeräumt und die Verhandlungen zur Richtlinie über Arzneimittelfälschungen (2008/0261/COD) rasch abgeschlossen werden. Außerdem darf es zu keiner Absenkung des Daten- und des KonsumentInnenschutzniveaus im Vergleich zu den bestehenden nationalen Standards kommen.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 4 und 44 (Dienstleistungen):

 

Die Schaffung eines Binnenmarkts für  Dienstleistungen - mit Ausnahme der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse - wird als Priorität angesehen, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich voll zu achten ist. Für die  ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenrechte gilt dies genauso.

 

Zum Vorschlag Nr. 5 (Elektronischer Handel):

 

Um das volle Potenzial des E-Commerce Binnenmarkts auszuschöpfen, wäre es unter Berücksichtigung der aktuellsten, im VerbraucherInnenbarometer präsentierten Zahlen, wünschenswert, einerseits Verbraucherinnen und Verbraucher zum grenzüberschreitenden Einkaufen zu ermutigen und andererseits KMUs von den Vorteilen des grenzüberschreitenden Verkaufs zu überzeugen. Im Interesse der verstärkten Teilnahme von KMU am E-Commerce wäre die Möglichkeit einer Harmonisierung der E-Commerce-Regelungen einschließlich damit zusammenhängender VerbraucherInnenrechte zu prüfen. Was Online-Dienste anbelangt, die direkt an PatientInnen gerichtet sind  (z.B.: Bezug von Arzneimitteln im Fernabsatz) so darf es aus Gesundheitsschutzüberlegungen keine Aufweichung der derzeit zulässigen nationalen Beschränkungsmöglichkeiten geben. Die geplante Stärkung des elektronischen Handels im Business-to-Business Bereich ist zu begrüßen.

 

Zum Vorschlag Nr. 7 (Weißbuch Verkehr):

 

Das Weißbuch zur Verkehrspolitik sollte einen signifikanten Beitrag zu jenen Bemühungen leisten, die auf eine Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger abzielen. Dem Prinzip der Kostenwahrheit im Verkehrssystem kommt dabei ebenso besondere Bedeutung zu wie der Durchsetzung des Binnenmarkts im Schienenverkehr einschließlich voller Interoperabilität und geeigneter intermodaler Verkehrsknoten.

 

Zum Vorschlag Nr. 8 (Energiebesteuerungsrichtlinie):

 

Die Bestrebungen der Kommission, Energieeffizienz und Bekämpfung des Klimawandels auch im Bereich der Energiebesteuerung stärker zu berücksichtigen, weisen in die richtige Richtung. Konkrete Vorschläge bleiben abzuwarten. Der Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten wird eine besondere Bedeutung zukommen. Die Auswirkungen von Kosten- oder Preissteigerungen auf das Wachstum und in sozialer Hinsicht sowie auf die sozialen Sicherungssysteme sind jedenfalls zu berücksichtigen.

 

Zum Vorschlag Nr. 10 (Ökologischer Fußabdruck):

 

Hier sollte auf die besonderen Rahmenbedingungen von kleineren und mittleren ProduzentInnen entsprechend Rücksicht genommen werden, insbesondere wenn sie ihre Produkte lediglich regional begrenzt vertreiben. Das Potenzial eines umfassenden, freiwilligen, verlässlichen und leicht verständlichen Labellings sollte ausgeschöpft werden - insbesondere bei den Waren des alltäglichen Gebrauchs wie Lebensmittel.

 

Zum Vorschlag Nr. 11 (Energieeffizienzplan):

 

Die Pläne des Rates und der Kommission, zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Energieeffizienzziele zu überlegen und bis 2013 im Hinblick auf das 20%-Ziel zu evaluieren, werden begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 12 (Zugang von KMUs zu Finanzmärkten):

 

Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Binnenmarkts leisten. Es sollte dabei jedoch angestrebt werden, dass diese Investitionen von langfristigem Charakter und nicht bloß auf kurzfristige Gewinnmaximierung gerichtet sind. Die Mobilisierung von "private equity" in diesem Zusammenhang muss nicht notwendig im Rahmen der herkömmlichen börslichen Mechanismen erfolgen, weil dort KMUs mit substanziellen Zugangsschwellen konfrontiert sind.

 

Zum Vorschlag Nr. 13 (Small Business Act):

 

Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Ihre Rahmenbedingungen unterscheiden sich in vielen Fällen fundamental von jenen von Großunternehmen. Die Bewertung des Small Business Act wird begrüßt und die daraus folgenden Vorschläge zur Stärkung von KMUs werden erwartet. Als generell wichtig wird die kohärente Integration in die EU-2020 - Strategie angesehen. Bei den weiteren Verhandlungen zur  Verordnung über die Satzung der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) ist auf eine wirksame Ausgestaltung der ArbeitnehmerInnenbeteiligung zu achten. Im Einzelnen sollten insbesondere folgende Maßnahmen für KMU getroffen werden:

 

·         Durchführung eines "KMU-Tests" für neue Rechtsvorschriften

·         Reduktion von Verwaltungslasten für KMU um 25% bis 2012

·         One-stop-shops

·         Ausbau KMU-relevanter Finanzierungsinstrumente

·         Erleichterten Marktzugang für KMU (öff. Vergabe, Dienstleistungen)

·         verbesserter Zugang zu F&E für KMU

·         Liquiditätssicherung durch Maßnahmen gegen Zahlungsverzug, insb. der öff. Hand

 

Zum Vorschlag Nr. 14 (Rechnungslegungsstandards):

 

Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, welche mittelbare und unmittelbare Bedeutung Rechnungslegungsvorschriften für die Stabilität des Finanzsektors haben. Die Einhaltung dieser Standards bildet die Grundlage für das gegenseitige Vertrauen der MarktteilnehmerInnen. Die Diskussion der Rechnungslegungsstandards sollte daher als Teil der Krisenbewältigungsstrategie gesehen werden. Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen, wie sie etwa in Österreich bestehen, sind zu begrüßen. Sonderbilanzierungsregeln könnten aber zu einer wenig sinnvollen Verkomplizierung führen.

 

Zum Vorschlag Nr. 15 (Projektbezogene Anleihen):

 

Eine Verwirklichung der Vorschläge für projektbezogene Anleihen auf europäischer Ebene wird kritisch gesehen, insbesondere im Hinblick auf das damit unter Umständen verbundene Risiko. Der Vorteil dieser Anleihen gegenüber anderen Finanzierungsformen ist zudem unklar. Zu befürchten ist, dass bei einer zu engen Widmung der Anleihen der öffentlichen Hand zusätzliche Kosten entstehen, die Projekte sich verteuern und damit die notwendigen Infrastrukturinvestitionen nicht im ausreichenden Ausmaß getätigt werden können. Grundsätzlich sollten diese Fragen anlässlich der Verhandlungen zum Finanzrahmen 2014 beraten und bis dahin den Entscheidungen nicht präjudiziell vorgegriffen werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 16 (Anreize für private Investitionen):

 

Vorschläge zur Mobilisierung auch von privaten Investitionen in jene Bereiche, denen im Rahmen der Europa 2020-Strategie besondere Bedeutung zukommt, sind zu begrüßen. Ebenso ist die Betonung der Langfristigkeit von Investitionen, insbesondere im Forschungsbereich, dringend geboten. Die vertraglichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Bereich steuerlicher Begünstigungen müssen geachtet werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 19 (Steuerharmonisierung):

 

Die Bemühungen der Kommission zur Festlegung einer einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage werden ausdrücklich begrüßt, da eine solche die Grundlage für die Verhinderung von Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich ist. Derartige Vorhaben werden unterstützt, soweit diese auf regionale Besonderheiten und KMU ausreichend Rücksicht nehmen und soweit keine Verringerung des KÖSt-Aufkommens zu befürchten ist.

 

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer könnte zudem einen weiteren wesentlichen Beitrag in diesem Bereich leisten.

 

Zum Vorschlag Nr. 20 (Mehrwertsteuer):

 

Vorhaben zur Minderung von Missbrauchsmöglichkeiten und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems werden unterstützt.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 23 und Nr. 24 (Internationale Zusammenarbeit):

 

Viele Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Finanzmarkts sowie in Umweltfragen bzw. beim Klimawandel, können nur durch eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gelöst werden. Eine stärkere Koordination auf globaler Ebene ist in diesen Bereichen daher absolut sinnvoll und nach Kräften voranzutreiben. Die Europäische Union sollte bereit sein, auch ohne entsprechenden globalen Konsens ihren Beitrag zur Bewältigung der anstehenden globalen Herausforderungen zu leisten. In Hinblick auf die Handelsbeziehungen mit wirtschaftlich und klimatisch benachteiligten Ländern sollte sich die Europäische Union ihrer Verantwortung zur Förderung der Entwicklung in diesen Ländern bewusst sein. Ebenso kann die Intensivierung des Handels in ärmeren Staaten einen nachhaltigen Beitrag zu Wohlstand und Entwicklung leisten. Dazu gehört auch, den Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Entwicklungszusammenarbeit verstärkte Beachtung zuzuwenden. Den ILO-Kernübereinkommen sowie gleichartiger internationaler Abkommen ist dabei Rechnung zu tragen.

 

Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs von EU-Unternehmen auf die Beschaffungsmärkte bedeutender Handelspartner werden begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 25 (Dienste von allgemeinem Interesse):

 

Dienste von allgemeinem Interesse sind entsprechend den Verträgen und dem Protokoll Nr. 26 nur eingeschränkt den in anderen Bereichen üblichen Prinzipien zu unterstellen. Die Festlegung von Universaldienstverpflichtungen kann dabei in gewissen Bereichen ein taugliches Mittel sein. Maßstab soll sein, dass die flächendeckende Versorgung mit diesen Diensten im entsprechenden Ausmaß und in entsprechender Qualität sowie kosteneffizient gewährleistet wird. In diesem Sinne wäre eine horizontale Rücksichtnahme auf diese Faktoren, etwa im Zuge der in der Einleitung erwähnten Analyse der sozialen Auswirkungen, ebenso geboten wie die Vermeidung unfairen Wettbewerbs zwischen öffentlichen und privaten Anbietern.

 

Zum Vorschlag Nr. 26 (TEN):

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung vom 9.11.2010 verwiesen.

 

Zum Vorschlag Nr. 27 (Energieinfrastruktur):

 

Das Energieinfrastrukturpaket wird begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 28 (Funkfrequenzen):

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung vom 9.11.2010 verwiesen.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und Nr. 30 (Grundrechte):

 

Die Pläne der Kommission, in Hinkunft bei jedem Legislativvorschlag im Vorfeld eingehende Analyse der sozialen Auswirkungen vorzunehmen, wird unterstützt. Diese sollte unter umfassender Einbindung der Sozialpartner vorgenommen werden. Ebenso begrüßt wird eine Initiative der Kommission, die klarstellt, dass Grundrechte und Grundfreiheiten gleichermaßen zu beachten sind.

 

Im Zusammenhang mit den Plänen betreffend die Entsende-Richtlinie wird auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtsachen Viking und Laval verwiesen. Diese Judikatur ist auf großes Unverständnis gestoßen. Nicht zuletzt deshalb beschlossen der Nationalrat und der Bundesrat zu ähnlichen Bestimmungen im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung begründete Stellungnahmen wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Es ist daher klarzustellen, dass es sich bei der Entsende-Richtlinie um Mindeststandards handelt. Darüber hinaus sollen weitere arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards (die bei der nationalen Umsetzung überschritten werden können) vorbereitet und die grenzüberschreitende Behördenkooperation verbessert werden. Den entsprechenden Maßnahmen hat jedenfalls eine Konsultation der Sozialpartner im Sinne des Artikels 154 AEUV vorauszugehen. Außerdem sollte außer Frage gestellt werden, dass die in der Grundrechtecharta sowie - nach Abschluss des Beitrittsprozesses - die in der EMRK festgeschriebenen Grundrechte den Grundfreiheiten des Vertrags nicht untergeordnet werden dürfen.

 

Zum Vorschlag Nr. 31 (Pensionen):

 

Die Zuständigkeit für die Pensionspolitik liegt unverändert ausschließlich bei den Mitgliedstaaten. Die als Folge der Finanzkrise erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen öffentlicher Haushalte müssen hinsichtlich allfälliger Maßnahmen im Pensionsbereich nicht nur der finanziellen Nachhaltigkeit, sondern  auch dem Prinzip der Angemessenheit verpflichtet sein. Steuerliche und administrative Hindernisse  bei der Überweisung von Renten(ansprüchen) in einen anderen MS sollen abgebaut werden.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 36 , Nr. 37 und Nr. 38 (Corporate Governance):

 

Soziales Unternehmertum (CSR) verdient es, unterstützt zu werden. Ob die in Aussicht genommenen Maßnahmen ausreichen, sollte in angemessener Zeit überprüft werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 39 (Produktsicherheit):

 

Initiativen zur effektiven Steigerung der Produktsicherheit und der Vernetzung der zuständigen Überwachungsbehörden in Europa werden unterstützt. Dabei sollte es jedoch zu keiner Herabsenkung der bestehenden (nationalen) Standards kommen.

 

Zum Vorschlag Nr. 40 (Bankdienstleistungen):

 

Der Zugang zu Bankdienstleistungen ist heutzutage auf Grund der verstärkten Bedeutung des bargeldlosen Verkehrs oftmals eine Grundvoraussetzung für Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Initiativen auch auf europäischer Ebene, die den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen verbessern, werden grundsätzlich unterstützt.

 

Die Stärkung der Transparenz bei Bankgebühren wird unterstützt. Ob eine Selbstregulierungsinitiative ausreicht, sollte in angemessener Zeit überprüft werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 41 (Hypothekenkredite):

 

Gerade bei Kreditgeschäften mit langer Laufzeit gilt es, besondere Vorkehrungen zum Schutz der KreditnehmerInnen zu treffen. Ob dies im Bereich der Hypothekarkredite zufriedenstellend gewährleistet werden kann, wird nach Vorlage eines konkreten  Entwurfs zu  beurteilen sein. Ein solcher Entwurf müsste jedenfalls im Einklang mit den Regeln für VerbraucherInnenkredite stehen.

 

Zum Vorschlag Nr. 42 (Steuerliche Hindernisse):

 

Die Vermeidung von Doppelbesteuerung und von steuerlichen Hemmnissen erscheint grundsätzlich sinnvoll. Jedoch dürfen Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung nicht den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten verschärfen, Missbrauch begünstigen oder zu budgetären Ausfällen führen.

 

Zum Vorschlag Nr. 43 (Fluggastrechte):

 

Besonderes Augenmerk im Bereich der Passagierrechte sollte der leichten Verständlichkeit der Regelungen und der Information der Passagiere bei der Durchsetzung dieser Rechte gelten. Umfassende Ansprüche aus Verspätungen etc. erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn die Passagiere sie kennen und ohne besondere Hürden geltend machen können. Daher sollte die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Transportunternehmen dafür Sorge tragen, dass die Passagiere umfassend über ihre Rechte informiert werden und diese effektiv durchsetzbar sind.

 

Zum Vorschlag Nr. 45 (IMI):

 

Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit unter Nutzung zeitgemäßer elektronischer Möglichkeiten ist für die weitere Entwicklung des Binnenmarkts ohne Zweifel ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig sollten die Grundsätze des Datenschutzes volle Beachtung finden. Der Europäische Datenschutzbeauftrage sollte vorab um Stellungnahme ersucht werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 46 (Alternative Streitbeilegung):

 

Das Ermöglichen einer reibungslosen Abwicklung von Geschäftsvorgängen ist eine zentrale Zielsetzung des Binnenmarkts. Vorrangig ist daher, durch klare Regelungen Streitigkeiten tunlichst schon ex-ante zu vermeiden. Das Vertrauen der VerbraucherInnen in den Binnenmarkt ist überdies von besonderer Bedeutung für die Verwirklichung des Einzelhandelsbinnenmarkts. Vertrauensbildende Maßnahmen, wie etwa Informationskampagnen für VerbraucherInnen auch über die Durchsetzbarkeit ihrer Rechte, sind demnach besonders wichtig. Gerade im grenzüberschreitenden Bereich ist - so wie generell - auf einfache, gerechte und faire, rasche, kostengünstige und dennoch transparente Rechtsdurchsetzungsverfahren hinzuwirken. Der geplanten Initiative der Europäischen Kommission zur Etablierung von ADR-Mechanismen wird daher mit Interesse entgegengeblickt, wobei Eingriffe in das nationale Zivilrecht nur mit äußerster Zurückhaltung vorzunehmen sind.

 

Zum Vorschlag Nr. 47 (Umsetzung von Unionsrecht):

 

Initiativen zur Durchsetzung und Implementierung des Unionsrechts in den MS sind wichtig und werden unterstützt. Die vorgeschlagenen Übereinstimmungstabellen werden aber nicht als geeignetes Instrument betrachtet, verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Mitgliedstaaten und bringen keinen erkennbaren Nutzen für die BürgerInnen. Die Übereinstimmungstabellen werden daher abgelehnt.

 

Zum Vorschlag Nr. 48 (Einbindung der Zivilgesellschaft):

 

Die verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft ist zu begrüßen. Gleichzeitig sind die EU-Institutionen gefordert, auf ein repräsentatives Verhältnis zwischen verschiedenen Interessengruppen und Positionen, insbesondere in Sachverständigengruppen, zu achten. Hier können auch die Bemühungen der EU-Institutionen zu verpflichtenden Lobbying-Registern einen positiven Beitrag leisten. Außerdem ist die in den Verträgen verankerte besondere Stellung der Sozialpartner uneingeschränkt zu beachten.