Parlament Österreich

 

 

 

V-20 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 10. Mai 2011

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 10. Mai 2011

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

European Commission, Health and Consumers Directorate-General

Note to the competent authorities of the Member States

 

Recommendation on the monitoring of the presence of I-131, CS-134 and CS-137 in fish and fishery products (and derived/processed products thereof) originating in/caught in certain fishing areas of the Pacific Region

(50778/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Fragen der europäischen Lebensmittelsicherheit, die sich vor dem Hintergrund der Reaktorkatastrophe von Fukushima stellen, befasste sich der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union am 10. Mai 2011. Grundlage für die Debatte bildete die am 15. April 2011 erlassene Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend stichprobenartige Kontrollen von Fischen und Fischprodukten aus dem Pazifik.

 

Österreich habe das diesbezügliche Monitoring bereits umgesetzt, informierte Gesundheitsminister Alois Stöger die Mitglieder des Ausschusses: Die amtlichen Fischproben aus dem Pazifik unterliegen seit 23. März 2011 einer zusätzlichen Prüfung auf Radioaktivität. Ebenso würden auch alle anderen Lebensmittel aus Japan, die nach Österreich gelangen, dahingehend kontrolliert und die Ergebnisse dieser Überprüfung auf der Homepage des Gesundheitsministeriums publiziert. Damit sei gewährleistet, dass KonsumentInnen vor etwaigen Risiken durch radioaktiv kontaminierte Produkte geschützt sind.

 

Stöger erinnerte in diesem Zusammenhang auch an den Einsatz seines Ressorts, durch den es gelungen sei, die in der diesbezüglichen Verordnung ursprünglich festgeschriebenen, überaus hohen Strahlenbelastungsgrenzwerte abzusenken.

 

Abgeordneter Johann Maier (S) dankte Gesundheitsminister Stöger und seinen MitarbeiterInnen für ihren Einsatz und brachte einen S-V-G-Antrag auf Mitteilung und Stellungnahme ein, der einstimmig angenommen wurde. Dieser zielt auf eine umfassendere Betrachtung des Problems ab, indem er nicht nur auf Lebens- und Futtermittel, sondern auch auf andere, aus Japan importierte Materialien und Produkte abstellt, die radioaktiv kontaminiert sein könnten. Die sieben Forderungen, die man mit diesem Antrag an die Europäische Kommission richte, umfassen unter anderem auch den Vorbehalt eines vollständigen Importverbots und die Aufhebung der Differenzierung zwischen einzelnen japanischen Präfekturen in Hinblick auf das Importwesen, skizzierte Maier.

 

Seine Fraktionskollegin Abgeordnete Petra Bayr (S) plädierte vor diesem Hintergrund für weitere Bemühungen um einen europäischen Ausstieg aus der Atomenergie. Wie das Beispiel Japans illustriere, rechne sich diese auch finanziell nicht: Schließlich würden "Gewinne privatisiert" und "Risiken vergemeinschaftet", schloss sie.

 

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) meinte, Österreich habe schneller und strenger auf die Herausforderungen, die sich vor dem Hintergrund der Reaktorkatastrophe gestellt haben, reagiert als andere EU-Staaten. Den Vorbehalt eines vollständigen Importverbots halte er, wie den vorliegenden S-V-G-Antrag insgesamt, für einen Schritt in die richtige Richtung. Auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse gelte es schließlich alles zu tun, um etwaige Risiken abzufedern.

 

F-Mandatar Norbert Hofer bezeichnete den Einsatz, den Bundesminister Stöger gezeigt hat, als vorbildlich. Die Ausweitung der Bestimmungen auf andere Produktgruppen, wie im S-V-G-Antrag gefordert, halte er außerdem für begrüßenswert. Kritisch äußerte sich der Abgeordnete zur Implementierung eines Importverbots, da seine Einhaltung kaum kontrolliert werden könne.

 

G-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber meinte, es brauche ein einheitliches Vorgehen in Hinblick auf Importe aus Japan. Eine Differenzierung nach Präfekturen verkompliziere die Situation, gab er zu bedenken. Was die Verhängung eines Importverbots anbelange, sehe er schon jetzt den Bedarfsfall gegeben. Angesichts der Tatsache, dass radioaktive Strahlung enorme und langfristige Auswirkungen zeitige, sodass noch 25 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl eine Kontaminierung von Wildtieren nachgewiesen werden könne, sollten außerdem die Grenzwerte für das Monitoring überdacht werden, mahnte der Abgeordnete.

 

Abgeordneter Gerhard Huber (B) hielt fest, die Europäische Kommission habe "hinter dem Rücken der Bevölkerung still und heimlich" Grenzwerte nach oben zu setzen versucht. Man müsse deshalb klären, warum man sich derart schnell für eine solche Erhöhung ausgesprochen hat. In einem von ihm eingebrachten Antrag auf Mitteilung und Stellungnahme fordert der B-Mandatar unter anderem die Verhängung eines sofortigen EU-weiten Importstopps für Lebensmittel aus den von der Reaktorkatastrophe betroffenen Regionen und die Absenkung der derzeit höchstzulässigen Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln. Der Antrag fand nur die Zustimmung der Grünen und verfehlte damit das erforderliche Quorum.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Muttonen, Plassnik, Pirklhuber, Maier, Fürntrath-Moretti

 

 

betreffend

 

Recommendation on the monitoring of the presence of I-131, Cs-134 and Cs-137 in fish and fishery products (and derived/processed products thereof) originating in/caught in certain fishing areas of the pacific region (50778/EU XXIV.GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 10.05.2011.

 

 

 

I. Antrag auf Mitteilung gemäß Art 23f Abs 4 B-VG

 

Mit der Durchführungsverordnung 297/2011 vom 25. März 2011 legte die Europäische Kommission Grenzwerte für bestimmte, bei einem Kernkraftunfall relevante Radionuklide für Importe von Lebens- und Futtermitteln aus Japan fest.  Davor gab es für Importe von Lebens- und Futtermittel aus Japan keine diesbezüglichen Grenzwerte. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass ein bestimmter Prozentsatz von japanischen Lebens- und Futtermittel beim Import in die EU vom Eintrittsmitgliedsstaat analysiert werden müssen, dass die Japanischen Behörden Exportzertifikate für den Import in die EU ausstellen müssen, aus denen hervorgeht, dass diese  Produkte den Regeln in der EU entsprechen und es wurden die möglichen Eintrittsstellen auf die zugelassenen offiziellen Eintrittsstellen für Drittlandimporte je Mitgliedsstaat reduziert.

 

Österreich hat zwei zugelassenen Eintrittsstellen (Flughafen Wien und Linz) für Lebensmittelimporte. Auf Grund eines Erlasses von Bundesminister Stöger werden alle Importe von Lebensmittel aus Japan seit 20.3. analysiert und die Ergebnisse werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Bisher wurden sechs Importe abgefertigt. Die Analysen ergaben keinen Hinweis auf erhöhte Radioaktivität.

 

Die von der Europäischen Kommission für die Verordnung 297/2011 herangezogenen Grenzwerte beruhten auf der Verordnung 3954/87 vom 22. Dezember 1987, die aus Anlass der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl erlassen wurde. Die darin vorgesehenen Grenzwerte sind nicht gesundheitsgefährdend, aber für akute Notfälle gedacht und damit unnötig hoch. Aus diesem Grund lehnte Österreich diese Durchführungsverordnung nachdrücklich ab.

 

Erst nach massivem Protest insbesondere seitens des Bundesministers für Gesundheit erklärte sich die Europäische Kommission zu einer Änderung der Durchführungsverordnung bereit. Mit der Durchführungsverordnung 351/2011 vom 11. April 2011 wurden die niedrigeren japanischen Grenzwerte schlussendlich vollständig übernommen.

 

Auch wenn das Einlenken der Europäischen Kommission im Sinne des Schutzes der Bevölkerung sehr zu begrüßen ist, sollten dennoch auf europäischer Ebene weitere Schritte gesetzt werden, um im Bedarfsfall über das bisherige Maß hinausgehende Schutzmaßnahmen zu treffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Mitteilung gemäß Art 23f Abs 4 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

Mit der Durchführungsverordnung 351/2011 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist vom 11. April 2011 wurde nach massivem Protest eine wesentliche Senkung der maximal zulässigen radioaktiven Belastung japanischer Lebensmittel, die in die Europäische Union eingeführt werden, vorgesehen. Die damit verbundene Angleichung der europäischen an die japanischen Grenzwerte trägt dem Vorsorgeprinzip Rechnung und leistet daher einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz.

 

Die genannte Durchführungsverordnung erhält jedoch weiterhin eine Differenzierung zwischen den verschiedenen japanischen Präfekturen aufrecht. Diese Differenzierung ist aus österreichischer Sicht weiterhin abzulehnen, da sie lediglich zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führt und die Kontrollen erschwert. Darüber hinaus verkennt eine solche Differenzierung das Wesen einer nuklearen Katastrophe, die per se nicht auf eine bestimmte Region beschränkt ist. So ist etwa auf Grund von Verwehungen, der Verstrahlung von Grund- bzw. Meerwasser sowie das Eindringen nuklear belasteter Materialien in die Nahrungs- bzw. Produktionskette die Gefahr gegeben, dass die derzeit von europäischer Seite vorgeschriebenen Kontrollsystem ohne zusätzliche freiwillige Maßnahmen der Mitgliedstaaten (vgl. etwa die in Österreich angeordneten vollständigen Kontrollen aller Importe aus Japan, unabhängig von der Herkunftspräfektur) Lücken aufweisen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Gesundheitsgefährdung durch solche Lücken gering ist, muss dem Vorsorgeprinzip uneingeschränkte Beachtung zukommen.

 

In diesem Sinne sind bereits bei geringster Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit radioaktiven Stoffen Maßnahmen zu treffen, um auszuschließen, dass Menschen mit den betroffenen Materialien bzw. Produkten ungeschützt in Berührung kommen.

 

Die EU-Kommission kam dem Vorsorgeprinzip nunmehr insofern nach, als sie eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten richtete, Fische und Fischprodukte, die aus definierten Fanggebieten im Pazifik kommen, stichprobenartig zu überprüfen und die Ergebnisse wöchentlich der EK zu melden ("Monitoring Pazifikfisch"). Diese Empfehlung sollte im Sinne des Vorsorgeprinzips verbindlich gemacht werden.

 

Neben Lebensmitteln können aber auch andere Produkte bzw. Materialen, die in die EU importiert werden, eine radioaktive Belastung aufweisen. Auch für diese Fälle hat die Europäische Kommission Vorsorge und Entscheidungen zu treffen.

 

 

Der Nationalrat fordert daher die Europäische Kommission auf:

 

·         Vorschläge zu unterbreiten, die die Differenzierung zwischen einzelnen japanischen Präfekturen im Bezug auf Importe von Lebens- und Futtermittel aus Japan unverzüglich fallen lassen;

·         den Auswirkungen des Eindringens radioaktiver Stoffe in die Nahrungskette erhöhte Bedeutung zukommen zu lassen, insbesondere dadurch, dass die Kontrollen von pazifischem Fisch verbindlich geregelt werden;

·         sich im Bedarfsfall die Verhängung eines vollständigen Importverbots für japanische Lebensmittel bzw.  von Lebensmitteln aus dem pazifischen Raum vorzubehalten;

·         durch Messungen und Risikobewertungen die Notwendigkeit der Ausweitung aller Schutzmaßnahmen auch auf weitere Staaten fortlaufend zu überprüfen und gegebenenfalls einzuleiten;

·         Materialien, die möglicherweise direkt radioaktiv kontaminiert sein könnten (Schiffe, Schiffscontainer, Flugzeuge, etc.) einer systematischen Kontrolle zu unterziehen;

·         Maßnahmen vorzubereiten, durch die das Eindringen von radioaktiv belastetem Material in die Produktionskette bzw. der Import von aus solchen Materialien gefertigten Produkten in die Europäische Union verhindert werden kann;

·         die Grenzwerte in den relevanten europäischen Bestimmungen für die radioaktive Belastung von Lebens- und Futtermitteln auf Basis bestehender und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im Sinne des Vorsorgeprinzips zu überprüfen und gegebenenfalls abzusenken.

 

 

II. Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission betreffend den Strahlenschutz im Einklang mit der unter Punkt I. beschlossenen Mitteilung vorzugehen.

 

 

III.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, die Mitteilung unter Punkt I. sowie die Stellungnahme unter Punkt II. gemäß § 39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen.

 

Weiters wird die Präsidentin des Nationalrates ersucht, diese an:

·         die österreichische Bundesregierung und an die Verbindungsstelle der Bundesländer,

·         an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat,

·         an den Ausschuss der Regionen, an den Wirtschafts- und Sozialausschuss und an COSAC bzw. IPEX

zu übermitteln.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG

 

des Abgeordneten Gerhard Huber

 

 

betreffend

 

Recommendation on the monitoring of the presence of I-131, Cs-134 and Cs-137 in fish and fishery products (and derived/processed products thereof) originating in/caught in certain fishing areas of the pacific region (50778/EU XXIV.GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 10. 05. 2011.

 

 

 

I. Antrag auf Mitteilung gemäß Art 23f Abs 4 B-VG

 

 

Nach den Ereignissen rund um den Atomreaktor in Fukushima wurden still und heimlich, hinter dem Rücken der europäischen Bevölkerung, Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan erlassen.

Genauso heimlich wie in Gesamteuropa wurden auch in Österreich die geltenden Grenzwerte mit der Begründung, es wären "Notgrenzwerte" erforderlich, für radioaktiv belastete Lebensmitteln aus Japan erhöht.

Diese Regelung zum Erlass von Notgrenzwerten ist jedoch ausschließlich für Störfälle innerhalb der EU vorgesehen und hat mit Japan absolut nichts zu tun. Aus diesem Grund ist diese Regelung von ihrer Entstehung in der EU bis zu ihrer Umsetzung in Österreich absolut hinterfragenswürdig und lässt höchste Zweifel an der Integrität aller eingebundenen politisch Verantwortlichen aufkommen.

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

 

Antrag auf Mitteilung gemäß Art 23f Abs 4 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

Die Europäische Kommission wird ersucht, im Interesse der Sicherheit und des Schutzes der heimischen Bevölkerung umgehend nachstehende Schritte einzuleiten: 

 

1.    Verhängung eines sofortigen EU-weiten Importstopps für Lebensmittel aus den von der Reaktorkatastrophe betroffenen Regionen

 

2.    Automatischer EU-weiter Importstopp für Lebensmittel aus Drittstaaten im Falle eines nuklearen Zwischenfalls 

 

3.    Absenkung der derzeitigen höchstzulässigen Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln in der EU auf Basis bestehender und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im Sinne des Vorsorgeprinzips

 

4.    Untersuchung und Klärung möglicher Korruption in Zusammenhang mit der Erhöhung der Grenzwerte

 

5.    Vorlage eines fachlich fundierten jährlich zu evaluierenden Berichts betreffend die Auswirkungen des radioaktiven Fallout von Fukushima auf die gesamte weltweite Nahrungsversorgung - insbesondere die Fischerei.

 

 

 

II. Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission betreffend den Strahlenschutz im Einklang mit der unter Punkt I. beschlossenen Mitteilung vorzugehen.

 

 

III.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, die Mitteilung unter Punkt I. sowie die Stellungnahme unter Punkt II. gemäß § 39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen.

 

Weiters wird die Präsidentin des Nationalrates ersucht, diese an:

·         die österreichische Bundesregierung und an die Verbindungsstelle der Bundesländer,

·         an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat,

·         an den Ausschuss der Regionen, an den Wirtschafts- und Sozialausschuss und an COSAC bzw. IPEX

zu übermitteln.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.