Parlament Österreich

 

 

 

V-27 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 31. Jänner 2012

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 31. Jänner 2012

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (11) 402 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

(Neufassung)

(55954/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (11) 650 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes

(61924/EU XXIV.GP)

 

3.    KOM (11) 657 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG

(61914/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (11) 665 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazililtät "Connecting Europe"

(61929/EU XXIV.GP)

 

5.    KOM (11) 453 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (57403/EU XXIV.GP)

(Wiederaufnahme der am 22. November 2011 vertagten Verhandlungen)

 

 

 

 

 

 

6.    KOM (11) 452 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

Teil 1

(63959/EU XXIV.GP)

(Wiederaufnahme der am 22. November 2011 vertagten Verhandlungen),

KOM (11) 452 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

Teil 2

(63854/EU XXIV.GP)

und

KOM (11) 452 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

Teil 3

(63943/EU XXIV.GP)

 

7.    KOM (11) 594 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG (59898/EU XXIV.GP)

(Wiederaufnahme der am 22. November 2011 vertagten Verhandlungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Roamingmarkt

 

 

 

Nachdem die EU mittels zweier Verordnungen ("Eurotarife") für Sprachroamingdienste im Jahr 2007 und SMS-Roaming im Jahr 2009 Preisobergrenzen eingeführt hat, sollen nun – statt reiner Preisregulierung - strukturelle Maßnahmen zu "innovativen europaweiten Angeboten und günstigeren Preisen" führen, wie es in der Unterlage des Infrastrukturministeriums heißt. Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf sieht die Schaffung eines eigenen "Roamingmarkts" ab 1. Juli 2014 vor, der den KundInnen die Möglichkeit bietet, einen alternativen "Roamingbetreiber" zu wählen und zwar unabhängig vom nationalen Tarifbündel. Als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb wird die Verpflichtung für Betreiber geschaffen, alternativen Betreibern einen so genannten "Roaming Vorleistungszugang" zu definierten Preisen zu gewähren. Demzufolge sollen KundInnen einen von ihrem Vertrag für nationale Mobilfunkdienste getrennten, billigeren Roamingvertrag schließen können, wobei sie ihre Telefonnummer behalten würden. Der Vorschlag sieht vor, dass Mobilfunkbetreiber (einschließlich Betreiber von virtuellen Mobilfunknetzen, die kein eigenes Netz besitzen) das Recht haben, die Netze anderer Betreiber in anderen Mitgliedstaaten zu regulierten Vorleistungspreisen zu nutzen, was einen Anreiz schaffen soll, damit mehr Betreiber auf dem Roamingmarkt miteinander in Wettbewerb treten.

 

Der Verordnungsentwurf erntete in der Debatte des EU-Unterausschusses des Nationalrats vom 31.Jänner 2012 einhellige Zustimmung seitens aller Fraktionen. So begrüßten die Abgeordneten Kurt Gartlehner (S) und Ferdinand Mayer (V) ausdrücklich die Liberalisierung in diesem Bereich, wobei der VP-Mandatar anfügte, Markteingriffe im Sinne von Preisobergrenzen hätten sich als wirkungslos erwiesen, die KonsumentInnen würden erst durch die nunmehrige Deregulierung profitieren. Die internationale Regelung hielt auch Abgeordneter Johannes Hübner (F) für sinnvoll, zumal es, wie er meinte, auf nationaler Ebene nicht möglich gewesen sei, Preiskartelle aufzubrechen. Für die Grünen begrüßte Abgeordnete Birgit Schatz (G) den Verordnungsentwurf, gab aber zu bedenken, die Gebührensenkungen beim Roaming dürften nun nicht zu Kostensteigerungen beim inländischen Mobilfunk führen. Abgeordneter Christoph Hagen (B) wiederum kommentierte den Verordnungsentwurf mit den Worten, alles, was den Markt belebt, sei wünschenswert.

 

Bundesministerin Doris Bures erinnerte, die bisherigen Maßnahmen der EU hätten noch nicht den gewünschten Wettbewerb gebracht, nun würden zur Stärkung des Wettbewerbs unter den Betreibern erstmals auch strukturelle Schritte gesetzt, um Preisreduktionen auszulösen. Konkret teilte sie mit, dass ab dem Wirksamwerden der Verordnung die Gebühren für Datenroaming 50 Cent, für ausgehende Anrufe 24 Cent, für eingehende Anrufe 10 Cent und für SMS 10 Cent als Obergrenze betragen werden.

 

Ein Antrag des Ausschusses auf Stellungnahme wurde einstimmig angenommen. Die Bundesregierung wird darin ersucht, im Zuge der Verhandlungen vor allem für Wettbewerb um Roaming-Kunden und Transparenz bei den Endkundenpreisen einzutreten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Transeuropäische Verkehrs- und Telekommunikationsnetze

 

 

Die Umsetzung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) dient der EU-Kommission zufolge unter anderem der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, der Kohäsion, des Binnenmarkts sowie der Erreichung von Umweltzielen. In den von der Kommission in Form eines Verordnungsvorschlags vorgelegten Leitlinien sollen nun die TEN-V räumlich festgelegt und die Anforderungen und Werkzeuge zu deren Umsetzung definiert werden. Sie sehen ein Basisnetz vor, das die Verbindung zwischen den Regionen sicherstellen soll und betrifft das Europäische Recht in Bezug auf Infrastruktur, etwa bezüglich der Einhaltung von Vorschriften wie Tunnelsicherheit und Interoperabilität, sowie diverser Meldeverpflichtungen.

 

Für das Kernnetz ist eine kurzfristigere Fertigstellung als das Basisnetz (2030) angedacht, außerdem sollen zum Teil strengere Ausbaustandards gelten. Als Werkzeug zur Umsetzung des Kernnetzes sind Korridore geplant, der Vorschlag zu den Leitlinien entwirft eine Koordinationsstruktur zur Umsetzung der Korridore, die unter anderem den Einsatz Europäischer Koordinatoren vorsieht. Die Rechte der Kommission im Rahmen der Koordination sollen ausgeweitet werden.

 

Im Telekommunikationsbereich sollen durch einen weiteren Verordnungsvorschlag zu entsprechenden Leitlinien für Breitbandnetze und digitale Infrastrukturen Ziele und Prioritäten festgelegt werden. Das Dokument der Kommission nennt in diesem Zusammenhang den Aufbau von ultraschnellen Breitbandnetzen (mind. 100 Mbit/s), den Aufbau von Breitbandnetzen zur Anbindung von Inseln, eingeschlossenen und am Rand gelegenen Gebieten der Union (mind. 30 Mbit/s), die Unterstützung von Kerndienstplattformen und Synergien und Interoperabilität zwischen Infrastrukturen Verkehr- Energie und

Telekombereich. Vor allem für ländliche Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte sieht die Kommission die Notwendigkeit, Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen.

 

In der Debatte begrüßte Abgeordnete Christine Muttonen (S) den Ausbau der Schieneninfrastruktur als Maßnahme zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Abgeordneter Ferdinand Mayer (V), der das EU-Vorhaben grundsätzlich ebenfalls unterstützte, deponierte allerdings seine Skepsis gegenüber einzelnen ÖBB-Tunnelprojekten und wies auf deren hohe Kosten hin. Bedenken meldete Abgeordneter Johannes Hübner (F) an, der vor allem die Erhöhung des Finanzierungsanteils und der Kostenbeteiligung bei den Verkehrsprojekten und eine, wie er sagte, Überwachung durch die EU im Telekombereich kritisierte. Für die Grünen wandte Abgeordnete Christiane Brunner (G) ein, es handle sich bei den Verkehrsvorhaben überwiegend um Großprojekte, bei denen die Nachhaltigkeit und die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht unbedingt im Mittelpunkt stehen. Abgeordneter Christoph Hagen (B) hingegen hielt eine EU-weite Koordination im Verkehrsbereich für notwendig und sprach sich ausdrücklich für die Anbindung Südösterreichs an die transeuropäischen Netze aus.

 

Bundesministerin Doris Bures bezeichnete es grundsätzlich als richtig, dass die EU trotz ihre Sparkurses in Zukunftsfelder wie die Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau investiert. Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip wären der falsche Weg und würden zu einer europaweiten Rezession führen, warnte sie. Den Ausbau der Südachse in Österreich im Rahmen der baltisch-adriatischen Achse begrüßte sie ebenso wie die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl und Anton Heinzl (beide S), wobei sie argumentierte, dieses Projekt würde wesentlich zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene beitragen.  

 

 

 

 

 

Neue Finanzierungsinstrumente für TEN-Verkehrsnetze und Telekommunikationsnetze

 

 

Die Europäischen Zuschüsse zum TEN-V sowie zum Ausbau der Breitbandnetze werden in der "Connecting Europe Facility" (CEF) geregelt, die im EU-Unterausschuss aufgrund eines Vorschlags der Kommission ebenfalls zur Debatte stand.

 

Die Fazilität "Connecting Europe", ein Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Transeuropäischen Netze (TEN) Verkehr, Energie und Kommunikation, soll Projekte finanzieren, mit denen die Lücken in den europäischen Verkehrs- und Energietrassen und digitalen Netzen geschlossen werden.

 

Mit "Connecting Europe" wird erstmals ein einziges Finanzinstrument für die Netze in allen drei Bereichen vorgeschlagen. Die Kommission erwartet sich, dass durch die Investitionen aus "Connecting Europe" weiteres Kapital aus privaten und öffentlichen Quellen mobilisiert wird, da die Glaubwürdigkeit von Infrastrukturprojekten auf diese Weise erhöht und die Risiken verringert werden. Die Europäische Kommission will eng mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusammenarbeiten, um Kapitalmarktinvestoren mit Interesse an langfristigen Investitionen mit stabilem Ertrag ins Boot zu holen.

 

Im Rahmen von "Connecting Europe" werden 31,7 Mrd. € in die Modernisierung der europäischen Verkehrsinfrastruktur, die Schaffung fehlender Verkehrsverbindungen und die Beseitigung von Engpässen investiert. Davon sind 10 Mrd. € im Rahmen des Kohäsionsfonds für Verkehrsprojekte in den sogenannten Kohäsionsländern vorgesehen. 9,1 Mrd. € sind für den Bereich "Energie" vorgesehen, und 9,2 Mrd. € für die Digitale Agenda.

 

Österreich ist hinsichtlich des Verkehrsnetzes von drei Korridoren betroffen: Vom Baltisch - Adriatischen Korridor (Korridor Nr. 1) mit einem Verlauf in Österreich von der Tschechischen Grenze bei Brezlav über Wien, Graz, Klagenfurt zur italienischen Grenze bei Tarvis; von Korridor Nr. 5: Helsinki - Valetta, der den Brenner Basistunnel (BBT) samt Vorlaufstrecken enthält, und vom Strassbourg - Donau - Korridor, der in Österreich Schienenprojekte auf den Strecken Salzburg - Wels und Salzburg - Wien - Budapest sowie Ausbaumaßnahmen im Bereich der Wasserstraße vorsieht (ehemaliger Korridor 17). Außerdem ist Österreich an zusätzlichen grenzüberschreitenden Projekten mit dem Abschnitt Graz - Maribor vertreten.

 

Im gegenständlichen Entwurf wird von der Kommission vorgeschlagen, dass die Arbeiten an Schienen- und Binnenwasserstraßen generell mit 20%, hinsichtlich Engpässe mit 30% und hinsichtlich grenzüberschreitender Abschnitte mit 40% kofinanziert werden können. Das würde eine Erhöhung der derzeitigen Kofinanzierungsquoten bedeuten.

 

Auch für den Telekommunikationsbereich sind neue Finanzierungsinstrumente für den Ausbau von (ultra-)schnellen Breitband-Netzwerken sowie die Förderung der Verbindung und Interoperabilität von nationalen öffentlichen Services vorgesehen.

 

Im Energiesektor werden neben neuen Finanzierungsinstrumenten vor allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte von europäischem Interesse im Elektrizitäts- und Gasbereich angestrebt.

 

Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) sprach von einem vernünftigen Vorschlag und begrüßte insbesondere die Förderung der ländlichen Regionen beim Ausbau des Breitbandes. Abgeordneter Günter Stummvoll (V) unterstützte die gegenständlichen EU-Vorhaben ebenfalls, mahnte aber zu Rücksichtnahme auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten im EU-Budget. Ungelöst erschien die Finanzierung Abgeordnetem Johannes Hübner (F), der die Frage in den Raum stellte, wie die hohen Summen ohne Beitragserhöhungen aufgebracht werden können. Abgeordnete Christiane Brunner (G) äußerte sich abermals kritisch zu den Großprojekten im Verkehrsbereich und warnte überdies auch vor Beeinträchtigungen der Anrainerrechte als Folge der angestrebten Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

 

Finanzministerin Maria Fekter machte auf den Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und transeuropäischen Netzen aufmerksam und bekräftigte, Österreich unterstütze als eines der am meisten betroffenen Länder die Einrichtung "Connecting Europe". Auf Grund der Konsolidierungserfordernisse gehe es nun darum, die Zahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen auf dem Niveau von 2011 zu stabilisieren, stellte sie klar. Vorrangiges Ziel seien möglichst hohe Direktzuschüsse zu den Studien und Bauarbeiten, betonte sie und drückte ihre Hoffnung aus, dass Österreich noch etwas mehr als bisher lukrieren könne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzpolitische Themen wie Basel III und die Finanztransaktionssteuer beherrschten den zweiten Teil des EU-Unterausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten setzten damit ihre Diskussion vom 22. November des Vorjahres fort, nachdem damals die entsprechenden Tagesordnungspunkte vertagt worden waren.

 

 

 

Basel III

 

 

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie ("CRD 4") und eine Verordnung ("CRR"), Teil 1, 2 und 3 über die Aufnahme der Tätigkeiten, Beaufsichtigung und aufsichtsrechtliche Anforderungen bei Kreditinstituten und Wertpapierfirmen soll "Basel III" umgesetzt werden. Ziel ist es, die Finanzmarktstabilität zu steigern, das Vertrauen der Anleger in das Finanzsystem zu stärken und die Resistenz des Finanzsystems in Finanzkrisen anzuheben. Vor allem sollen die Eigenkapitalbasis und die Liquidität im Bankensektor angehoben, der Verschuldungsgrad der Kreditinstitute reduziert und prozyklische Effekte vermieden werden. Zentrale Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung sind die höheren Anforderungen an die Qualität und Quantität des "harten Kernkapitals" und eine absolute Begrenzung des Verhältnisses der Ausleihungen zum Eigenkapital ("Leverage Ratio"). Das Liquiditätsregime soll weltweit harmonisiert werden und die vorzuhaltenden Kapitalpuffer haben sich an Stressszenarien zu orientieren. Darüber hinaus sollen die antizyklischen Elemente durch über den Konjunkturzyklus variierende Rückstellungserfordernisse (in der Aufschwungphase höher) gestärkt und das Risiko von Gegenparteien berücksichtigt werden.

 

Basel III tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft, wobei einzelne Vorschriften in den ersten Jahren noch mit keinen Kapitalanforderungen verbunden sind, sondern erst beobachtet werden. (z.B. Leverage Ratio, Liquiditäts-Strukturkennzahl "Net Stable Funding Ratio"). Die Mitglieder der G 20 (darunter auch die USA) verpflichteten sich zur Umsetzung von Basel III, die USA zudem zur nachträglichen Umsetzung von Basel II und II.5 bis 31. Dezember 2012.

 

Zum Regelungspaket gehören darüber hinaus die Harmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts ("single rule book"), die weitere Stärkung der Corporate Governance und der Risikomanagementfunktion in den Kreditinstituten, sowie einheitliche Maßnahmen und Sanktionen, die von zuständigen Behörden gesetzt werden können, um die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands sicherzustellen bzw. Verstöße gegen das geltende Recht zu ahnden.

 

Österreich erwartet sich laut Finanzministerium durch die neuen Vorschriften eine Erhöhung der Finanzmarktstabilität, und eine Minimierung der Risiken für die SteuerzahlerInnen. Es gilt jedoch eine Verminderung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Bankensektors sowie eine Überwälzung der Kosten auf KundInnen zu vermeiden, stellt das Ressort fest. Außerdem müsse die Kreditvergabe an mittlere und kleine Unternehmen sichergestellt bleiben, auch seien die speziellen Besonderheiten der österreichischen Banken zu berücksichtigen, die grenzüberschreitend tätig sind. Die österreichische Kreditwirtschaft sei auch durch kleine, vornehmlich regional aktive Banken gekennzeichnet.

 

In der Debatte erinnerte Bundesministerin Maria Fekter daran, dass es seit 2008 Bemühungen auf europäischer Ebene gebe, die Finanzmärkte zu regulieren. Nunmehr nehme man die zweite Stufe in Angriff, was Österreich begrüße. Es bedürfe hier weder einer Zentralisierung noch eines "Kantönligeists", sondern eines vernünftigen Mittelwegs, der in einer ansprechenden Zusammenarbeit liege.

 

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) meinte, es brauche drei wesentliche Punkte bei der Regulierung: entsprechende Eigenkapitalvorschriften, ein Insolvenzrecht für Banken, die grenzüberschreitend tätig sind, und eine Trennung zwischen Invest- und Geschäftsbereich. Diese Punkte müsse man adäquat berücksichtigen. Abgeordneter Günter Stummvoll (V) warnte davor, die Banken zu überfordern, denn man müsse sich des Umstands bewusst sein, dass diese unsere Wirtschaft finanzierten. Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) setzte sich mit den Gefahren einer Kreditklemme auseinander, und Abgeordneter Christoph Hagen (B) wies darauf hin, dass es die Bürgerinnen und Bürger gewesen seien, welche die Fehler der Banken durch ihre Steuergelder ausgeglichen hätten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanztransaktionssteuer

 

 

Einmal mehr bekräftigten die Abgeordneten ihr Unterstützung zur Einführung der Finanztransaktionssteuer. Die von der Kommission vorgelegte Vorlage für eine diesbezügliche Richtlinie wurde demgemäß auch allgemein begrüßt.

 

Konkret sieht der Vorschlag eine breite Bemessungsgrundlage durch Einbeziehung aller Finanzprodukte und aller Transaktionen zwischen den Finanzinstituten vor. Ausgenommen sollen normale Finanztätigkeiten, wie z.B.: Kreditgeschäfte, Hypothekardarlehen, Versicherungen, von Privatpersonen und Unternehmen sein, ebenso Transkationen mit der EZB, den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, der EFSF, Zentralen Gegenparteien (CCPs) und internationale Organisationen. Es sind niedrige Steuersätze von 0,1% des Kauf-/ Marktpreises bzw. für Derivate 0,01% vom Nominalbetrag angedacht; die Steuer wäre jeweils für den Verkäufer und den Käufer zu entrichten, sodass die Transaktion insgesamt mit 0,2% bzw. bei Derivaten mit 0,02% belastet wird. Umgehungen sollen insofern erschwert werden, indem Steuerpflicht entsteht, sobald zumindest eine Transaktionspartei in der EU ansässig ist.

 

Vorläufige Schätzungen der EU-Kommission gehen von einem Steuerertrag für die gesamte EU in der Höhe von rund 57 Mrd. € jährlich aus.

 

Für die Einführung einer solchen Steuer innerhalb der EU sprechen sich insbesondere Österreich, Frankreich, Deutschland, Spanien, Belgien und Finnland aus. Kritisch bis ablehnend haben sich bislang Schweden, Großbritannien und die Tschechische Republik geäußert.

 

Bundesministerin Maria Fekter berichtete vom aktuellen Stand der Diskussionen um diese Steuer und erklärte, es gebe mittlerweile eine recht breite Front für die Einführung dieser Maßnahme, wenngleich sie von einigen Staaten, etwa von Großbritannien, nach wie vor abgelehnt, und von anderen, etwa Schweden, skeptisch gesehen werde. Jedenfalls arbeite man kontinuierlich an der Umsetzung, wobei die zu erwartenden Einnahmen mit den Beiträgen der Mitgliedsländer gegengerechnet werden sollten, sodass sie davon ausgehe, dass Österreich entsprechend profitieren werde.

 

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sagte, wenngleich noch viel Arbeit vor uns liege, so stimme doch die Zielrichtung, was erfreulich sei. Dieser Ansicht schloss sich auch Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) an, der allerdings wissen wollte, wie die zu erwartenden Einnahmen tatsächlich aufgeteilt würden. Genau diese Frage war auch den Abgeordneten Johannes Hübner (F) und Christoph Hagen (B) ein Anliegen. Die Gelder dürften nicht irgendwo in Brüssel versiegen, die Mitgliedsländer müssten von ihnen konkret profitieren. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) merkte schließlich noch kritisch an, er finde es befremdlich, dass nun ausgerechnet die Devisentransaktionen, die seinerzeit ja der Kern der Idee gewesen seien, von der Steuer ausgenommen werden sollten. Hier sollte man also noch einmal über die genaue Ausrichtung nachgedacht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag aller fünf Parteien auf Stellungnahme wurde einstimmig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Gartlehner, Maier, Hübner, Schatz und Hagen

 

betreffend KOM (2011) 402 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

(55954/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 12.10.2011 zu TOP 1.

 

 

 

Im Gegensatz zu wettbewerbsstarken nationalen Mobilfunkmärkten - Österreich zählt hier sicherlich zu den Spitzenreitern -, die für viele KundInnen in den letzten Jahren eine erhebliche Senkung des Tarifniveaus zur Folge hatte, liegen die Kosten für im EU-Binnenmarkt getätigte und entgegengenommene Sprachtelefonate (Roaming) deutlich über den nationalen Tarifen. Viele BürgerInnen, die im Urlaub oder bei Geschäftsreisen innerhalb der EU weiterhin ihre Mobiltelefone benutzten, wurden zum Teil nach ihrer Rückkehr von hohen Mobilfunkrechnungen überrascht. Intransparente Tarifregelungen, mangelnde Information für KundInnen und vor allem zu schwach ausgeprägter Wettbewerb zwischen den BetreiberInnen in den Mitgliedstaaten erhöhten die Notwendigkeit, eine Regelung auf europäischer Ebene einzuführen.

 

Mit der Umsetzung der ersten sog. Roaming-Verordnung im Jahr 2007 wurden in Form eines "Eurotarifs" Preisobergrenzen (price caps) für im EU-Ausland getätigte und entgegengenommene Mobiltelefonate eingeführt. Europaweit haben viele Millionen NutzerInnen von den daraus folgenden gesenkten Tarifen und transparenteren Bestimmungen profitiert. Die Verordnung sah in der Folge eine jährliche stufenweise Senkung dieser Preisobergrenzen vor. Auf diese Weise konnten für KundInnen Einsparungen von bis zu 70% erreicht werden.

 

Im Jahr 2009 verabschiedeten der Rat und das Europäische Parlament schließlich ein weiteres Maßnahmenpaket ("Roaming II"), das neben einer neuerlichen, kontinuierlichen Absenkung der 2007 eingeführten Preisobergrenzen in der Sprachtelefonie für weitere drei Jahre auch die Ausweitung der Bestimmungen auf SMS- und Datendienste vorsah. Diese überarbeitete Verordnung ist noch bis zum 30. Juni 2012 gültig.

 

Trotz der zweifelsohne positiven Auswirkungen der Roaming-Verordnungen hat sich gezeigt, dass auch heute der Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt noch immer nicht stark genug ausgeprägt ist. Ein Indiz dafür ist, dass sich die Tarife für die grenzüberschreitenden Dienste nach wie vor sehr nahe an den durch die Verordnung festgelegten Obergrenzen orientieren. Somit befindet sich das Niveau der EndkundInnentarife für Sprach-, SMS- und Datenroamingdienste innerhalb der EU immer noch über jenen innerhalb der Grenzen der Mitgliedstaaten. Das Niveau der EndkundInnentarife ergibt sich zum einen aus hohen Vorleistungsentgelten der ausländischen Netzbetreiber und andererseits in einigen Mitgliedstaaten aus hohen EndkundInnenaufschlägen des Heimatanbieters.

 

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die aktuell gültige Regelung die strukturellen Schwächen im Markt nicht beheben konnte und somit auch keine nachhaltige Lösung darstellt. Mit dem im Juli 2011 präsentierten Vorschlag zu einer neuen Roaming-Verordnung ("Roaming III") geht die Kommission auch über die bisher eingesetzten Regelungen hinaus und zielt darauf ab, durch strukturelle Maßnahmen den innereuropäischen Wettbewerb maßgeblich zu beleben.

 

Zum einen soll es ab dem 1. Juli 2014 den NutzerInnen erlaubt sein, einen alternativen Anbieter für Roaming-Dienste zu wählen, unabhängig davon, mit welchem Betreiber sie einen Vertrag für nationale Mobilfunkdienste abgeschlossen haben. Bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU würde automatisch zu diesem gewählten Anbieter gewechselt ohne dabei eine neue Telefonnummer oder eine weitere SIM-Karte zu benötigen.

 

Zum anderen soll der Markteintritt für neue Betreiber erleichtert werden, indem Mobilfunkbetreiber (einschließlich den Betreibern von virtuellen Mobilfunknetzen, die kein eigenes Netz besitzen) das Recht erhalten sollen, die Netze von Betreibern in anderen Mitgliedstaaten zu regulierten Vorleistungspreisen zu nutzen.

 

Im Falle der Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen würde die Implementierung dieser Maßnahmen einige Zeit in Anspruch nehmen. In weiterer Folge ist das vollumfängliche Wirksamwerden der Vorschläge ebenfalls eine Frage von Monaten. Um die bereits erreichten Verbesserungen für die EndkundInnen aufrecht zu erhalten, schlägt die Kommission deshalb vor, die schrittweise Senkung der Höchstpreise für Handy-Gespräche und SMS weiterzuführen und auf das Datenroaming auf EndkundInnenebene auszuweiten.

 

Mit diesem Vorschlag der Kommission soll den Zielen der Digitalen Agenda für Europa weitestgehend Rechnung getragen werden. Die Digitale Agenda ist die erste der sieben Leitinitiativen der Strategie-Europa-2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

"Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Verhandlungen zur Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen dafür einzutreten, dass:

 

·         durch Schaffung eines eigenen Roaming-Marktes durch Trennung der Roaming-Dienste vom nationalen Tarifbündel Betreibern die Möglichkeit gegeben wird, in den Wettbewerb um Roaming-KundInnen zu treten. Dies führt zu einer Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern, erhöht die Wahlmöglichkeit und senkt die Kosten für die NutzerInnen und trägt zudem dazu bei, einen einheitlichen EU-Binnenmarkt im Mobilfunkbereich zu errichten;

·         die Transparenz der EndkundInnenpreise bei Sprach-, SMS- und Datenroaming erhöht wird, indem sich KundInnen kostenlos über Roamingentgelte informieren können. Eine transparente Darstellung und rechtzeitige Information soll auch dazu beitragen, KundInnen vor unerwartet hohen Rechnungen zu schützen;

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.