Parlament Österreich

 

 

 

V-22 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 7. Juni 2011

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 7. Juni 2011

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (10) 527 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

(37561/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (10) 526 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken

(37560/EU XXIV.GP)

 

3.    KOM (10) 525 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleich-gewichte im Euroraum

(37559/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (10) 523 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

(37558/EU XXIV.GP)

 

5.    KOM (10) 524 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum (37557/EU XXIV.GP)

 

6.    KOM (10) 522 endg.

Vorschlag für eine Verordnung (EU) Nr. .../... des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

(37556/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

7.    KOM (11) 121 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

(48021/EU XXIV.GP)

 

und     

 

SEK (11) 316 endg.

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen

Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

(48020/EU XXIV.GP)

 

8.    KOM (11) 169 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

(50004/EU XXIV.GP)

und

 

SEK (11) 410 endg.

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Begleitdokument zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmen-vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (49999/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Koordinierte Haushalts- und Wirtschaftspolitik

 

 

Der EU-Unterausschuss vom 7. Juni 2011 befasste sich in seinem ersten Teil abermals mit sechs Gesetzesvorschlägen der EU, genannt "six pack", die dazu dienen sollen, durch entsprechende Überwachungs- und Sanktionsmechanismen die Budgets der Mitgliedstaten nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu sanieren und zu stabilisieren und die Wirtschaftspolitiken innerhalb der EU besser zu koordinieren (siehe auch Sitzung vom 18. Jänner 2011).

 

Finanzministerin Maria Theresia Fekter sprach in diesem Zusammenhang von einem "Meilenstein" in wirtschaftspolitischer und haushaltsrechtlicher Hinsicht, aber auch im Hinblick auf das Risikomanagement. Damit würde der Stabilitäts- und Wachstumspakt gestärkt, erläuterte die Ministerin und wies darauf hin, dass die EU mit ihren Bemühungen, makroökonomische Ungleichgewichte durch einen Mechanismus auszugleichen, nun völlig neue Wege beschreite. Es gehe darum, das Risiko zu minimieren, präventiv einzugreifen, gleichzeitig aber nicht die Wirtschaft zu bremsen, stellte sie fest.

 

 

 

Ein gemeinsamer Antrag der beiden Koalitionsparteien scheiterte daran, dass die SPÖ dafür eintrat, neben budgetpolitischen auch soziale Indikatoren als zentrale Elemente in die Gestaltung des Warnmechanismus ("Scoreboard") einfließen zu lassen, während die ÖVP sich strikt dagegen aussprach. Auch die Finanzministerin konnte dem Vorschlag des Koalitionspartners SPÖ wenig abgewinnen. Fekter argumentierte, man solle sich auf die haushalts- und fiskalpolitischen Angelegenheiten konzentrieren und auf Stabilitätsindikatoren stützen. Würde man soziale Indikatoren hineinnehmen, dann stelle sich die Frage, ob man nicht auch Investitionen, ferner bildungspolitische Faktoren, etc. berücksichtigen müsse, und das hätte in der Beurteilung weitreichende Folgen. In diesem Fall müsste man etwa die hohen Militärinvestitionen in Griechenland heraus rechnen. Unbestritten seien soziale Fragen von hoher Relevanz, betonte Fekter, sie stellten aber keinen geeigneten Indikator in Hinblick auf präventive Warnungen dar, und darum gehe es in erster Linie bei diesem Gesetzespaket.

 

Die Finanzministerin machte weiters deutlich, dass sie für strenge Sanktionen gegen jene plädieren werde, die falsche Angaben machen.

 

 

 

Ein Antrag auf Stellungnahme der FPÖ betreffend die Möglichkeit der Entlassung aus der europäischen Währungsunion fand ebenso wenig die erforderliche Mehrheit wie ein Antrag auf Ausschussfeststellung, in dem die FPÖ die Bundesregierung auffordert, die zur Diskussion stehenden Gesetzesvorschläge der EU zu verhindern, da sie zu sehr in nationale Kompetenzen eingreifen. Die FPÖ vertritt die Auffassung, dass Staaten wie Griechenland oder Irland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser entlassen werden und ihre alte Währung wieder einzuführen haben.

 

Auch der Antrag auf Stellungnahme der Grünen blieb in der Minderheit. Die Grünen verlangen darin eine rasche und ernsthafte Vorbereitung eines geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahrens für Staaten unter Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung von Euro-Bonds und einer Finanztransaktionssteuer sowie den Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Fragen der Steuerharmonisierung.

 

 

 

 

Das Gesetzespaket der EU umfasst fünf Verordnungsentwürfe und einen Richtlinienentwurf.

 

Die fünf neuen Verordnungen betreffen

·         den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken,

·         die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit,

·         die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum,

·         die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie

·         Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum.

Bei der Richtlinie geht es um die

·         Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. Damit sollen die Lücken und Schwächen der bestehenden wirtschaftspolitischen Steuerung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion, die in der Phase der Krise deutlich zutage getreten sind, geschlossen werden.

 

Die geplanten Maßnahmen der EU bezwecken zunächst eine Reform des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere durch den Vorschlag einer Ausgabenregel, wonach das jährliche Wachstum öffentlicher Ausgaben die mittelfristige Wachstumsrate nicht übersteigen soll. Die bestehende Methode zur Bestimmung der mittelfristigen Haushaltsziele und das jährliche Konvergenzerfordernis von 0,5% des BIP soll beibehalten werden. Der korrektive Arm des Pakts wird laut Vorschlag erweitert durch eine stärkere Bedeutung der Entwicklung der Schuldenquoten, durch eine Operationalisierung des Schuldenkriteriums, durch eine Zahlenregelung zur Beurteilung der hinreichend schnellen Annäherung der Schuldenquote an den 60%-Schwellenwert und die Möglichkeit der Eröffnung eines Verfahrens bei Nichteinhaltung des Schuldenkriteriums.

 

Die Änderungen im präventiven und korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollen durch eine Reihe neuer, abgestufter finanzieller Sanktionen für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ergänzt werden. So soll es im präventiven Arm eine verzinsliche Einlage in Höhe von 0,2% des BIP geben, im korrektiven Arm eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2% des BIP sowie die Umwandlung in eine Strafzahlung im Falle der Nichtbeachtung der zugrunde liegenden Ratsempfehlung zur Korrektur des Defizits. Die weitere Missachtung der Vorgaben würde zu verstärkten Sanktionen im Rahmen der bereits bestehenden Bestimmungen führen. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im präventiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die verzinsliche Einlage samt Zinsen an den betreffenden Staat rückerstattet. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im korrektiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die unverzinsliche Einlage ebenfalls rückerstattet, während die angehäuften Zinsen bzw. allfällige Strafzahlungen auf jene Länder des Euro-Währungsgebiets aufgeteilt werden, die sich nicht in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, bzw. in einem Verfahren exzessiver Ungleichgewichte befinden.

 

Des weiteren ist vorgesehen, einen Rahmen für die Erkennung und Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb der EU zu schaffen und damit das Regelwerk der budgetären Überwachung zu ergänzen. Dabei ist an eine regelmäßige Bewertung von Ungleichgewichtsrisiken, einschließlich eines Warnmechanismus, genannt "Scoreboard", ergänzt durch eine analytische Bewertung, gedacht. Das Scoreboard wird mehrere Indikatoren mit Warnschwellen umfassen. Regeln, die bei nachteiligen makroökonomischen Ungleichgewichten über die Haushaltspolitik hinaus Korrekturmaßnahmen ermöglichen, sind ebenfalls geplant. Ein solches Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht (Excessive Imbalance Procedure – EIP) soll für alle Mitgliedstaaten gelten. Bei wiederholter Missachtung der Ratsempfehlungen zur Beseitigung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte oder bei Nichtvorlage des vorgesehenen Korrekturmaßnahmenplans soll laut Vorschlag dem betreffenden Mitgliedstaat eine jährliche Strafzahlung in Höhe von 0,1% des BIP auferlegt werden. Die Strafzahlung ist so lange zu entrichten, bis der Rat feststellt, dass Korrekturmaßnahmen getroffen wurden.

 

Schließlich zielt der vorliegende Richtlinienentwurf darauf ab, ein Mindestmaß an Qualität der nationalen haushaltspolitischen Rahmen und die Übereinstimmung mit dem Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion als Ergänzung der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu gewährleisten. Die Mindestanforderungen sehen unter anderem eine interne Kontrolle und Rechnungsprüfung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in den einzelnen EU-Ländern vor. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Haushaltsdaten des Staates zeitnah und regelmäßig öffentlich verfügbar gemacht werden. Die Kommission fordert weiters die Staaten auf, die Haushaltspolitik auf realistische makroökonomische Prognosen zu stützen, deren Grundlagen transparent sein sollen, und strenge nationale Haushaltsregeln einzuführen. Von den Mitgliedsländern wird auch erwartet, die haushaltspolitischen Rahmen mit einer mehrjährigen finanzpolitischen Planungsperspektive zu gestalten. Groß geschrieben wird bei den Vorstellungen der EU die Transparenz der gesamtstaatlichen Finanzen sowie ein umfassender Deckungsgrad der haushaltspolitischen Rahmen. Die nationalen Behörden sollen die Transparenz des Haushaltsprozesses gewährleisten, indem sie detaillierte Informationen zu außerbudgetären Fonds, Steuerausgaben und Eventualverbindlichkeiten bereitstellen.

 

 

Wie Finanzministerin Maria Theresia Fekter berichtete, liegen dazu seitens des europäischen Parlaments mehr als 1000 Abänderungsanträge vor. Die Forderungen des Parlaments gehen dabei in Richtung der Stärkung der Haushaltsdisziplin, was von Österreich unterstützt werde. Sie teile auch die Meinung der EU-Abgeordneten, dass das Umschiffen der Regeln durch geeignete Maßnahmen verhindert werden muss. Weniger Zustimmung von österreichischer Seite findet die Forderung des EU-Parlaments nach mehr Automatismus, da es gelte, die Rechte der nationalen Parlamente zu wahren und auch dem Rat einen bestimmten rechtlichen Spielraum zu gewähren, erklärte Fekter. Sie wende sich auch gegen all jene Vorschläge, die die Verfahren unnötig verschleppen. Auch was die Forderungen nach wesentlich mehr Mitbestimmung des Europäischen Parlaments betrifft, verhalte sich Österreich zurückhaltend, merkte die Ministerin an.

 

 

 

Abgeordnete Christine Muttonen (S) unterstrich die Notwendigkeit einer besser abgestimmten Wirtschaftspolitik in einem gemeinsamen Währungsraum, dennoch warnte sie davor, übers Ziel hinauszuschießen. Budgetdisziplin sei kein Selbstzweck, der Staat brauche auch ausreichend Spielraum für notwendige Investitionen und zur Absicherung sozialer Gerechtigkeit, sagte Muttonen. Reales Wachstum und soziale Sicherheit dürften nicht getrennt gesehen werden, weshalb für sie feststand, dass soziale Indikatoren ein zentrales Element im Rahmen des "Scoreboards" bei der Bestimmung der Warnschwellen darstellen müssen. Demgegenüber vertrat Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) die Auffassung, dass es hier um budgetrelevante Dinge und um einen Warnmechanismus gehe. Man sollte daher die Indikatoren an den haushaltpolitischen Faktoren festmachen und bei den engen Definitionen bleiben. Er warnte davor, hier die Grenzen aufzumachen, denn man komme dann sofort auf Investitionen, und die würden das Bild verzerren. Er wolle auch nicht, dass die Kommission etwa bei dem großen Brocken Pensionssystem mitredet. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) widersprach seinerseits Schüssel und wies daraufhin, dass etwa Arbeitslosigkeit und die Verteilung der Einkommen wesentliche Indikatoren für die Stabilität von Budget und Finanzmarkt darstellen. Daher dürften Sozialindikatoren nicht fehlen, stand für ihn fest.

 

Von Abgeordnetem Kai Jan Krainer und Abgeordneter Christine Muttonen (beide S) wurde unter anderem auch der Vorschlag, des "Reverse Voting" - Mechanismus (Verfahren umgekehrter Mehrheit) zur Diskussion gestellt. Beide sprachen sich gegen die Ausweitung eines solchen Verfahrens aus. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) betrachtete dies als ein sinnvolles Instrument, um die Blockademöglichkeit in der Phase des Warnlichts auszuschließen. Er trat daher dafür ein, in dieser Frage flexibel zu bleiben.

 

Unterschiedliche Auffassungen gab es auch zu den Euro-Bonds, die seitens der Grünen wieder aufgeworfen wurden. Abgeordneter Van der Bellen (G) stellte dazu fest, mit der Einführung von Euro-Bonds würde keine gemeinsame Haftung eingeführt, sondern diese beträfen eine gemeinsame Anleihe bis zu einer bestimmten Grenze. Finanzministerin Fekter konnte dem Vorschlag wenig abgewinnen, denn dadurch würden die eigenen Anleihen verwässert und im Endeffekt exorbitant teuer, meinte sie. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) wies darauf hin, dass sich Österreich billiger finanziere als so manch anderer Nachbarstaat. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) wollte keine Doktrin aus dieser Frage machen. Ihm zufolge können Euro-Bonds etwa bei großen europäischen Projekten Sinn machen. Jedoch zu glauben, dass man damit Schwache finanzieren könne, sei falsch.

 

Auch dem Vorschlag der Grünen nach einem geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahren konnten sich die Finanzministerin nicht anschließen. Österreich habe Griechenland Geld geliehen und sie werde darauf dringen, dass dieses wieder zurückgezahlt wird. Bei einer etwaigen Umschuldung würde das Dilemma der Griechen den österreichischen SteuerzahlerInnen auferlegt, sagte sie. Griechenland pleitegehen zu lassen, sei ebenso falsch, denn man würde kein Geld mehr zurückbekommen und müsste aus sozialen Gründen trotzdem helfen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass sich Griechenland in einigen Jahren wieder selbst refinanzieren wird können. Auch Island könne sich inzwischen wieder auf dem Markt Geld beschaffen und Irland werde vorrausichtlich 2012 dazu in der Lage sein. Auf ihre Bemerkung, bei einem "hair cut" würde sich Griechenland zurücklehnen, replizierte Abgeordneter Van der Bellen (G), derzeit würden sich die Gläubiger zurücklehnen.

 

Für Abgeordneten Werner Kogler (G) war es wichtig, die Beteiligung Privater sicherzustellen. Er hinterfragte daher die Äußerung von Jean-Claude Juncker nach der freiwilligen Beteiligung des Privatsektors, worauf Finanzministerin Fekter auf die bewährte Vorgangsweise im Rahmen der "Vienna Initiative" für Osteuropa aus dem Jahr 2009 hinwies.

 

Seitens der Freiheitlichen wurde das EU-Maßnahmenpaket völlig abgelehnt. Abgeordneter Johannes Hübner (F) sah damit die Kompetenzen nationaler Parlamente beschnitten und warnte davor, eine neue "bürokratische Hydra" zu schaffen. Den Parlamenten der Mitgliedstaaten würde dadurch die Kontrolle über die Haushalte aus der Hand genommen, sagte er und bezichtigte in diesem Zusammenhang auch das Europäische Parlament, sich zu einer abgehobenen Vertretung entwickelt zu haben, die zunehmend für Zentralismus eintrete.

 

Hübner bezweifelte auch, dass Griechenland eine Gesundung schaffen werde. Die EU und das österreichische Finanzministerium würden der österreichischen Bevölkerung die Wahrheit vorenthalten, so Hübner, das Risiko Österreichs habe sich seit 2010 verdoppelt.

 

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Robert Lugar (B). Der Euro ist ihm zufolge nie in Gefahr gewesen und hätte daher auch nicht gerettet werden müssen. Griechenland habe bislang seine Hausaufgaben nicht gemacht und den Banken sei es gelungen, der EZB ihre schlechten Papiere "anzudrehen". Damit sei das Problem von den privatwirtschaftlichen Banken in die EZB verlagert worden. Die Kommission wisse seit Jahren, dass Griechenland getrickst hat und habe weggeschaut. Jetzt versuche man auf europäischer Ebene einen Bundesstaat einzurichten, um ein Land unterstützen zu können, das keine Berechtigung habe, Mitglied der Währungsunion zu sein. Griechenland habe die anderen belogen, daher sollte man es auch pleitegehen lassen, denn die Insolvenz sei unvermeidbar, meinte Lugar. In Griechenland selbst würde die einzige Einnahmequelle, der Tourismus, durch Streiks torpediert. Daher brauche es ein Umdenken sowohl bei der griechischen Regierung als auch bei der griechischen Bevölkerung. Lugar zog daher den Schluss, dass keine Neuregeln nötig seien, sondern die bestehenden Regeln eingehalten werden müssten.

 

Dieser ablehnenden Haltung gegenüber dem vorliegenden Maßnahmenpaket konnte sich Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) nicht anschließen. Die neue Prozedur gelte nur für Länder, die sich nicht an die Spielregeln halten, erläuterte er, die Rechte der nationalen Parlamente würden nicht eingeschränkt. Man müsse verhindern, dass Länder, die Regeln missachten, nicht andere Länder in Schwierigkeiten bringen. Deshalb setzte die Kommission Schritte in Richtung eines präventiven verschärften Verfahrens.

 

Schüssel hielt es auch nicht für fair zu behaupten, Griechenland habe keine Anstrengungen unternommen. Auch Finanzministerin Fekter wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Defizit von 16% auf 9% gedrückt werden konnte. Es sei aber richtig, dass das Land hinsichtlich der Privatisierung und Steuereintreibung nicht im Plan liegt.

 

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) befürwortete zwar ein gemeinsames Vorgehen, da das Verhalten einiger Mitgliedsstaaten andere Staaten stark beeinträchtigen könne, er stellte aber klar, dass das "six pack" nichts zur Lösung des akuten Problems in Griechenland beiträgt. Man gewinne zwar Zeit, begünstige aber jene, die sich mit billigen griechischen Anleihen eingedeckt habe, so wie die Anbieter von Default Credit Swaps, stellte Van der Bellen fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Harmonisierung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer

 

 

Österreich betrachtet den Vorschlag der EU-Kommission, eine harmonisierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (KöSt) zu schaffen, mit Skepsis. Wie Finanzministerin Maria Theresia Fekter im EU-Unterausschuss betonte, liege dahinter das Bemühen der EU, irgendwann die Körperschaftsteuer mit einem Mindestsatz zu belegen, was für Österreich Nachteile bringen würde. Österreich werde sich daher gegen eine Verschlechterung des derzeit bestehenden Wettbewerbsvorteils wehren. Man trete aber für eine Vereinfachung ein und man werde dafür kämpfen, dass die gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmen eine freiwillige Angelegenheit bleibt, bekräftigte Fekter.

 

Dieser Auffassung stand der Antrag von Abgeordnetem Alexander Van der Bellen (G) entgegen, in dem sich die Grünen dezidiert für die Einführung eines europaweiten Körperschaftsteuer-Mindestsatzes aussprechen, da sie die Einführung einer lediglich optionalen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für nicht zielführend erachten. Diese allein würde einen Wettbewerb nach unten auslösen, befürchtete Abgeordneter Werner Kogler (G). Abgeordneter Robert Lugar (B) wiederum hielt einen Wettbewerb für durchaus sinnvoll, worauf Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) kritisch bemerkte, von einem niedrigen Steuersatz würde nur jene kleine Gruppe profitieren, die ausweichen könne. Alle anderen müssten höhere Steuern bezahlen. Der Antrag der Grünen fand nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Da noch viele Fragen offen sind, nahm der Ausschuss mehrheitlich einen von SPÖ, ÖVP und Grünen eingebrachten Antrag auf Stellungnahme an, in dem die Finanzministerin ersucht wird, rechtzeitig vor einer inhaltlichen österreichischen Festlegung im Rat den Nationalrat erneut zu befassen. 

 

Derzeit gibt es keine EU-weite harmonisierte Bemessungsgrundlage für die KöSt, Österreich wendet, wie alle übrigen EU-Mitgliedstaaten auch, sein nationales Körperschaftsteuergesetz an (KStG 1988). Der Richtlinienentwurf der EU sieht nun keine zwingende Anwendung der gemeinsamen Berechnung vor, vielmehr sollen grenzüberschreitend tätige Unternehmen optieren können. Das jeweilige nationale Körperschaftsteuersystem bleibt somit unverändert bestehen.

 

Um die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen, die in der EU tätig sind, zu harmonisieren, sieht die Gesetzesinitiative der Kommission unter anderem Regelungen über abzugsfähige und nichtabzugsfähige Aufwendungen, Bewertung von Betriebsvermögen, Rückstellungen, Behandlung von Verlusten, Abschreibungen etc. vor.

 

Die Aufteilung des konsolidierten Gewinns einer Gruppe auf die einzelnen Mitgliedstaaten erfolgt nach einer Formel. Der Gewinn soll demnach nach drei gleich gewichteten Faktoren (Arbeit, Vermögenswerte und Umsatz) aufgeteilt werden. Für den Faktor Arbeit sollen Lohnsumme und die Beschäftigtenzahl je zur Hälfte berücksichtigt werden. Jeder Mitgliedstaat wendet dann den innerstaatlichen Körperschaftsteuersatz auf den Anteil aus der konsolidierten Bemessungsgrundlage an, das heißt, derzeit ist kein Mindestkörperschaftsteuersatz vorgesehen. Weiters sind Bestimmungen zur Vermeidung von Missbrauch geplant. Die Unternehmen, die sich für die gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage entscheiden, sollen auch eine einzige Anlaufstelle haben.

 

 

 

 

 

 

Energiebesteuerung

 

 

Die EU strebt weiters die Weiterentwicklung der Energiebesteuerung an, die einerseits CO2-abhängig sein soll und andererseits an den Energiegehalt anknüpft. Der entsprechende Richtlinienentwurf stand heute ebenfalls im EU-Unterausschuss zur Diskussion. Demnach sollen nationale Steuersätze nach dem EU-System ausgerichtet, das Steuerniveau von Dieselöl an jenes von Benzin herangeführt werden. Ausnahmen von der CO2-abhängigen Steuer sind für Bereiche, die dem Emissionshandel unterliegen, bzw. ohne CO2-Ausstoß, wie Wasser-und Atomkraft, auskommen, angedacht.

 

Bundesministerin Maria Theresia Fekter betonte, Österreich werde dabei sehr genau darauf achten, dass Atomstrom nicht privilegiert wird. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sah diese Befürchtung nicht, da die Stromerzeugung im Rahmen der Richtlinie keine Rolle spielt. Kritisch bewertete er aber die Bestimmung, dass die CO2-Steuer bei Firmen mit einem hohen Exportanteil entfallen soll. Es gibt intelligentere Vorschläge, bemerkte er, etwa die Gutschrift bezahlter Steuern.

 

Auch zu diesem Punkt wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ ein Antrag auf Stellungnahme angenommen, in dem die Bundesministerin ersucht wird, vor einer österreichischen Festlegung im Rat den Nationalrat erneut mit dieser Angelegenheit zu befassen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Möglichkeit der Entlassung aus der Europäischen Währungsunion

 

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 7. Juni 2011

 

 

 

Europäische Staaten, insbesondere die Mitglieder der Eurozone, haben in den vergangenen Jahren (de facto seit Einführung der Währungsunion 1999) bereits zig Milliarden in Griechenland investiert. Und das gleich auf mehrfache Weise: Nicht nur durch den Ankauf griechischer Staatsanleihen, sondern etwa auch durch die mehr als großzügigen Landwirtschafts- und Regionalförderungen der EU, von welchen beispielsweise Griechenland als Nettoempfänger weit überproportional profitierte. Außerdem kam den Griechen das niedrigere Zinsniveau in der Währungsunion zugute.

 

Man kann daher mit Fug und Recht sagen, dass die Nettozahler ihren Solidarbeitrag gegenüber Griechenland oder eben Irland bereits in den vergangenen 10 bis 15 Jahren übererfüllt haben.

 

Trotz der Milliardeninvestitionen in Griechenland in den letzten Jahren gelang es Griechenland weder seine Produktivität zu erhöhen noch seine Volkswirtschaft vernünftig zu restrukturieren. Daher ist es auch 2010 mehr als unwahrscheinlich, dass es mitten in der weltweiten Wirtschaftskrise zu einer Verbesserung der griechischen Finanz- und Wirtschaftslage kommen wird. Vielmehr steht zu befürchten, dass weitere Milliardeninvestitionen verloren gehen werden.

 

Der Fall Griechenlands droht zu einem Fass ohne Boden zu werden. Dieser Zustand wird aber vermutlich so lange aufrechterhalten werden, bis das risikobehaftete Investment tatsächlich „too big to fail“ ist, d.h. dass beispielsweise Österreich selbst massiven Schaden erleidet, wenn Griechenland oder Irland irgendwann doch fällt.

 

Ähnliches gilt für Irland und Portugal, auch hier wurde bekanntlich ein Rettungspaket in Milliardenhöhe geschnürt.

 

Und diese Fälle könnten zu verhängnisvollen Präzedenzfällen werden, denn auch Spanien oder Italien droht ein ähnliches Schicksal – abgesehen von dem Umstand, dass sich die Griechenland-Rettung als lange noch nicht abgeschlossen erweist und weitere Milliarden-Zahlungen notwendig werden könnten.

 

Unterschiedliche (historisch gewachsene) Wirtschaftsräume (wie Nationalstaaten) unterliegen unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Diese stellen unterschiedliche politische Herausforderungen dar und bedürfen unterschiedlicher Lösungen.

 

Es heißt, es wären Hilfspakete nötig, um Marktverzerrungen zu beseitigen – das ist eine gröbliche Verdrehung von Ursache und Wirkung. Der Markt zeigt als ultimatives Regulativ die politisch verursachten Verzerrungen auf und urgiert deren Korrektur. Man kann jetzt weitere Mittel aufwenden, um diese Korrektur hinauszuzögern, aber man wird sie sicher nicht ewig verhindern können (vgl. das Schicksal von UdSSR, DDR).

 

Staaten, deren makroökonomische Kennzahlen so starke Verwerfungen aufweisen, dass sie sinnvollerweise kein Mitglied eines optimalen Währungsraumes (i.S.v. Mundells Theorie) sein sollten und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sind aus der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu entfernen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Staaten wie Griechenland oder Irland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser entlassen werden und ihre alten Währungen wieder einzuführen haben.“

 

 

Wien, am 7. Juni 2011

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF AUSSCHUSSFESTELLUNG

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

 

Ausschussfeststellung

 

betreffend

KOM (10) 527 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (37561/EU XXIV.GP),

KOM (10) 526 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (37560/EU XXIV.GP),

KOM (10) 525 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum (37559/EU XXIV.GP),

KOM (10) 523 endg. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (37558/EU XXIV.GP)

KOM (10) 524 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum (37557/EU XXIV.GP)

KOM (10) 522 endg. Vorschlag für eine Verordnung (EU) Nr. .../... des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (37556/EU XXIV.GP)

 

eingebracht im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 7. Juni 2011

 

I.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung auf europäischer Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um die im Betreff genannten Vorschläge für Verordnungen und Richtlinien zu verhindern, da es sich dabei um Pläne für eine vollständige Wirtschaftsregierung durch Brüssel handelt, wodurch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gezwungen sein werden, ihre Budgets der demokratisch nicht legitimierten Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen, was das endgültige Ende nationaler Eigenstaatlichkeit bedeuten würde.

 

 

II.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen betreffend die vorliegenden Vorschläge für Verordnungen und Richtlinien in Übereinstimmung mit der vorstehenden Ausschussfeststellung vorgehen.

 

 

III. Kommuniqué

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gemäß §39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Ausschussfeststellung an

·         die österreichische Bundesregierung,

·         den Bundesrat,

·         die Verbindungsstelle der Bundesländer,

·         die COSAC bzw. IPEX und

zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Parteien mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Alexander Van der Bellen und Werner Kogler

 

betreffend Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (37561/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 7.6.2011.

 

 

 

Die Europäische Kommission hat im September 2010 sechs Rechtsakte zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts einerseits und zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte andererseits vorgelegt. Laut Aussage der Kommission verschaffen die darin festgelegten Instrumentarien der EU und dem Euroraum "die erforderliche Stärke für eine solide Wirtschaftspolitik" und tragen "im Einklang mit der Strategie Europa 2020 zu einem nachhaltigeren Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen" bei (Europäische Kommission am 30.9.2010).

 

Die vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, zur Einführung weiterer numerischer Haushaltsregeln, eines überzogenen Datenmeldesystems und eines neuen Verfahrens zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte bieten nicht die notwendigen wirtschaftspolitischen Spielräume, um die Ziele der EU2020-Strategie zu erreichen und krisengeschüttelte Staaten wieder auf einen Wachstumspfad zu bringen. Natürlich braucht die Finanzpolitik Daten zur Steuerung, Anreize zum Sparen in konjunkturell guten Zeiten und tragfähige Staatshaushalte. Es steht auch außer Zweifel, dass Leistungsbilanzungleichgewichte in der Eurozone abgebaut werden müssen. Dennoch müssen angesichts der Wirtschafts- und Finanzsituation in Europa die Lösung der Krise der souveränen Verschuldung und die Regulierung der Finanzmärkte oberste Priorität haben.    

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, folgende Vorschläge auf europäischer Ebene einzubringen und sich für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzusetzen:

 

·         Die rasche und ernsthafte Vorbereitung eines geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahrens für Staaten (unter Beteiligung privater Gläubiger).

·         Die Aufforderung an die Kommission, die Einführung von Euro-Bonds entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten der Eurogruppe Jean-Claude Juncker ernsthaft zu prüfen.

·         Den Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Fragen der Steuerharmonisierung.

·         Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

·         Die Initiative für eine breit angelegte Debatte im Rahmen einer Konferenz über zukünftige Möglichkeiten der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas. Diese Konferenz soll nach dem Konventsmodell organisiert werden, um ein hohes Maß an Partizipation und demokratischer Legitimität zu gewährleisten.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen auf Stellungnahme wurde von diesen Fraktionen mehrheitlich angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Krainer, Donabauer, van der Bellen

 

betreffend KOM(2011)121 endg. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) (48021/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 07.06.2011 zu TOP 7.

 

 

 

Der gegenständliche Vorschlag der Europäischen Kommission sieht die Schaffung einer 28. Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage vor, in die europäische Unternehmen freiwillig optieren können. Der Vorschlag bezweckt daher weder eine Angleichung der mitgliedstaatlichen Bemessungsgrundlagen noch eine Festlegung von (Mindest-) Steuersätzen.

 

Der EU-Unterausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2011 und somit vor Annahme des gegenständlichen Vorschlags durch die Kommission grundsätzlich festgehalten, dass der Binnenmarkt „eine Notwendigkeit zur Koordinierung der Besteuerungssysteme“ mit sich bringt. Außerdem wurde vom Ausschuss betont, dass eine Grundlage für die „Verhinderung von Steuerwettbewerb in der Europäischen Union“ geschaffen werden müsse, die jedoch nicht zu einer Verringerung des Steueraufkommens führen darf.

 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission erfüllt diese Anforderungen nicht. Gleichzeitig haben mehrere Mitgliedstaaten starke Bedenken geäußert, weshalb noch nicht abschließend beurteilt werden kann, wie sich die weiteren Beratungen im Rat entwickeln werden. Eine Stellungnahme des Nationalrats zum gegenständlichen Vorschlag muss diese Entwicklungen jedoch vernünftigerweise berücksichtigen, weshalb eine neuerliche Befassung erforderlich ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständige Bundesministerin wird ersucht, den Nationalrat bzw. die für EU-Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse rechtzeitig vor einer österreichischen Festlegung zum gegenständlichen Vorhaben im Rat erneut zu befassen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Alexander Van der Bellen und Werner Kogler

 

betreffend Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (48021/EU XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 7.6.2011.

 

 

 

Die Grünen unterstützen grundsätzlich den Vorstoß der Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage.  Es darf für grenzüberschreitende Konzerne nicht länger möglich sein, Steuersysteme verschiedener Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen. Die Einführung einer lediglich optionalen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage ist daher nicht zielführend. Im Vorschlag der Kommission sind außerdem keine Mindeststeuersätze vorgesehen. Um Steuerdumping auf europäischer Ebene zu vermeiden, ist deren Einführung jedoch unerlässlich.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, sich im Zuge der Verhandlungen über eine verpflichtende Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage für die Einführung eines europaweiten Körperschaftssteuer-Mindestsatzes einzusetzen

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

der Abgeordneten Krainer, Schmuckenschlager, van der Bellen

 

betreffend KOM (2011)169 endg. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (50004/EU XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 07.06.2011 zu TOP 8.

 

 

 

Die Europäische Kommission hat am 13.04.2011 den gegenständlichen Vorschlag angenommen und gleichzeitig den Rat aufgefordert, so rasch eine Einigung zu erzielen, dass die neuen Bestimmungen ab 01.01.2013 angewendet werden können. Die Verhandlungen müssten bei Annahme einer einjährigen Umsetzungsfrist somit bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen werden.  Dies erscheint auf Grund der in der Rechtsgrundlage des gegenständlichen Vorschlags (Artikel 113 AEUV) vorgesehenen Einstimmigkeit im Rat und den bereits von mehreren Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken unrealistisch. Es muss aus denselben Gründen überdies davon ausgegangen werden, dass der Kommissionsvorschlag im Zuge der Beratungen im Rat in wesentlichen Teilen abgeändert wird. Eine allfällige inhaltliche Festlegung Österreichs sollte auf Grund der möglichen Auswirkungen des Vorschlags auf das österreichische Steuersystem daher jedenfalls im Vorhinein im Nationalrat beraten werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständige Bundesministerin wird ersucht, den Nationalrat bzw. die für EU-Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse rechtzeitig vor einer österreichischen Festlegung zum gegenständlichen Vorhaben im Rat erneut zu befassen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.