Parlament Österreich

 

 

 

V-29 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 8. Mai 2012

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 8. Mai 2012

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (2012) 10 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr

(70754/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (2012) 11 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)

(70756/EU XXIV.GP)

 

3.    COM(2012) 131 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

(77011/EU XXIV.GP)

 

4.    COM(2012) 130 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit

(77009/EU XXIV.GP)

 

5.    COM(2012) 173 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten

(79176/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

Datenschutz

 

 

Fragen des Datenschutzes standen im Mittelpunkt des ersten Teils der Sitzung des EU-Unterausschusses des Nationalrats am 8. Mai 2012. Die Abgeordneten befassten sich mit einem Verordnungs- und einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, die zum Ziel haben, die Datenschutzbestimmungen EU-weit zu harmonisieren und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Geplant ist, die geltende EU-Datenschutzrichtlinie durch eine Datenschutz-Grundverordnung zu ersetzen und ergänzend dazu für den Bereich Inneres und Justiz weitere Vorgaben in Form einer Richtlinie festzulegen.

 

Die erste Reaktion der Abgeordneten auf die EU-Vorschläge fiel unterschiedlich aus: Kritik und Lob für die Harmonisierungspläne hielten sich die Waage. So wertete es SPÖ-Abgeordneter Johann Maier als wesentlichen Fortschritt, dass die Datenschutzbestimmungen auch für ausländische Unternehmen gelten sollen, die keinen Sitz in der EU haben, hier aber tätig sind. Zudem hob er das geplante "Recht auf Vergessenwerden" hervor. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) warnte hingegen vor einem steigenden Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, der seiner Ansicht nach die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber den USA und Asien weiter gefährden könnte. FPÖ-Abgeordneter Christian Höbart sprach überhaupt von einer "Mogelpackung". Für die Grünen und das BZÖ sind noch etliche Fragen offen, Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hält einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz allerdings für notwendig.

 

Wie Staatssekretär Josef Ostermayer erklärte, bezieht sich die EU-Kommission bei ihren beiden Initiativen auf das in der EU-Grundrechtscharta verankerte Grundrecht auf Datenschutz. Die Verordnung soll, anders als das österreichische Datenschutzgesetz, nur für natürliche Personen, nicht aber für juristische Personen gelten. Vorgesehen ist überdies ein Entfall der allgemeinen Meldepflicht für Datenanwendungen, stattdessen ist geplant, den öffentlichen Sektor und Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen zur Installierung eines Datenschutzbeauftragten zu verpflichten. Die Vorabkontrolle soll zugunsten einer Datenschutz-Folgeabschätzung für risikobehaftete Datenverarbeitungen abgeschafft werden.

 

Weitere Punkte der Grundverordnung betreffen die Erweiterung sensibler Daten, den Ausbau der Befugnisse der Aufsichtsbehörden und die Stärkung ihrer Unabhängigkeit und die Beschränkung der Zustimmungsmöglichkeit von Kindern zur Datenverwendung. Die Einrichtung und Organisation unabhängiger Datenschutzbehörden, die Erlassung von Vorschriften für besondere Datenverarbeitungssituationen und andere Ausführungsbestimmungen sollen weiter in nationaler Kompetenz bleiben. Österreich hat laut Ostermayer ein akkordiertes 40-seitiges Positionspapier zu den EU-Vorschlägen abgegeben.

 

Was den Zeitplan betrifft, ist die EU-Kommission bei der Vorstellung ihrer Pläne Ostermayer zufolge von einem Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2012 ausgegangen. Der Staatssekretär erachtet diesen Plan allerdings für unrealistisch, selbst wenn die nächste Ratspräsidentschaft den Initiativen Priorität einräumt. Er rechnet eher mit einem Ergebnis bis Ende 2013. Sollte der bestehende Widerstand einzelner EU-Staaten gegen das Verordnungsmodell erfolgreich sein und die EU-Kommission auf eine Richtlinie umschwenken, könnte es sogar noch länger dauern. Die nächste Arbeitssitzung auf EU-Ebene ist für den 23. Mai geplant.

 

Im Rahmen der Diskussion wies SPÖ-Abgeordneter Johann Maier darauf hin, dass erst der Vertrag von Lissabon der Europäischen Kommission die Möglichkeit gegeben habe, Vorschläge für einen EU-einheitlichen Rechtsrahmen für Datenschutz vorzulegen. Er begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, bedauerte allerdings, dass die EU-Kommission nicht einen einzigen Rechtsakt, sondern eine Verordnung und eine Richtlinie vorgelegt hat.

 

Maier zufolge gibt es in den USA und einigen EU-Ländern massiven Widerstand gegen die geplante Datenschutz-Grundverordnung. So habe die Bestimmung, dass die europäischen Datenschutzregelungen auch für ausländische Unternehmen gelten sollen, die keinen Sitz in der EU haben, hier aber tätig sind, zu einem Aufschrei internationaler Konzerne geführt. Auch die vorgesehene Verpflichtung, bilaterale Verträge, die die neuen Bestimmungen nicht berücksichtigen, zu ändern, stoße auf Ablehnung. Manche EU-Staaten würden der EU-Kommission überhaupt die Befugnis zur Einbringung derartiger Rechtsakte in der vorgelegten Form absprechen.

 

Maier selbst zeigte kein Verständnis für diese Kritik und bekräftigte, Europa benötige einen einheitlichen Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes. Ausdrücklich begrüßte er auch das vorgesehene Recht auf Vergessenwerden.

 

Manche Bestimmungen der Grundverordnung sind für Maier allerdings nicht verhältnismäßig. So wertete er etwa die Regelung, wonach die unabhängige Kontrollstelle jenes Staates für ein Unternehmen zuständig sein soll, in dem das Unternehmen seine Hauptniederlassung hat, als "Konzernprivileg". Das widerspricht laut Maier dem Arbeitsverfassungsrecht. Damit hätte die österreichische Kontrollbehörde beispielsweise in vielen Fällen keine Möglichkeit, eine Videoüberwachung von MitarbeiterInnen vor Ort zu prüfen. Den Richtlinienvorschlag zum Bereich Inneres und Justiz will Maier zum Anlass nehmen, die Rechtsschutzmechanismen im österreichischen Sicherheitspolizeigesetz einer Prüfung zu unterziehen.

 

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) machte geltend, Österreich habe gute Datenschutzbestimmungen. Er bezweifelte daher die Sinnhaftigkeit eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens in diesem Bereich. Seiner Ansicht nach ist es nicht notwendig, "dass wer anderer uns etwas darüberstülpt".

 

Ein besonderer Dorn im Auge sind Gerstl die vorgesehenen Vorschriften für Unternehmen, die seiner Ansicht nach zusätzliche administrative Belastungen bringen. So glaubt er etwa, dass viele Unternehmen mit der Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten überfordert wären. Auch sei geplant, die konkludente Zustimmung zur Datenverarbeitung durch eine ausdrückliche Zustimmung zu ersetzen. Gerstl fürchtet Nachteile im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und meinte, Europa laufe Gefahr, gegenüber den USA und Asien weiter ins Hintertreffen zu geraten. Weiters wies Gerstl auf die notwendige Änderung zahlreicher bilateraler Abkommen hin. Die Grundverordnung sei "noch sehr überarbeitungsbedürftig", so sein Resümee.

 

Die FPÖ steht den von der EU-Kommission vorgelegten Initiativen ebenfalls kritisch gegenüber, wie Abgeordneter Christian Höbart (F) festhielt. Er sprach von einer "Mogelpackung", die den Behörden weiter erlauben solle, sensible Daten der BürgerInnen zu sammeln, anstatt Datenschutz zu gewährleisten. "Die EU hängt am Gängelband der Vereinigten Staaten", ist Höbart überzeugt. Auch beim SWIFT-Abkommen, bei der Fluggastdatenspeicherung und bei ACTA habe man sich den Forderungen der USA gebeugt und erlaube umfangreiche Datenspeicherung unter dem Deckmantel der Sicherheit und der Terrorbekämpfung.

 

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) äußerte sich hingegen grundsätzlich positiv zur Datenschutz-Grundverordnung und wies auf die Notwendigkeit eines einheitlichen Datenschutz-Rechtsrahmens in der EU hin. Gerade dadurch würde ein negativer Standortwettbewerb verhindert, argumentierte er. Unternehmen tendierten dazu, sich dort anzusiedeln, wo geringe Datenschutzstandards bestehen, so ist es für Steinhauser kein Zufall, dass Facebook gerade in Dublin sitzt.

 

Besonders begrüßt wurde von Steinhauser der Ansatz des Rechts auf Vergessenwerden. Demgegenüber erachtet er die Zahl der ArbeitnehmerInnen, ab der ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten installieren müsse, als zu hoch gegriffen. Auch in der Frage der Durchsetzbarkeit einzelner Rechte ortet er noch etliche offene Fragen.

 

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B) führte aus, Verbesserungen im Datenschutz seien immer zu begrüßten. Sie wies gleichzeitig aber auf verschiedene kritische Stellungnahmen zur geplanten EU-Verordnung hin, etwa durch die Wirtschaftskammer. Angesichts neuer Auskunfts- und Informationspflichten für Unternehmen bezweifelt auch Kaufmann-Bruckberger, dass die von der Europäischen Kommission errechneten Verwaltungseinsparungen von über 2 Mrd. € realisierbar sein werden.

 

Abgeordneter Hannes Weninger (S) gab in Richtung Abgeordnetem Gerstl zu bedenken, dass eine Harmonisierung der Datenschutzbestimmungen auf EU-Ebene Österreich einen Standortvorteil bringen werde. Man dürfe sich nicht auf ein "Datenschutz-Dumping" einlassen, bekräftigte er.

 

Staatssekretär Josef Ostermayer präzisierte in Beantwortung der Fragen der Abgeordneten, dass die EU-Verordnung deshalb nur natürliche Personen umfasse, weil die EU-Verträge der Europäischen Union keine weitergehenden Kompetenzen einräumten. Ob Österreich die Bestimmungen auf juristische Personen ausdehnen dürfte, sei noch ein Streitpunkt, Österreich sei mit seinen diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen eher ein Einzelfall in Europa.

 

In Richtung FPÖ hielt Ostermayer fest, die vorgelegten Rechtsakte seien geradezu eine Gegenposition zum Vorwurf, die EU würde am Gängelband der USA hängen. Was den Rechtsschutz betrifft, ist Ostermayer zufolge vorgesehen, dass sich ein Bürger bei einer vermeintlichen Datenschutzverletzung eines Unternehmens mit Hauptsitz in einem anderen EU-Land an die nationale Datenschutzbehörde wendet, die sich wiederum mit der Datenschutzbehörde des Sitzlandes des Unternehmens in Verbindung setzen solle.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundrechte und Marktfreiheiten

 

 

Im zweiten Teil befasste sich der EU-Unterausschuss mit sozialen Themen. Zunächst stand der Verordnungsvorschlag "Monti II" über die "Inanspruchnahme des Rechts auf kollektive Maßnahmen" auf der Tagesordnung, dessen Intention es sein soll, eine Balance im Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten einerseits und Marktfreiheiten andererseits herzustellen.

 

Im Ausschuss war man sich weitgehend einig, dass diese Balance nicht gelungen ist, vielmehr würden dadurch die Grundfreiheiten Gefahr laufen, gegenüber den Marktfreiheiten ins Hintertreffen zu gelangen. "Österreich befindet sich in einem großen, breiten Ablehnungsspektrum", betonte dazu auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

 

Mit diesem Vorschlag werde nur die umstrittene Judikatur des EuGH im Sekundärrecht festgeschrieben, kritisierte Hundstorfer, und die grundsätzlich normierte Gleichwertigkeit von Grundfreiheiten und Grundrechten wieder in Frage gestellt. Darüber hinaus könnte der Entwurf laut Sozialministerium mit anderen internationalen Übereinkommen wie der Europäischen Sozialcharta, dem ILO-Übereinkommen Nr. 87 und der EMRK in Widerspruch stehen. Aufgrund der breiten Ablehnungsfront werde der Vorschlag kaum durchgehen, prognostizierte Hundstorfer, zumal bei dieser Materie das Einstimmigkeitsprinzip gelte.

 

Auch der Vorsitzende des Ausschusses und Zweite Nationalratspräsident, Fritz Neugebauer, sprach sich eindeutig dafür aus, die Grundrechte über die Marktfreiheiten zu stellen. Mit seiner Spruchpraxis derogiere der EuGH die Grundfreiheiten, kritisierte Neugebauer, der Versuch des gegenständlichen Verordnungsvorschlags, hier eine Balance herzustellen, sei nicht gelungen. Das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen stelle einen Teil der Grundrechte dar, zu deren Schutz sich sowohl die EU selbst als auch die Mitgliedstaaten verpflichtet haben. Außerdem gebe es innerhalb der Union eine unterschiedliche Kultur bei der Austragung arbeitsrechtlicher Streitpunkte. Im Gegensatz zu anderen Ländern mische sich der österreichische Staat nicht in die Auseinandersetzungen eines Arbeitskampfes ein, in Österreich herrsche die Kultur des sozialen Dialogs vor. Darauf hätten die Autoren des vorliegenden Entwurfs keine Rücksicht genommen, konstatierte Neugebauer kritisch.

 

Der Verordnungsvorschlag sieht zwar vor, dass die Ausübung der in den Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte nicht beeinträchtigt werden darf und dass bei Ausübung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Grundrechte wie das Streikrecht gewahrt bleiben müssen und vice versa. Gleichzeitig soll aber ein Warnmechanismus unter den betroffenen Mitgliedstaaten und an die Kommission eingeführt werden, wenn gravierende Umstände und Handlungen, die die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit berühren und den Binnenmarkt schwerwiegend beeinträchtigen, das System der Arbeitszeiten schwer schädigen oder ernsthafte Unruhen hervorrufen können.

 

Ein von der G-Abgeordneten Birgit Schatz vorgelegter Antrag auf Stellungnahme, in dem sie die Bundesregierung auffordert, sich für den Vorrang von Grundrechten, wie kollektiven ArbeitnehmerInnen-Rechten, vor wirtschaftlichen Grundfreiheiten im Binnenmarkt einzusetzen und nach einer geeigneten gesetzlichen Lösung auf höherer Ebene zu suchen, fand jedoch nicht die Zustimmung der anderen Fraktionen.

 

Die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber "Monti II" wurde explizit auch von Abgeordneter Renate Csörgits (S) begrüßt. Der Vorschlag würde ihr zufolge die Einschränkung sozialer und gewerkschaftlicher Grundrechte bedeuten, Marktfreiheiten und soziale Grundrechte wären nicht mehr gleichrangig. Die im Entwurf vorgesehene Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen hätte in Österreich zur Folge, dass der Staat seine Neutralität bei Arbeitskämpfen aufgibt. Das würde dem bisher erfolgreichen Weg widersprechen, auf der Ebene der Sozialpartnerschaft Konflikte zu lösen. Csörgits bedauerte es jedoch, dass es nicht gelungen sei, gemeinsam mit der ÖVP einen Antrag zu diesem Thema zu formulieren.

 

Das veranlasste Abgeordneten Karl Donabauer (V) zu der Feststellung, das Thema sei äußerst kompliziert, was auch aus den Stellungnahmen des ÖGB und der Wirtschaftskammer hervorgehe. Der ÖGB sehe den Richtlinienvorschlag als unzureichend an, die Wirtschaftskammer wiederum sehe darin keinen Mehrwert. Tatsache sei es, dass es ein Anliegen aller ist, den Menschen beste Arbeitsmöglichkeiten, beste arbeitsrechtliche Standards und gute Einkommen zu bieten. Deshalb könne man das Thema nicht einfach im Raum stehen lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Effektivere Durchsetzung der Entsenderichtlinie

 

 

Grundsätzlich befürwortet wurde von den Ausschussmitgliedern jedoch der Richtlinienvorschlag über die Durch- und Umsetzung der Entsenderichtlinie, auch wenn, wie der Sozialminister darlegte, noch einige Punkte zu diskutieren seien. Wesentlich sei es, dass die Kollektivverträge eingehalten werden, hielt er fest.

 

Die Kommission erachtet es als notwendig, einen allgemeinen Rahmen von Regelungen und Maßnahmen zu schaffen, um die Effektivität der geltenden Entsenderichtlinie, die selbst nicht geändert werden soll, zu verbessern und zu unterstützen. Der dafür eigens vorgelegte Rechtsakt umfasst auch Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten, mit deren Hilfe Umgehungen und Missbrauch vermieden werden. Gleichzeitig sollen der Schutz der Rechte der entsandten ArbeitnehmerInnen gewährleistet und ungerechtfertigte Hindernisse der Dienstleistungsfreiheit beseitigt werden.

 

Österreich sieht vor allem die Gefahr, dass es durch einige Bestimmungen zur Beschränkung nationaler Kontrollmaßnahmen kommen könnte, informierte Hundstorfer die Abgeordneten und betonte, das Lohn- und Sozialdumpinggesetz in Österreich greife sehr gut. Das sollte man nicht untergraben, fügte er hinzu. Außerdem hielt er es für notwendig, die Verwaltungsübereinkommen mit anderen Staaten zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie und den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auszubauen. 

 

Diese Auffassung wurde auch von Abgeordneter Birgit Schatz (G) geteilt, auch wenn die Grünen eine Gesamtrevision der Richtlinie Priorität gäben, wie sie hervorhob. Ihr zufolge wäre eine stärkere gesamteuropäische Verantwortung gefragt. Schatz brachte in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Stellungnahme ein, der die Kritikpunkte des Ministers aufgreift. Diese Initiative blieb jedoch in der Minderheit.

 

Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab Schatz in ihrer Kritik recht, dass das Lohn- und Sozialdumpinggesetz die Fragen der Zulagen ausklammert. Man versuche es daher mit pragmatischen Antworten, sagte er und wies auf das Beispiel der Baubranche hin, wo man übereingekommen ist, in Hinkunft Zulagen als Bestandteil des Gehalts zu sehen. In Reaktion auf die Bemerkung von Abgeordnetem Karl Donabauer (V), die lange Sperre des österreichischen Arbeitsmarkts für Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten habe dazu geführt, dass qualifizierte Leute an Österreich vorbeigezogen sind, quittierte der Minister mit der Bemerkung, es habe immer die Möglichkeit bestanden, über die Mangelberufsliste FacharbeiterInnen hereinzuholen. Aufgrund der gesellschaftspolitischen Verschiebung stehe man heute aber vor dem gesamteuropäischen Problem eines Facharbeitermangels, da sich zu wenige in technischen Fachberufen ausbilden lassen.

 

Gegenüber den Abgeordneten Wilhelm Haberzettl (S), Johannes Hübner (F) und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B) bekräftigte Hundstorfer, dass Österreich in den Verhandlungen versuchen werde, die Beschränkung von nationalen Kontrollmaßnahmen wegzubringen. Bei den Verwaltungsübereinkommen mit anderen Ländern zur Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen gehe man "step by step" vor.

 

Der Sozialminister sprach sich auch dezidiert gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus, und führte dabei ins Treffen, dass es in Österreich einen hohen Anteil von Kollektivvertragslösungen gibt. Bei den restlichen Branchen könne das Bundeseinigungsamt Mindestlohntarife festsetzen, wodurch die diesbezüglichen Rechtsinstrumentarien gut ausgebildet seien. Österreich sei auch eines der wenigen Länder, wo es Leiharbeitskollektivverträge gibt. Im Hinblick auf Unterentlohnungen seien keine dramatischen Entwicklungen festzustellen, konstatierte der Minister.

 

Abseits des konkreten Themas ging Hundstorfer auch auf die Entwicklung nach der Arbeitsmarktöffnung vor genau einem Jahr ein. "Alle Unkenrufe sind falsch gewesen", bemerkte er, es seien rund 27.000 Menschen nach Österreich gekommen, jeweils 5.000 aus Polen und der Slowakei und 17.000 aus Ungarn, wobei ca. 3.000 ungarische StaatsbürgerInnen bereits da waren. 60 % dieser Personen seien in Österreich wohnhaft, 40 % würden pendeln. Das beweise, dass der österreichische Arbeitsmarkt gut mit der Öffnung umgegangen ist, es habe keinen Verdrängungsprozess gegeben. Es habe lediglich einen punktuellen Anstieg der Arbeitslosigkeit um 0,08 % gegeben.

 

Der Minister zeigte sich mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz äußerst zufrieden, es greife sehr gut und bislang seien Strafen in der Höhe von 4,7 Mio. € beantragt worden. Insgesamt hätten 31.000 Kontrollen stattgefunden. Es sei sogar bereits für einen Betrieb die Höchststrafe ausgesprochen worden, nämlich ein Jahr Auftragssperre, berichtete der Minister. Er räumte jedoch ein, dass es in drei Branchen, vor allem im Baubereich, Probleme gebe, diese hätten jedoch nichts mit der Liberalisierung und der Öffnung des Arbeitsmarkts zu tun.

 

Ab 1. Jänner 2014 sei der Arbeitsmarkt auch für Personen aus Rumänien und Bulgarien offen. Gemeinsam mit dem Innenministerium werde die Task-Force gegen die Schwarzarbeit auf ganz Österreich ausgedehnt, informierte er.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitteilung der Kommission zur Arbeitsmarktpolitik

 

 

Als einen Wendepunkt in der EU-Politik betrachteten viele Ausschussmitglieder die Mitteilung der Kommission unter dem Titel "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten". Sie stellt ein strategisches Papier dar, das Teil eines Beschäftigungspakets von insgesamt 9 Dokumenten ist. Man gehe weg von einer reinen Wirtschaftsunion hin zu einer EU-weiten Verantwortung für Beschäftigungspolitik und Schaffung von Arbeitsplätzen, so der Tenor unter den Abgeordneten. Dies sei der erste Schritt zu einem notwendigen Beschäftigungspakt.

 

Auch der Sozialminister äußerte sich positiv über das Papier und sah darin den Beginn einer intensiven Debatte darüber, dass man in Europa einen Beschäftigungspakt braucht. Bei den hohen Arbeitslosenquoten in Europa könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sagte er. Österreich werde aufgrund seiner hervorragenden Daten in der Mitteilung als Best-Practice-Beispiel erwähnt. Europa brauche Impulse für Wachstum und Beschäftigung, aber auch für eine solide Ausbildung der 15- bis 16-jährigen.

 

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung unter anderem Maßnahmen vor, die sich positiv auf die Arbeitsnachfrage auswirken sollen. Darunter befinden sich Vorschläge zu Eingliederungszuschüssen und –Beihilfen als Anreize für neue Arbeitsplätz oder die Überführung von nicht deklarierter Arbeit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Es wird auch angeregt, die Nettogehälter von ArbeitnehmerInnen mit geringem Lohn zu erhöhen und nachhaltig wachsende KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Generell sollte laut Kommission der Faktor Arbeit durch Verlagerung auf Umwelt-, Konsum- und Vermögenssteuern steuerlich entlastet werden. Als zukunftsträchtige Sektoren werden in der Mitteilung die "Green Economy", das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Informations- und Telekommunikationsbereich genannt.

 

Darüber hinaus will die Kommission die sogenannte "Flexicurity" zur Erhöhung der Arbeitsmarktdynamik vorantreiben. Dazu zählen die Nutzung firmeninterner Flexibilität wie Kurzarbeit, um schwierige Situationen bewältigen zu können, weiters Mindestlöhne sowie die Reform des arbeitsrechtlichen Schutzes, um der stark wachsenden Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse zu begegnen. Ferner regt die Kommission die Modernisierung der Arbeitsmarktservices in Richtung von "Transition Management Agencies "an.

 

Laut Kommission ist auch die Arbeitsmobilität innerhalb der EU viel zu niedrig, weshalb Restriktionen beim Zugang zum Arbeitsmarkt fallen sollen. Kritisiert wird auch die fehlende Anerkennung von Qualifikationen, die mangelnde Koordination im Bereich sozialer Sicherheit sowie steuerliche Barrieren.

 

Die vorgelegte Konzeption fand die volle Unterstützung von Abgeordnetem Hannes Weninger (S). Er interpretierte die Vorschläge als einen wesentlichen Positionswandel der EU von einer reinen Wirtschaftsunion hin zu einer Sozialunion. Dahinter stecke die EU-Strategie, die Politik um einen arbeitsmarktpolitischen Mechanismus weiter zu entwickeln. Die einzige Antwort einer verantwortungsvollen Politik kann laut Weninger nur sein, in einen zukunftsträchtigen Aufbau zu investieren.

 

Ähnlich argumentierte Abgeordnete Birgit Schatz (G). Die EU setze damit positive Signale und nehme eine Richtungsänderung vor. Diese Schritte seien daher positiv zu bewerten, auch wenn noch einiges offen sei. Schatz begrüßte es vor allem, dass es der Union nun auch explizit um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht.

 

Auf die unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Mitgliedstaaten, aber auch in den einzelnen Regionen, machte Abgeordneter Johann Höfinger (V) aufmerksam. Die Ansätze müssten daher vielfältig sein, sagte er und es komme darauf an, diese bestens zu verknüpfen. Gleichzeitig appellierte er jedoch, über allem die Disziplin für die Haushalte walten zu lassen.

 

Einzig Abgeordneter Johannes Hübner (F) konnte sich der optimistischen Bewertung der Vorlage nicht anschließen. Außer Gemeinplätzen und dem Willen, Gelder zu verteilen, findet sich ihm zufolge darin nichts. Hübner stieß sich vor allem an dem Punkt eines gemeinsamen EU-Arbeitsmarkts. Damit würde massiver Druck auf die Ist-Löhne ausgeübt, fürchtete er, seiner Meinung nach sollten die Leute dort ihre Beschäftigung suchen, wo sie wohnen. Der Vorschlag stelle in seinen Augen nichts anderes als einen weiteren Ansatz für neue Sozialkompetenzen der EU dar.

 

Die Freiheitlichen wollen offensichtlich Europa nicht, reagierte Sozialminister Rudolf Hundstorfer auf Abgeordneten Hübner. Wir brauchen Menschen, die nach Österreich arbeiten kommen, sagte er. Wir leben in einer äußerst vernetzten Welt mit vernetzter Wirtschaft und vernetzten ArbeitnehmerInnen.

 

In der nächsten Runde werde es nun darum gehen, wie viel und welche Gelder man wo einsetzt. Es sei notwendig, solidarisch dort Mittel zu investieren, wo die Arbeitsmarktlage prekär ist, um soziale Unruhen hintanzuhalten. Es sei das gemeinsame Europa, das uns stark macht, unterstrich Hundstorfer und wies auf die österreichische Exportindustrie hin, die auf eine gute wirtschaftliche Situation in anderen Ländern angewiesen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende zwei Anträge der Grünen auf Stellungnahme wurden von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieben somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend TOP 3, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen  COM (2012) 131 final (77011/EU XXIV.GP),

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses des Hauptausschusses 8. Mai 2012.

 

 

 

Wir bedauern, dass eine generelle Überarbeitung der Entsenderichtlinie aufgrund der derzeitigen politischen Kräfteverhältnisse nicht durchsetzbar ist. Dies wäre, unseres Erachtens nach, die beste Lösung, um die derzeit mangelnde Durchsetzung der Rechte entsendeter ArbeitnehmerInnen zu verbessern.

 

Wir unterstützen die Zielsetzung des nun vorliegenden Vorschlags, die praktische Anwendung der Entsenderichtlinie innerhalb der Union zu verbessern. Die derzeitige Formulierung des Richtlinienvorschlags liefert allerdings berechtigten Anlass zum Zweifel, ob dies auch wirklich gelingen wird. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen nicht weit genug und drohen zum Teil sogar nationale, bereits bestehende Kontrollmaßnahmen, einzuschränken.

 

Leider bleibt die Richtlinie an vielen Stellen zahnlos und unklar. Wichtige Vorschläge, wie die Einführung einer europaübergreifenden gesamtschuldnerischen Arbeitgeberhaftung sind nicht verpflichtend und die Durchsetzung der ArbeitnehmerInnenrechte wird in einem Atemzug mit Erleichterungen der Diensteistungsfreiheit genannt. Besonders problematisch ist der Art 9 der Richtlinie zu bewerten, der durch eine taxative Aufzählung national zulässiger Kontrollen als eine Begrenzung dieser gesehen werden kann. Noch dazu sollen diese nach 3 Jahren auf ihre "Angemessenheit" hin evaluiert werden sollen. Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung erweckt den Eindruck, Kontrollen seien nur dann zulässig, wenn die Dienstleistungsfreiheit nicht gestört wird. Wir sehen dies als problematische Begrenzung von sozialen Rechten und auch als Gefährdung der bereits erreichten Verbesserung der Kontrollen im Rahmen des österreichischen Anti-Lohn- und Sozialdumpinggesetzes. Der Minimalcharakter des vorliegenden Vorschlags muss diesbezüglich klargestellt werden, das bedeutet, Mitgliedsstaaten müssen darüber hinausgehende Bestimmungen festlegen können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung - insbesondere der Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz- werden aufgefordert auf EU-Ebene folgende Positionen zu vertreten:

 

·         Den Vorschlag der Kommission COM (2012) 131 final in vorliegender Form abzulehnen und sich in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene und im Rat vehement für folgende Veränderungen einzusetzen:

 

-       Die Beschränkungen nationaler Kontrollbefugnisse zu verhindern und den diesbezüglichen Minimalcharakter der Richtlinie aufrechtzuerhalten.

 

-       Sich dafür einzusetzen, dass durch eindeutigere Bestimmungen die Wirksamkeit nationaler Kontrollen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden gesteigert wird.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts-aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend TOP 4, Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit  (77009/EU XXIV.GP), COM (2012) 130 final

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses des Hauptausschusses 8. Mai 2012.

 

 

 

 

Die vorliegende Verordnung "Monti-II" geht unserer Ansicht nach in eine völlig falsche Richtung. Kollektive ArbeitnehmerInnenrechte, wie das Streik- und Kollektivvertragssrecht sollen gemäß des Vorschlags in Zukunft einer Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenüber den wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten unterzogen werden. Damit werden die problematischen und höchst umstrittenen EUGH-Urteile (Laval, Rüffert, Viking, Luxemburg) festgeschrieben und sämtliche EU- und UN- Grundrechte und arbeitsrechtliche Konventionen verletzt, die bedingungslose Grundrechte vorsehen. 

 

Kollektive ArbeitnehmerInnenrechte müssten demnach vor Gerichten ausgestritten werden, während Binnenmarktfreiheiten für Unternehmen per se und ohne Einschränkung gelten. Wir vertreten wie die österreichische und europäische Gewerkschaftsbewegung die Ansicht, dass Marktfreiheiten und Menschenrechte eben nicht gleichrangig sind, wie es der derzeitige Vorschlag der Kommission postuliert. Daher ist der Entwurf strikt abzulehnen. Stattdessen ist nach anderen Lösungen auf einer höheren gesetzlichen Ebene zu suchen, die soziale Rechte klar über wirtschaftliche Marktfreiheiten stellt. Der Vorschlag des EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) nach der Verankerung eines "sozialen Fortschrittsprotokolls" im Primärrecht der EU wäre eine geeignete Lösung. Dieses Protokoll würde sicherstellen, dass keine Vertragsbestimmung und insbesondere weder die wirtschaftlichen Marktfreiheiten noch Wettbewerbsregeln Vorrang vor sozialen Grundrechten hätten. Die Marktfreiheiten müssten stets so ausgelegt werden, dass sie die Ausübung von sozialen Grundrechten nicht verletzen würden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung - insbesondere der Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz  - werden aufgefordert auf EU-Ebene folgende Positionen zu vertreten:

 

 

 

·         Den Vorschlag für eine Verordnung COM (2012) 130 final in seiner vorliegenden Form abzulehnen und sich bei weiteren Verhandlungen endlich für den Vorrang von Grundrechten, wie kollektiven ArbeitnehmerInnenrechten, vor wirtschaftlichen Grundfreiheiten im Binnenmarkt einzusetzen und nach einer geeigneten gesetzlichen Lösung auf höherer Ebene zu suchen.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts-aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.